BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9211 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 23.05.17 und Antwort des Senats Betr.: In welchen Ausweichquartieren will der Innensenator Obdachlose während des G20-Gipfels unterbringen? Während des G20-Treffens wird es keine Einschränkungen für Obdachlose in der Stadt geben, so Innensenator Andy Grote. Einzige Ausnahme seien jene, deren Schlafplatz sich direkt vor dem Hotel einer Gipfel-Delegation befände. Für sie gäbe es ein Ausweichquartier. Damit widersprach er offen dem Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte, Falko Droßmann. Dieser hatte wenige Tage zuvor Obdachlosen nahegelegt, während des Gipfels die Innenstadt und am besten gleich ganz Hamburg zu meiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum sieht der Senat keine Gefahr, dass die Obdachlosen bei möglichen Ausschreitungen von Gipfelgegnern in der Innenstadt in Gefahr geraten, verletzt zu werden? 2. Wie viele Obdachlose müssen nach Planungen des Senats ihre Schlafplätze während des G20-Gipfels verlagern? 3. Wo sollen die von Innensenator Grote erwähnten Ausweichquartiere sein? Bitte Standorte und zur Verfügung stehende Platzzahl benennen, die zusätzlich bereitgestellt werden. 4. Kommen Erstunterkünfte, in denen es auch Catering und somit eine Versorgung der Bewohner gibt, als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten infrage? Wenn ja, wie viele Plätze an welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht? 5. Von wann bis wann werden die Ausweichquartiere zur Verfügung gestellt? 6. Ist die Gesundheitsversorgung der betroffenen Obdachlosen während der Gipfelzeit sichergestellt? Wenn ja, gibt es hierzu ein Konzept? Wer hat es erarbeitet und wer sind die Kooperationspartner? Wenn nein, warum gibt es kein Konzept und wie soll die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung erfolgen? Bitte erläutern. Die bisherigen Einsatzplanungen der zuständigen Behörden lassen keine Umstände erkennen, durch die obdachlose Personen in anderer Weise betroffen wären als Personen , die sich aus sonstigen Gründen in Hamburg aufhalten. Nach den bisherigen Planungen bleiben Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erreichbar. Insbesondere Drucksache 21/9211 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind die Tagesaufenthaltsstätten, die Notübernachtungsstätte Pik As sowie ärztliche Versorgungseinrichtungen, wie etwa die Schwerpunktpraxen, zu erreichen. Ein Aufenthalt von Obdachlosen in einzurichtenden Sicherheitszonen an Veranstaltungsorten oder Hotels ist zurzeit nicht bekannt. Ob gegebenenfalls noch anlassbezogen Angebote bereitgestellt werden müssen, hängt von bisher noch nicht abschließend vorliegenden Informationen über zu erwartende örtliche Einschränkungen und den damit abzugleichenden Erkenntnissen über regelmäßige Aufenthaltsorte obdachloser Menschen ab. Siehe hierzu auch http://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/8796110/auswirkungen-g20-gipfel/. Im Übrigen: entfällt.