BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9221 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 24.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat sich heimlich aus dem Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) verabschiedet? Für Jugendliche, „die auf Grund individueller Benachteiligungen in eine betriebliche Ausbildung nicht vermittelbar sind, von denen jedoch zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können“, bietet der Senat das Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) an. Das Programm läuft seit 1983 und wird vom Land finanziert . Die Ausbildung beginnt grundsätzlich bei einem Träger, wobei es das Ziel ist, die Jugendlichen später in einem Betrieb unterzubringen. In einigen Fällen beginnt die Ausbildung auch bereits direkt im Betrieb und wird nur von einem Träger begleitet. Waren es im Jahr 2015 noch 228 zur Verfügung gestellte Plätze, von denen 204 besetzt waren, heißt es im Ausbildungsreport 2016: „Bei unverändertem Mittelvolumen konnten 210 trägergestützte Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche neu eingerichtet werden. Zum Stichtag 01.10.2015 waren 185 der neu zu besetzenden Ausbildungsplätze mit Zielgruppenzugehörigen belegt, darunter 98 junge Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Anteil von 53 Prozent aller Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im HAP entspricht.“ Von der Internetseite des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) kann man sich zum Hamburger Bildungsatlas weiterleiten lassen, um sich das aktuelle Platzangebot anzeigen zu lassen. Hier werden acht Träger angeführt, die zusammen 130 Plätze anbieten, von denen aber angeblich null derzeit belegt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur im Jahr 2012 haben ihre Partner, die Agentur für Arbeit Hamburg, das Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie die sieben Hamburger Bezirke vereinbart, die Planung ihrer Maßnahmen zur beruflichen Förderung benachteiligter Jugendlicher und Jungerwachsener gemeinsam vorzunehmen und abzustimmen. Ziel ist es, ein auskömmliches und passgenaues Angebot für junge Menschen mit Förderbedarf zu erreichen. Die Maßnahmen und die Zahl der Plätze können nicht isoliert betrachtet werden, sondern richten sich nach dem Bedarf, der Arbeitsmarktsituation und dem Umfang weiterer ähnlicher Maßnahmen. Deshalb erfolgt jährlich eine bedarfsgerechte Anpassung der Plätze. Drucksache 21/9221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP), das neben der Jugendberufshilfe von der für Berufsbildung zuständigen Behörde verantwortet wird, ist Bestandteil dieser Gesamtplanung. Mit den Partnern der Jugendberufsagentur werden Art und Umfang der Ausbildungsberufe sowie die flankierenden Förderinstrumente geplant und aufeinander abgestimmt. Diese Fördermaßnahmen, ihr Ziel, die Zielgruppe, ihre Platzzahl, die Zugangswege sowie die aktuelle Belegungssituation werden im Hamburger Berufsbildungsatlas (www.ichblickdurch.de) veröffentlicht. Für das kommende Ausbildungsjahr 2017, das regulär am 1. August dieses Jahres beginnt, sind die entsprechenden Förderangebote Anfang Mai 2017 in www.ichblickdurch.de eingestellt worden. Mit der Veröffentlichung beginnt der Beratungs - und Vermittlungsprozess bei der Jugendberufsagentur. Interessierte Jugendliche und Jungerwachsene (Bewerberinnen und Bewerber) bekommen nach eingehender Beratung einen Vermittlungsvorschlag, mit dem sie sich an den entsprechenden Träger der Fördermaßnahme wenden. Wenn ein Ausbildungsvertrag zustande kommt und der Platz damit belegt ist, wird dieser auf www.ichblickdurch.de farblich als besetzt (rot) kenntlich gemacht. Damit können Berater und Multiplikatoren auf einen Blick feststellen, in welchem geförderten Ausbildungsberuf noch Kapazitäten frei sind. Für das kommende Ausbildungsjahr 2017 hat der Prozess der Beratung, Vermittlung und Einmündung gerade erst begonnen. Insofern sind alle Angebote der geförderten Ausbildung (Hamburger Ausbildungsprogramm, Jugendberufshilfe, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Drittes Buch – SGB II, SGB III, Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III) noch unbesetzt, das heißt alle Plätze unter www.ichblickdurch.de noch als „frei“ gekennzeichnet . Alle Partner haben flexible Nachsteuerungsmöglichkeiten vorgesehen, die es ermöglichen, bedarfsgerecht Nachfrageüberhänge in bestimmten Berufen abzubauen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Plätze im HAP wurden ab dem Jahr 2010 jeweils jährlich angeboten und wie viele waren davon besetzt? Bitte nach Jahr sowie geförderter und nicht geförderter Berufsausbildung auflisten. Das Platzangebot und die Auslastung in den jeweiligen Jahren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei allen genannten Plätzen handelt es sich um geförderte Berufsausbildungen. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Platzangebot zum Beginn eines Ausbildungsjahres 271 255 217 247 228 210 absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Besetzte Plätze (Stand 31. Oktober des Ausbildungsjahres )* 266 98,2% 240 94,1% 194 89,4% 229 92,7% 204 89,5% 185 88,1% *Quelle: Ausbildungsreport 2011 bis 2016 2. Warum wurden im Jahr 2016 18 Plätze weniger als im Vorjahr angeboten ? Bitte erläutern. Die Zahl der Plätze wird kontinuierlich dem Bedarf angepasst. Im Jahr zuvor konnten 24 Plätze nicht besetzt werden, entsprechend erfolgte eine Anpassung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Plätze im HAP werden im Jahr 2017 insgesamt und von welchen Trägern jeweils angeboten und wie viele davon sind derzeit belegt? Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie es zu den 130 laut Bildungsatlas nicht belegten Plätzen kommt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9221 3 Insgesamt werden 2017 im Rahmen des HAP circa 220 Plätze finanziert. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - 130 Plätze des im Rahmen des HAP finanzierten Angebots für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung mit jeweiligen Trägern; die Liste der Plätze und Träger ist zu finden unter http://ichblickdurch.de/ 247,Anbieterliste.html?&at=12&sw=151, - 60 Plätze der Assistierten Ausbildung (zu gleichen Teilen werden mit der Agentur für Arbeit 120 Plätze Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III finanziert). Auch diese Plätze sind veröffentlicht und unter http://ichblickdurch.de/ 247,Anbieterliste.html?&at=363&sw=151 zu finden. - Bis zu 30 Plätze mit einem Angebot ähnlich der Assistierten Ausbildung für Auszubildende der Sozialpädagogischen Assistenz, um diesen förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. - Über diese 220 Plätze hinaus ist vorgesehen, mögliche Nachfrageüberhänge durch gezielte Nachsteuerung zusätzlicher geeigneter Plätze abzubauen. Dadurch konnten in 2016 in den von der für Berufsbildung zuständigen Behörde verantworteten Programmen alle Wartelisten vollständig abgebaut werden. Bezüglich des aktuellen Belegungsstandes siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Teilnehmer im HAP in den Jahren 2010 bis 2015 konnten dieses jeweils mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung auch beenden? Mit nach Jahren aufschlüsseln. 5. Gibt es Untersuchungen, wie viele der Teilnehmer des HAP am Ende auch von dem Betrieb übernommen wurden, anderweitig eine Arbeitsstelle direkt im Anschluss fanden und wie viele danach sofort arbeitslos gemeldet waren? Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten die Untersuchungen? Wenn nein, warum wurde ein seit 1983 laufendes Programm noch nicht auf seinen Erfolg hin untersucht? Die Angaben zu 4. und 5. sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Die Daten zum Verbleib beruhen auf Rückmeldungen durch die Träger drei Monate nach Beendigung der Maßnahmen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsdauer und gegebenenfalls Nachlernzeiten werden Jugendliche aus unterschiedlichen Einstiegsjahren erfasst. 2010 (Stand 30.10.2014) absolut % Abgänge gesamt 315 100% Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 178 56.6% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden 10 3.2% Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 123 39% Arbeit im anderen Beruf 21 6.7% erneute Ausbildung 3 1% Weiterbildung, Schule 29 9.2% FSJ, Wehrdienst 3 0.9% arbeitssuchend 47 14.9% unbekannt bzw. Sonstiges 89 28.3% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017 Drucksache 21/9221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2011 (Stand 03.11.2015) absolut % Abgänge gesamt 287 100,0% Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 171 59.6% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden 6 2.1% Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 101 35.6% Arbeit im anderen Beruf 29 10.1% erneute Ausbildung 1 0.3% Weiterbildung, Schule 16 5.6% FSJ, Wehrdienst 1 0.3% arbeitssuchend 46 16% unbekannt bzw. Sonstiges 87 32.4% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017 2012 (Stand 10.11.2016) absolut % Abgänge gesamt 245 100,0% Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 142 58% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden 8 3.3% Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 97 39.6% Arbeit im anderen Beruf 21 8.6% erneute Ausbildung 1 0.4% Weiterbildung, Schule 16 6.5% FSJ, Wehrdienst 2 0.8% arbeitssuchend 36 14.7% unbekannt bzw. Sonstiges 72 29.3% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017 2013 (Stand 24.05.17) absolut % Abgänge gesamt 261 100% Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 156 59.8% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden 7 2.7% Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 98 37.5% Arbeit im anderen Beruf 26 10% erneute Ausbildung 0 0% Weiterbildung, Schule 28 10.7% FSJ, Wehrdienst 2 0.8% arbeitssuchend 33 12.6% unbekannt bzw. Sonstiges 74 28.4% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017 Die nachfolgend aufgeführten Jahrgänge sind aufgrund der Ausbildungsdauer von zwei bis dreieinhalb Jahren zuzüglich gegebenenfalls nötiger Nachlernzeiten noch nicht beendet, sodass sich viele Teilnehmende noch in den Maßnahmen befinden. Daher beziehen sich die aufgeführten Verbleibe nicht auf die Grundgesamtheit, sondern nur auf den Teil der Teilnehmenden, die die Ausbildung bereits durchlaufen haben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9221 5 2014 (Stand 24.05.2017) Ergänzungen absolut % Abgänge gesamt 163 100% 104 TN befinden sich noch in der Maßnahme Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 52 31.9% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 36 22.1% Arbeit im anderen Beruf 12 7.4% erneute Ausbildung 1 0.6% Weiterbildung, Schule 13 8% FSJ, Wehrdienst 1 0.6% arbeitssuchend 31 19% unbekannt bzw. Sonstiges 69 42.3% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017 2015 (Stand 24.05.17) Ergänzungen absolut % Teilnehmer gesamt 86 100% 166 TN befinden sich noch in der Maßnahme Grund des Abgangs reguläres Maßnahmeende, Prüfung bestanden 5 5.8% reguläres Maßnahmeende, Prüfung nicht bestanden Verbleib HAP Arbeit im gelernten Beruf 5 5.8% Arbeit im anderen Beruf 9 10.5% erneute Ausbildung 2 2.3% Weiterbildung, Schule 11 12.8% FSJ, Wehrdienst 0 0% arbeitssuchend 15 17.4% unbekannt bzw. Sonstiges 44 51.1% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand 24.05.2017