BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9197 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen – Auswirkungen der Bürgerverträge (II) Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (21/8872) befinden sich die zuständigen Behörden und der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR im Gespräch mit den Vermietern, um die in den Bürgerverträgen festgehaltene Verpflichtung, Wohnungen früher als vorgesehen in die reguläre Nutzung zu überführen, umzusetzen. Zudem wird laut Senatsantwort in den Gesprächen zu den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen an den Standorten Hörgensweg und Mittlerer Landweg der weitere Umgang mit den Baukostenzuschüssen beraten . Auch hier sind die geänderten Rahmenbedingungen durch die Bürgerverträge Ursache für die notwendigen Beratungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit welchen Vermietern und für welche Standorte sind die zuständigen Behörden und fördern und wohnen derzeit im Gespräch, um den früheren Übergang von Flüchtlingsunterkünften in die regulären Nutzungen zu klären? Derzeit werden Gespräche für die Standorte Hörgensweg mit der FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG und Am Rehagen mit der HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) geführt. 2. Bei welchen der unter 1. genannten Standorte sind die Gespräche inzwischen erfolgreich abgeschlossen? 3. Welche Regelungen wurden jeweils getroffen und wurden diese inzwischen vertraglich vereinbart? Bitte Datum des Vertragsabschlusses nennen . Die Gespräche sind für beide Standorte noch nicht abgeschlossen. 4. Welches Vorgehen plant der Senat bei Standorten bei denen noch kein Vermietervertrag existiert? Der Abschluss weiterer Mietverträge zwischen Investoren und Betreibern ist vorgesehen . Bei den Vertragsverhandlungen werden die Regelungen der Bürgerverträge berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/9112. 5. Sind die Verhandlungen zum weiteren Umgang mit den Baukostenzuschüssen , die aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Bürgerverträge notwendig geworden sind, für die Standorte Hörgensweg und Mittlerer Landweg zwischenzeitlich abgeschlossen? Drucksache 21/9197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, welche Regelungen konnten jeweils erzielt werden und wann wurden diese vertraglich vereinbart? b. Wenn nein, wann plant der Senat die notwendigen Regelungen vertraglich zu vereinbaren? Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8872 und 21/9112. 6. Wurden zwischenzeitlich Verhandlungen zum weiteren Umgang mit den Zuschüssen für die höhere Abnutzung, die aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Bürgerverträge notwendig geworden sind, bei den Standorten Duvenacker und Elfsaal begonnen? a. Wenn ja, wann wurden die Verhandlungen begonnen und wann sollen diese abgeschlossen sein? Welche Änderungen an den Regelungen werden derzeit beraten? b. Wenn nein, wann plant der Senat diese Verhandlungen zu beginnen und abzuschließen? Welche Änderungen an den Regelungen sollen dabei diskutiert werden? c. Sofern keine Verhandlungen geplant sind: Aus welchen Gründen ist bei diesen Standorten trotz der veränderten Rahmenbedingungen eine Vertragsanpassung nicht erforderlich? Nein. Nachverhandlungen werden in Kürze aufgenommen. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 4.