BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9215 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 23.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Schutzstatus syrischer Kriegsflüchtlinge (II) Aktuellen Medienberichterstattungen zufolge droht eine Klageflut die Verwaltungsgerichte deutschlandweit zu lähmen, da immer mehr Flüchtlinge gegen die Asylentscheidung des BAMF klagen. „Verdoppelte sich die Zahl der eingegangenen Verfahren schon 2016 auf bundesweit gut 181.000 Haupt- und Eilverfahren, gingen alleine im ersten Quartal 2017 rund 97.000 Asylklagen bei den Gerichten ein.“1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Anzahl der Neuzugänge bei den Klagen in Asylsachen ist bereits in den Monaten März (695, siehe Drs. 21/8557) und April (480, siehe Drs. 21/8934) deutlich niedriger als in den Vormonaten. Damit bestätigen sich die Erwartungen, dass die Eingangszahlen sinken werden (siehe Drs. 21/8334). Die Anzahl der Neuzugänge in diesen Verfahren im 1. Quartal ist für eine Hochrechnung für das gesamte Jahr 2017 daher nicht geeignet. Übereinstimmend mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts hält die zuständige Behörde die Ausstattung des Gerichts und die organisatorischen Maßnahmen für geeignet, mittelfristig die Bestände anhängiger Verfahren abzubauen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass die ergriffenen Maßnahmen und eine fortschreitende Spezialisierung zu einer Erhöhung der Anzahl der Erledigungen führen werden. Im Übrigen wird die aktuelle Situation regelmäßig analysiert und der regelmäßige Austausch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Auch die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht befinden sich in einem ständigen Austausch, in dem unter anderem Handlungsbedarfe im personellen Bereich identifiziert werden. Seit dem Jahr 2015 wurde das Verwaltungsgericht daraufhin bereits mehrfach deutlich personell verstärkt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Klagen von Syrern gegen ihren Schutzstatus sind seit dem 01. Dezember 2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen? Bitte monatlich aufschlüsseln. a. Wie viele Klagen, die den Schutzstatus syrischer Flüchtlinge betreffen , sind vom Verwaltungsgericht bisher entschieden worden? 1 Zahl der Asylklagen nimmt sprunghaft zu. „Hamburger Abendblatt“, 23.05.2017, Seite 3. Drucksache 21/9215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. In wie vielen Fällen fiel die Entscheidung zugunsten des Klägers aus? c. In wie vielen Fällen fiel die Entscheidung zulasten des Klägers aus? d. Welche Begründung führten die Gerichte grundsätzlich an? e. Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei diesen Verfahren? Die Nationalität des Klägers wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Fragen 1. a. bis 1. c. sowie 1. e. wäre im Wege einer händischen Auswertung von mehr als 1.100 Verfahrensakten möglich. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 1. d. siehe Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. März 2012, Aktenzeichen 16 A 5081/16. (abrufbar unter http://www.landesrechthamburg .de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id= MWRE170005689&st=ent). 2. Wie viele dieser Verfahren sind derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig? a. Wie viele dieser Klagen sind bereits entschieden worden? b. Welche Begründung führte das Gericht grundsätzlich an? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind acht Verfahren auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren betreffend Syrien anhängig. Keines dieser Verfahren ist abgeschlossen.