BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9219 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 24.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Fischsterben im Jacobipark Aus dem Teich des Eilbeker Jacobiparks wurde über Tage hinweg Wasser abgelassen, was zur Folge hatte, dass die darin lebenden Fische zu großen Teilen gestorben sind. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtet (http://www.mopo.de/hamburg/drama-im-jacobipark-wasser-abgelassen--- fische-sterben-26859126), machten die zuständigen Behörden keine Anstalten , etwas zu unternehmen, als ein auf die Missstände aufmerksam gewordener Bürger sie kontaktierte. Erst als durch die ebenfalls vom Bürger informierten Journalisten Druck ausgeübt wurde, hätten sich die Behörden eingeschaltet . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Wasserbecken im Jacobipark ist ein künstliches Gewässer mit einer Betonbeziehungsweise Asphaltdichtung. Aufgrund von Einträgen, wie Laub und Sonstigem, verschlammt das Becken regelmäßig. Daher werden zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit das Becken in der Regel alle zwei Jahre durch das Bezirksamt kontrolliert abgelassen , der anfallende Schlamm entfernt sowie die technischen Einrichtungen der Anlage gesäubert und gewartet. Der in der Vergangenheit vorhandene Fischbestand (Eintrag durch Wasservögel oder Fremdbesatz) wurde rechtzeitig gefangen und entsprechend in andere Gewässer umgesiedelt. Das Entleeren des Beckens dauert erfahrungsgemäß circa zwei Wochen. Circa 1,5 Wochen vor dem 7. Mai 2017 wurde mit dem gedrosselten Ablassen des Wassers aus dem Becken begonnen und der sinkende Wasserstand durch die vor Ort tätigen Mitarbeiter eines Beschäftigungsträgers kontrolliert. Das Fangen der Fische und die Reinigung der Grundsohle waren aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit ab Mitte der 19. Kalenderwoche vorgesehen. Vermutlich durch einen technischen Defekt ist der Wasserabfluss an dem Wochenende beziehungsweise Sonntag (7. Mai 2017) deutlich stärker erfolgt und somit der Wasserspiegel unvorhergesehen drastisch abgefallen. Im Ergebnis des technischen Defektes und der eingeleiteten Sofortmaßnahmen lag die Anzahl der verendeten Fische im zweistelligen Bereich. Circa 3.000 Fische (Giebel und Goldfische) wurden unversehrt umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer verwaltet den Jacobipark und wer hat das Ablassen des Wassers in Auftrag gegeben? Drucksache 21/9219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für den Teich in der Parkanlage ist das Bezirksamt Wandsbek zuständig. Die zuständige Dienststelle hat im Rahmen der routinemäßigen Unterhaltung der Anlage das Ablassen des Wassers veranlasst. 2. Wann und wie erfuhren Polizei, Tierschutz und Feuerwehr vom Fischsterben im Jacobipark? 3. Hatten die Behörden von diesen Zuständen bereits Kenntnis, bevor der dargestellte Bürgerhinweis bei ihnen einging? 4. Wann genau ging der geschilderte Notruf des Bürgers bei der Polizei beziehungsweise Feuerwehr ein (Datum und Uhrzeit)? 5. Wann genau ging erneut ein Notruf, dieses Mal von der „Hamburger Morgenpost“, bei der Polizei beziehungsweise Feuerwehr ein (Datum und Uhrzeit)? Am 7. Mai 2017 um 8.57 Uhr erreichte die Rettungsleitstelle der Feuerwehr über die Notrufnummer 112 erstmalig der Hinweis auf die Situation am Teich durch eine Bürgermeldung . Der Anrufer wurde am 7. Mai 2017 um 08.57 Uhr von der Feuerwehr an die Einsatzzentrale der Polizei durchgestellt. Der Medienvertreter rief die Rettungsleitstelle der Feuerwehr am 7. Mai 2017 um 13.09 Uhr an. 6. Wann genau wurden die entsprechenden Behörden tätig und begannen mit den geschilderten Maßnahmen zur Rettung der noch nicht verendeten Fische? Die Polizei traf mit einem Funkstreifenwagen um 9.34 Uhr am Jacobipark ein. Die Örtlichkeit wurde überprüft. Die Rettungsleitstelle alarmierte um 13.16 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Wandsbek- Marienthal. Die Wehr traf um 13.34 Uhr am Einsatzort ein. Darüber hinaus informierte die Rettungsleitstelle die Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Ein Mitarbeiter der BUE begab sich sofort zum Einsatzort. Um 13.45 Uhr wurden der Zugführer der Feuer- und Rettungswache Berliner Tor und der Umweltdienst der Feuerwehr zu dem Einsatz alarmiert. Als erste Maßnahme wurde der Ablauf verschlossen. In Abstimmung mit der BUE begann die Freiwillige Feuerwehr den Teich aufzufüllen. Diese Arbeiten wurden nach einer Dauer von zwei Stunden abgeschlossen. Das zuständige Bezirksamt hat sich am Montag, den 8. Mai 2017 im Rahmen eines Ortstermins unverzüglich ein Bild der Sachlage erstellt und Maßnahmen zur Sicherung und Umsiedlung der Fische veranlasst. Die Maßnahmen endeten mit erfolgreicher Umsiedlung des Fischbestandes am 8. Mai 2017. 7. Ist es zutreffend, dass die Behörden erst tätig wurden, als sie durch die Benachrichtigung der „Hamburger Morgenpost“ befürchteten, dass im Falle eines Nichttätigwerdens negative Presseberichterstattung drohen könnte? 8. Wenn ja, warum wurden die Behörden auf die Mitteilung des Bürgers hin nicht aktiv, sondern erst nach Initiative der „Hamburger Morgenpost“? Nein. 9. Wann erfuhr der Senat von den Ereignissen? 10. Wie stellt sich aus Sicht des Senats der Sachverhalt dar? Wie konnte es insbesondere dazu kommen, dass das Wasser des Teichs abgelassen wurde, ohne eine Überlegung hinsichtlich der Fische anzustellen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 11. Wie viele Fische sind infolge dieses Versäumnisses verendet und wie viele konnten gerettet werden? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9219 3 12. Was wird unternommen, um die Teiche in Hamburg lebendig und vital zu halten? Die Teiche werden im Rahmen der Gewässerunterunterhaltung und -pflege regelmäßig durch Sichtkontrollen überprüft, anfallender Müll wird entfernt. Bei Erfordernis wie zum Beispiel Verlandungsgefahr oder zu starker Sauerstoffzehrung durch abgelagertes Sediment wird eine Entschlammung durchgeführt. Nach Möglichkeit werden Uferbereiche auf Grundlage der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch standortgerechten Uferbewuchs wie zum Beispiel Schilfzonen ökologisch aufgewertet. Um das Füttern von Wasservögeln, das sich – insbesondere bei Teichen – negativ auf die Gewässerqualität auswirkt, zu verhindern, wird eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Informationstafeln , Verbotsschilder, Flyer, Gewässerführungen, Ansprechen vor Ort) durchgeführt.