BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/922 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Einführung neuer Personalmanagement-Software im Rahmen des Projekts KoPers/ePers (IV) Nach erneuter Verschiebung im April sollte nunmehr Ende Juni die Konsolidierungsphase des Betriebs Passive (Phase 1) des Projekts KoPers abgeschlossen sein. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hatte mit den Drs. 21/76, 21/392 und 21/496 erste Fragen zum Projekt beantwortet . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bereits in dem Gutachten der Firma CSC zum Projekt KoPers vom 19. Juni 2013 (siehe dazu schon Bürgerschaftsdrs. 20/11182 vom 18. März 2014 zum Gutachtenentwurf ) wurde unter 5.3.1 von den Gutachtern folgende Bewertung getroffen: „Die Projekthistorie zeigt, dass es sich um ein Projekt mit hohen Softwareentwicklungsanteilen und keine Standardeinführung mit geringfügiger Parametrisierung handelt und dass das P&I-Vorgehen mit seinem iterativen Ansatz und einer 3-Monatsplanung nicht geeignet ist, ein Projekt dieser Dimension zu erfassen.“ Die im Herbst vergangenen Jahres vereinbarten Schritte zur Verbesserung der Softwarequalität und zur Reduzierung von Fehlersituationen haben Fortschritte ermöglicht , aber noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Der Softwarehersteller wurde von Dataport aufgefordert aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen hier nachhaltige Verbesserungen erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aussage zur Zeit- und Kostenplanung derzeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Konnte die Konsolidierungsphase des Betriebs Passive wie geplant Ende Juni vollumfänglich und erfolgreich abgeschlossen werden? Nein. a. Wenn nein, welche Probleme gibt es noch und bis wann sollen diese behoben werden? Es stehen weiterhin die noch nicht durchgängig ordnungsgemäße Durchführung der betrieblichen Prozesse und die noch nicht vollständig umgesetzten Anforderungen und Fehlerbehebungen, unter anderem bei den Steuermeldeverfahren, aus. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Terminaussage getroffen werden. b. Inwieweit wirkt sich dies auf den weiteren Zeitplan und/oder Umfang der teilnehmende Kunden der Stufen 1 und 2 des Einführungsszenarios Aktive aus? Drucksache 21/922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Probleme im Betrieb Passive binden Ressourcen sowohl im ZPD als auch bei Dataport und P&I, die die Arbeiten zur Einführung der Aktiven behindern und verzögern . Die hieraus resultierenden Auswirkungen für den Einführungstermin der Stufe 1 können erst nach der abschließenden Analyse der Quality Gates im Oktober dieses Jahres bewertet werden. Eine realistische Planung für die Stufe 2 kann erst auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse erfolgen. 2. Welche zwei „Kunden“ sollen die Stufe 1 zur Einführung Aktive (Phase 2) bilden1? Welche Kunden bilden die Stufe 2? Siehe Drs. 21/496 und 21/392. a. Wie viele Personen umfasst der jeweilige Kundenkreis etwa? Die Zahl der Abrechnungsfälle beläuft sich für die Stufe 1 auf 735 und für die Stufe 2 auf rund 84.000 (Stand Juni 2015). b. Inwieweit werden die Hochschulen und Landesbetriebe der FHH jeweils in die jeweiligen Einführungsstufen eingebunden sein? Die Einführung der Stufe 2 umfasst auch die Hochschulen und Landesbetriebe der FHH. 3. Ausweislich der Senatsantwort zum Fragenkomplex 2. der Drs. 21/392 wurden in der Lenkungsgruppensitzung ePers am 20. April 2015 nicht in allen Punkten und Fragen Entscheidungen getroffen. Leider hat der Senat die Frage nach den seinerzeit noch offenen Punkten und Fragen nicht beantwortet. Wir fragen somit erneut: Jeweils welche Punkte und Fragen sind seinerzeit aus welchen Gründen noch offen geblieben und/oder konnten nicht geklärt werden? Die Lenkungsgruppe hat sich in der Sitzung am 20. April 2015 mit der Einführungsplanung und möglichen Alternativen befasst und eine Entscheidung über das Einführungsszenario getroffen. Zur Zeitplanung wurde kein Beschluss gefasst. Sie wurde von der Lenkungsgruppe zur Kenntnis genommen. 4. Wann haben sich in welchem Rahmen seit Mai 2015 Mitglieder des Senats oder des Staatsrätekollegiums mit dem Projekt KoPers/ePers befasst? Eine Befassung erfolgte am 12. Juni 2015 im Rahmen der 17. Sitzung der Steuerungsgruppe KoPers sowie im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen. a. Inwieweit konnten dabei jeweils welche Lösungen für die in Drs. 21/392 beziehungsweise unter 3. erfragten offenen Punkte und Fragen gefunden werden? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. bis 1. b. b. Welche neuen Problemfelder, offenen „Eckpunkte und Prüffragen“ haben sich mittlerweile ergeben? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. bis 1. b. 5. Leider hat der Senat die Frage nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Vorlage eines überarbeiteten Zeit- und Kostenplans in Drs. 21/496 nicht beantwortet.2 Wir fragen somit erneut: Ist die Überarbeitung der Kostenplanung mittlerweile abgeschlossen oder liegt eine vorläufige Fassung vor? Nein. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. a. in Drs. 21/392. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 2. i.V.m. Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 21/496. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/922 3 a. Wenn ja, seit wann und wie sieht sie aus? (Bitte – soweit möglich – analog zur Tabelle auf Seite 5 der Drs. 20/11182 aufschlüsseln.) Entfällt. b. Wenn nein, bis voraussichtlich wann soll dies der Fall sein? Siehe Vorbemerkung. c. Bis voraussichtlich wann wird der überarbeitete Zeit- und Kostenplan der Bürgerschaft vorgelegt werden? Siehe Vorbemerkung. 6. Bis wann sollen die „zurückgestellten Funktionalitäten“ durch wen im Anschluss an den Rollout der Stufe 2 der Einführung Aktive umgesetzt werden3? Eine Realisierung der zurückgestellten Funktionalitäten ist für eine Stufe 3 vorgesehen . Für die e-Personalakte ist ein eigenes Nachfolgeprojekt beantragt. a. Werden die hierdurch entstehenden Kosten in der überarbeiteten Kostenplanung enthalten sein? b. Wenn ja, in welchem Umfang und welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Damit hat sich der Senat noch nicht befasst. 3 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. a. in Drs. 21/392.