BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9198 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Evaluierung der Organisationsstrukturen und -prozesse der IFB Der Senat hatte nach drei vollen Geschäftsjahren eine Evaluierung der Organisationsstrukturen und -prozesse der IFB sowie der angebotenen Förderprogramme angekündigt. Diese soll laut Drs. 21/7680 auch in diesem Jahr durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Behörden und Institutionen sind an der Evaluierung der IFB beteiligt? 2. Inwiefern werden externe Berater/Gutachter in den Evaluierungsprozess eingebunden? 3. Welche konkreten Strukturen, Prozesse und Programme werden im Zuge der Evaluierung auf den Prüfstand gestellt? 4. Wann wurde mit der Evaluierung der IFB begonnen und wann soll der Prozess abgeschlossen sein? Wann soll der Bürgerschaft die angekündigte Drucksache vorgelegt werden? 5. Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, Benchmarkingprozesse mit anderen Förderinstituten oder ausgesuchten Bereichen dieser Institute zur Optimierung von Abläufen und Förderaktivitäten durchzuführen? Wie sollen diese Benchmarkingprozesse konkret ausgestaltet werden? 6. Welche anderen Förderinstituten und welche Bereichen dieser Institute wurden für die Benchmarkingprozesse aus welchen Gründen ausgesucht ? 7. Lassen sich auf Grundlage der bisherigen Evaluationsergebnisse bereits erste Defizite beziehungsweise zusätzliche Optimierungspotenziale erkennen? Wenn ja, welche Defizite beziehungsweise zusätzliche Optimierungspotentiale wurden bislang erkannt? Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat für die Aktivitäten der IFB daraus? Die federführende Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet in Abstimmung mit der Finanzbehörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Behörde für Umwelt und Energie derzeit das Konzept für einen Bericht an die Bürgerschaft über die ersten drei vollen Geschäftsjahre der Hamburgischen Investitions - und Förderbank AöR. Im Übrigen siehe Drs. 21/7680.