BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9210 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 23.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Flächenverluste in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten Hamburg verfügt als Stadtstaat über nur relativ begrenztes potentielles Bauland . Daher ist es nicht verwunderlich, wenn in der Diskussion zu Bauplanungen jedweder Art auch immer wieder Flächen genannt werden, die in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen. Da insbesondere diese Flächen in besonderer Weise ökologisch wertvoll und gleichzeitig für das Empfinden der Bürger als Bewohner einer „grünen“ Metropole unerlässlich sind, stellt sich die Frage der mittelfristigen Perspektiven dieser Gebiete. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Trotz der Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraumes wurden in den letzten Jahren zusätzliche Flächen unter Naturschutz gestellt und Landschaftsschutzgebiete auf hohem Niveau gesichert. So sind die Flächen für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete von 27,7 Prozent der Landesfläche (2011) auf 28,5 Prozent der Landesfläche (2017) gestiegen (siehe Drs. 21/8398). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten wurden 2014 – 2017 Baugenehmigungen erteilt? 2. Wie groß war die davon betroffene Fläche jeweils? 3. Auf welchen Flächen laufen derzeit Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen ? Auf welchen weiteren Flächen sind solche geplant? 4. In wie vielen der Fälle, bei denen es zu einer Baugenehmigung kam, gab es Einwendungen der zuständigen Umweltbehörde? 5. Wie groß war die Fläche in vor dem 01.01.2015 ausgewiesenen Schutzgebieten , die nunmehr bebaut wurde oder bei denen eine Baugenehmigung erteilt wurde? 6. In welchem Umfang und wo wurden in diesem Zusammenhang Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt? Wo liegen die Ausgleichsgebiete, und welches war ihre vorherige Widmung? Im Baugenehmigungsverfahren werden die Daten statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung der Bauakten wäre demnach erforderlich. Im Zuständigkeitsbereich aller Bezirksämter wurden im Zeitraum 2014 bis 2017 (bis Ende 1. Quartal) circa 8.200 Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) durchgeführt. Im Verfahren wird geprüft, ob sich das Bauvorhaben im Landschaftsschutz- beziehungsweise Naturschutzgebiet befindet und es Drucksache 21/9210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mit dessen Belangen vereinbar ist. Hierin nicht enthalten wären Vorbescheidsverfahren nach § 65 HBauO, wenn seitens der Bauherrin oder des Bauherrn die Frage gestellt wird, ob ein Vorhaben im LSG- oder NSG zugelassen werden kann. Diese Auswertungen sind in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen besteht in LSG- beziehungsweise NSG regelhaft kein Baurecht, sodass es sich nur um wenige Fälle handeln dürfte. 7. Welche Gebiete wurden seit dem 01.01.2015 neu als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen? Welchem Zweck dienten die neu ausgewiesenen Flächen vor der Unterschutzstellung? Naturschutzgebiet Größe Vorheriger Zweck Wohldorfer Wald 4 ha Grünland Kirchwerder Wiesen 3,5 ha Graben Auenlandschaft Obere Tideelbe 24 ha Vordeichsfläche Stellmoorer Tunneltal 1 ha Ruderalfläche am Müllberg Zollenspieker ca. 0,5 ha Vordeichsfläche Allermöher Wiesen 106 ha 86 ha Grünland 20 ha Bahndamm und Trockenrasen Neue Landschaftsschutzgebiete wurden nicht ausgewiesen.