BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9212 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Michael Kruse (FDP) vom 23.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Welchen Stellenwert hat Medienkompetenzförderung für den rot-grünen Senat? Das „Rahmenkonzept Medienkompetenzförderung“ des Senats wird nur schleppend umgesetzt (vergleiche Anfrage der FDP-Fraktion Drs. 21/1806). Nun gibt es das Netzwerk „angedockt: Medienbildung Hamburg“: Anfang des Jahres haben die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), das Mediennetz Hamburg e.V. und „TIDE – Hamburgs Communitysender und Ausbildungskanal“ sich darin zusammengeschlossen, um die Medienkompetenzförderung in Hamburg voranzubringen. Diese Initiative stellt einen wertvollen Ansatz dar, um die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Akteuren verschiedener Organisationen auf diesem Gebiet zu stärken. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei „angedockt: Medienbildung Hamburg“ handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe , die in Kooperation des Mediennetzes Hamburg e.V., der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) und des Hamburger Bürger- und Ausbildungskanals TIDE durchgeführt wird. In Form einer siebenteiligen Veranstaltungs- und TV-Sendereihe sollen sich die Teilnehmenden mit dem Stand und den Perspektiven der Medienbildung in Hamburg (http://www.mediennetz-hamburg.de/index.php?pid=1912) befassen. Die erste Veranstaltung fand am 27. März 2017 statt, die zweite ist für den 29. Juni 2107 geplant. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat der Senat von der Reihe „angedockt: Medienbildung Hamburg“? Ein Kooperationspartner der Veranstaltungsreihe „angedockt: Medienbildung Hamburg “ hat den für Kindertagesbetreuung, für Bildung und für Medien zuständigen Behörden im Januar, im Februar und im April 2017 Einladungen zur Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen im März, im Juni und im November 2017 übersandt. Die Behörden haben mit diesen Einladungen von der Veranstaltungsreihe erfahren. 2. Wie bewertet der Senat das Netzwerk „angedockt: Medienbildung Hamburg “? Die für die Medien zuständige Behörde nimmt zusammen mit dem Land Schleswig- Holstein die Rechtsaufsicht über die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) wahr. Eine inhaltliche Bewertung von Vorhaben und Projekten erfolgt in dieser Zuständigkeit grundsätzlich nicht. Da zudem erst ein Termin der geplanten Veranstaltungsreihe am 27. März 2017 stattgefunden hat, ist eine Bewertung durch die eingeladenen Behörden zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Drucksache 21/9212 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Waren Vertreter der Schulbehörde bereits bei einem Termin mit dem Netzwerk anwesend? Wenn ja: welche Person und wann? Wenn nein: warum nicht? Die erste Veranstaltung am 27. März 2017 widmete sich dem Thema „Medienpädagogik in Hamburger Kitas – was können wir tun, damit mehr in der Praxis ankommt?“ An dieser Veranstaltung hat die zuständige Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration teilgenommen. Vertreterinnen und Vertreter der für Bildung und der für Medien zuständigen Behörden waren nicht eingeladen. 4. Wann wurden Schulsenator Rabe und wann weitere Angehörige der Schulbehörde von dem Netzwerk gegebenenfalls angeschrieben? 5. Welchen Inhalt hatten die Schreiben jeweils? Siehe Antwort zu 1. 6. Welche Reaktion erfolgte durch die Schulbehörde jeweils? 7. Wurden die Schreiben beantwortet? Wenn ja: wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein: warum nicht? Die für Bildung zuständige Behörde hat die Einladung zur Teilnahme an der für den 29. Juni 2017geplanten zweiten Veranstaltung „Medienbildung in Hamburger Grundschulen – Einsteigen bitte!“ fachlich geprüft und eine Teilnahme empfohlen. Aus terminlichen Gründen wurde der Veranstalter mit E-Mail vom 24. Mai 2017 gebeten, den Termin in die Abendstunden oder auf einen anderen Tag zu verschieben. Über eine Teilnahme konnte noch nicht abschließend entschieden werden. 8. Wann hat der sogenannte Chief Digital Officer (CDO) der Schulbehörde seine Arbeit aufgenommen? Der Chief Digital Officer der für Bildung zuständigen Behörde hat seine Arbeit mit November 2016 aufgenommen. 9. Welche Hauptaufgaben hat der CDO? Hauptaufgaben des CDO sind die Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie der für Bildung zuständigen Behörde. Dafür sind die vielfältigen Projekte, Aktivitäten und Digitalisierungsvorhaben zu erfassen, zu strukturieren, die mittelfristigen Ziele, Prioritäten und Zwischenergebnisse einem Monitoring zu unterziehen und vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen notwendige Anpassungen zu koordinieren. 10. Ist der CDO in die Arbeit um das Netzwerk „angedockt: Medienbildung Hamburg“ eingebunden? Wenn ja: bitte darstellen. Wenn nein: warum nicht? Nein, der CDO der für Bildung zuständigen Behörde ist nicht als Teilnehmer der Veranstaltungsreihe „angedockt: Medienbildung Hamburg“ angefragt worden. 11. Wurden andere Senatoren und Behörden angeschrieben? Wenn ja: wann? 12. Wie sind diese anderen Senatoren und Behörden jeweils verfahren? Siehe Antworten zu 1. und 3. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die Anfrage für die erste Veranstaltung am 27. März 2017 fachlich geprüft und eine Teilnahme empfohlen. Die für Medien zuständige Behörde hat über eine Teilnahme an der dritten Veranstaltung im November 2017 („Medienkulturelle Veranstaltungen, Wettbewerbe und Förderung des kreativen Nachwuchses“) noch nicht entschieden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9212 3 13. Waren Vertreter anderer Behörden bereits bei einem Termin mit dem Netzwerk anwesend? Wenn ja: welche Person und wann? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 3.