BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9194 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklungshemmnisse – Flurstück 1338, 1013 und 1339, Gemarkung 0543 Im westlichen Bereich des Stadtteils Rahlstedt befindet sich ein gut erschlossenes Grundstück (Flurstück 1338, 1013 und 1339, Gemarkung 0543), dass trotz der guten Voraussetzungen seit Jahren nicht entwickelt wird. Derzeit ist das Grundstück ungenutzt und durch einen geringen Baumbestand im Nordteil und Brachland im restlichen Bereich geprägt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Befindet sich das oben genannte Grundstück im aktuellen Wohnungsbauentwicklungsplan des Bezirks? Wenn ja, wann ist eine Entwicklung der Fläche geplant? Wenn nein, warum nicht und wann hat die Prüfung der oben genannten Fläche stattgefunden? 2. Aus welchen Gründen wurde bislang von einer Bebauung des Grundstücks abgesehen? 3. Gab es bereits in der Vergangenheit Überlegungen, das Grundstück für Wohn- oder Gewerbenutzungen zu entwickeln? Wenn ja, wann gab es diese Überlegungen und aus welchen Gründen wurde davon abgerückt? 4. Welche Entwicklungshindernisse (beispielsweise Altlasten oder ähnliche ) sind dem Senat für diese Fläche bekannt? Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzurechnen und somit kein Bauland. Eine bauliche Entwicklung wird aufgrund der Rahmenbedingungen wie der Lage innerhalb einer Landschaftsachse im Landschaftsschutzgebiet, der fehlenden baurechtlichen Anforderungen an eine entsprechende Erschließung und dem Einwirkungsbereich einer 380 kV-Hochspannungsfreileitung nicht verfolgt. Darüber hinaus befindet sich auf dem nördlichen Teil ein naturnahes, stehendes Gewässer, das unter den gesetzlichen Biotopschutz fällt. Daher wurde das Grundstück nicht in das Wohnungsbauentwicklungsprogramm aufgenommen.