BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9195 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende April 2017? (II) Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/8934 lagen noch nicht alle Informationen vom Ausländerzentralregister und dem BAMF vor. Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende April 2017 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 27.226 nach § 22 Satz 1 AufenthG 23 nach § 22 Satz 2 AufenthG 90 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.439 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 431 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 50 nach § 23a AufenthG 158 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 262 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 12.518 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 3.316 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.575 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.024 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 543 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.517 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 202 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 20 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG 1 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 31 Drucksache 21/9195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 27.226 nach § 25b Abs. 4 AufenthG 6 Niederlassungserlaubnis 7.433 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.557 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.876 Aufenthaltsgestattung 10.777 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 4.997 Summe der Flüchtlinge 50.433 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 9.169 Afghanistan 6.530 Irak 1.788 Iran 1.463 Eritrea 1.397 Serbien 577 Ghana 540 Russische Föderation 517 Türkei 425 Montenegro 302 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.059 Iran 1.335 Türkei 731 Bosnien und Herzegowina 473 Serbien 310 Togo 237 Kosovo 230 Irak 202 Russische Föderation 189 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 134 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.263 Irak 1.195 Iran 994 Russische Föderation 755 Syrien 698 Eritrea 327 Somalia 255 Ägypten 157 Albanien 120 Türkei 75 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 75 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9195 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 442 Serbien 388 Ägypten 370 Ghana 339 Russische Föderation 338 Montenegro 255 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 229 Kosovo 203 Aserbaidschan 197 Albanien 185 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 108 Polen* 100 Serbien 75 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 74 Afghanistan 72 Albanien 64 Ghana 63 Russische Föderation 52 Bulgarien* 50 Iran 47 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.04.2017 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. Im Übrigen siehe Drs. 21/8934. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im April 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg April2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 6 5 1 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 12 2 10 Russische Föderation 32 24 8 Türkei 1 1 0 Serbien 2 1 1 Europa 53 33 20 Algerien 5 4 1 Eritrea 45 45 0 Nigeria 1 1 0 Marokko 4 3 1 Guinea 3 2 1 Sierra Leone 1 0 1 Somalia 16 16 0 Ägypten 3 2 1 Drucksache 21/9195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg April2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Afrika 79 73 6 Venezuela 4 4 0 Amerika 4 4 0 Armenien 2 2 0 Afghanistan 84 79 5 Irak 31 29 2 Iran, Islamische Republik 33 31 2 Tadschikistan 1 1 0 Syrien, Arabische Republik 74 73 1 sonst. asiat. Staatsangeh. 1 1 0 Asien 226 216 10 Australien 0 0 0 Staatenlos 2 1 1 Ungeklärt 1 1 0 Ohne Angaben 1 1 0 Unbekannt 4 3 1 Herkunftsländer gesamt 366 329 37 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.04.2017 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im April 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im April 2017 wurden 1.047 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 8 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 226 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 160 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 111 Ablehnungen 385 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 157 Quelle: BAMF, Stand: 30.04.2017 4. Wie war die Gesamtschutzquote im April 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 48,23 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende April 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 16.564 10.615 47 6.816 20.409 1 Niederlassungserlaubnis 4.515 2.917 1 460 6.973 - Aufenthaltsgestattung 7.423 3.326 28 3.407 7.368 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9195 5 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Duldung 3.205 1.782 10 1.545 3.452 - 6. Wie viele Personen erhielten im April 2017 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Pers. § 3 AsylbLG Anzahl Pers. § 2 AsylbLG Anzahl Pers. Gesamt Apr 17 5.504 8.795 14.299 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik Rückführungen/Ausreisen 7. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im April 2017 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 30. April 2017 auf 4.997 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 7. b) aufgeschlüsselt. 1.416 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 297 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Duldungssachverhalte nach Aufenthaltsgesetz G es am t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en G ha na R us si sc he F öd er at io n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 15 1 - 1 3 - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 7 1 1 - - - - - - 1 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 11 - - - - - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.870 362 295 104 215 205 165 185 150 49 160 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 324 6 46 10 62 22 19 24 25 6 16 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.643 50 42 253 32 108 64 8 27 141 5 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 84 6 4 - 25 1 6 11 1 - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 5 - - - 1 - - - - - - Drucksache 21/9195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Duldungssachverhalte nach Aufenthaltsgesetz G es am t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en G ha na R us si sc he F öd er at io n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 31 11 - 2 1 - - 1 - - 4 Duldung nach § 60a Abs. 2b 7 5 - - - 2 - - - - - Gesamt 4.997 442 388 370 339 338 255 229 203 197 185 Quelle: AZR, Stichtag: 30.04.2017 Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richten sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 249 185 Bosnien und Herzegowina 108 81 Ghana 402 339 Kosovo 229 203 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 303 229 Montenegro 278 255 Senegal 14 9 Serbien 463 388 Quelle: AZR, Stichtag: 30.04.2017