BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/921 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der Bürgerschaftsdrs. 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ durch den Senat In der Bürgerschaftsdrs. 20/3641 sind für Ganztagsstadtteilschulen 5,59 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) pro Schüler mit LSE vorgesehen. Dies entspricht drei Lehrerunterrichtsstunden pro Woche. Eine im Januar veröffentlichte und seitens der Schulbehörde veranlasste Untersuchung ergab, dass es 67 Prozent mehr Schüler mit LSE gibt, als in der bisherigen Personalversorgung berücksichtigt ist. Hierzu frage ich den Senat: 1. Hält sich der Senat an den gültigen Bürgerschaftsbeschluss Drs. 20/3641 und stellt 5,59 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) pro Schüler mit LSE sicher? Wenn nein, warum nicht? Die aus der Drs. 20/3641 übernommenen Bedarfsgrundlagen für den Haushalt ergeben sich aus Annahmen, anhand derer die systemische Ressource für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) an Grund- und Stadtteilschulen errechnet wurde. Bei den 5,59 WAZ handelt es sich um keine schülerbezogene Ressource, sondern um eine kalkulatorische Größe für die Errechnung der pauschalen Zuweisung auf der Grundlage von durchschnittlich 4 Prozent förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler. Das Zuweisungsvolumen variiert je nach Sozialindex . Der Senat stellt in Zukunft mit der neuen Förderressource LSE sicher, dass zum einen durch eine erhebliche Personalaufstockung bisher ungeförderte Schülerinnen und Schüler angemessen sonderpädagogisch betreut und zum anderen durch eine jahrgangs- und schülergenaue Mittelverteilung die Bedarfe der Stadtteilschulen wesentlich genauer berücksichtigt werden. 2. Welcher Personalansatz ist angesichts der aktualisierten Zahlen zum Betreuungsbedarf von Schülern mit LSE aus Sicht des Senats nötig, um den gültigen Bürgerschaftsbeschluss Drs. 20/3641 umzusetzen? Eine kooperative Diagnostik von Grundschulen und ReBBZ hat ergeben, dass mehr Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen LSE haben, als der Abwuchs an den Sonderschulen vermuten ließ. Mit der Inklusion und der damit verbundenen sonderpädagogischen Professionalisierung der allgemeinen Schulen wird ein Dunkelfeld an sonderpädagogisch förderbedürftigen Kindern aufgedeckt, die schon immer an den allgemeinen Schulen waren. Der Senat wird erstmalig auch für diese seit Jahrzehnten ungeförderten Schülerinnen und Schüler eine angemessene Förderung sicherstellen. Die bislang geplante Perso- Drucksache 21/921 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nalressource von 685 Lehrerstellen für die inklusive LSE-Förderung an Grund- und Stadtteilschulen wird deshalb um weitere 120 Lehrerstellen auf 805 Lehrerstellen erhöht. Die systemische Ressource wird außerdem für die Stadtteilschulen auf eine bedarfsgerechte Förderressource LSE umgestellt. Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche Aufstockung der Inklusionsressource, mit der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf LSE angemessen gefördert werden können .