BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9230 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitsrisiko JVA (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8980 gibt der Senat an, dass „auch in Zeiten schwieriger Personal- und Dienstleistergewinnung in Hamburg die medizinische Versorgung der Gefangenen gesichert ist.“ Dies bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem zur medizinischen Versorgung der Gefangenen erforderlichen Personalbedarf der Justizvollzugsanstalten trägt die zuständige Behörde durch die laufende Nachbesetzung frei werdender Stellen im Ambulanzbereich Rechnung. Kommt es fluktuationsbedingt oder durch Krankheit zum Ausfall von Sprechstunden, werden gleichwohl alle dringenden und unaufschiebbaren Krankenbehandlungen ermöglicht. Dies wird etwa durch den Transport der betreffenden Gefangenen in das Zentralkrankenhaus in der Untersuchungshaftanstalt, durch Ausführungen in die öffentlichen Krankenhäuser oder zu externen Fachärzten gewährleistet. Im Übrigen verfolgt die zuständige Behörde die Verbesserung der personellen Situation im Bereich der medizinischen Versorgung mit Nachdruck. So werden zum 1. Juli 2017 alle Anstaltsarztstellen besetzt sein, womit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder dann zwei Anstaltsärztinnen beziehungsweise Anstaltsärzte tätig sein werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Nach Angaben des Senats in der Drs. 21/8980 ist in der JVA Billwerder von Montag bis Donnerstag von 08 – 15 Uhr ein Allgemeinmediziner und Dienstag und Freitag von 8 – 14 ein Psychiater anwesend. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8985 heißt es, dass in der JVA Billwerder siebenmal wöchentlich eine allgemeinärztliche Sprechstunde, einmal wöchentlich eine Methadonsprechstunde, zweimal wöchentlich eine psychiatrische Sprechstunde, einmal wöchentlich eine zahnärztliche Sprechstunde und einmal 14-tägig eine gynäkologische Sprechstunde stattfindet. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9013 heißt es, dass es in der JVA Billwerder in den Kalenderwochen 16 und 17 zu einem vereinzelten Arztsprechstundenausfall kam. Wie häufig fielen seit April 2016 jeweils welche dieser Sprechstunden in der JVA Billwerder aus jeweils welchen Gründen aus? Bitte pro Monat angeben. Allgemeinärztliche sowie gynäkologische Sprechstunden und Methadonsprechstunden Monat Anzahl Sprechstundenausfall Begründung April 2016 2 mangels Personal – Krankenpfleger* Drucksache 21/9230 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Anzahl Sprechstundenausfall Begründung Mai 2016 2 Juni 2016 6 Juli 2016 4 + 1 gyn. August 2016 2 + 1 gyn. September 2016 2 Oktober 2016 1 gyn. November 2016 2 Dezember 2016 2 Februar 2017 2 März 2017 3 April 2017 2 Mai 2017 12 * Die durchschnittliche Fehlzeitenquote der Pflegekräfte (Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sowie Arzthelferinnen und Arzthelfern) beträgt seit April 2016 21,5 Prozent. Der Personalkörper der Ambulanz der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder besteht aus elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern samt Leitung. Im Jahr 2016 waren zwei Beschäftigte und im Jahr 2017 ein Beschäftigter über einen längeren Zeitraum durchgehend erkrankt. Zur Analyse dieser Situation steht die zuständige Behörde mit der Anstaltsleitung, der ärztlichen und der Pflegedienstleitung des Vollzuges im Kontakt. Zwischen Ausfall von Allgemeinärztlichen Sprechstunden und Methadonsprechstunden kann erhebungsbedingt nicht differenziert werden. Die Sprechstunden werden zur Umsetzung von ärztlichen Anweisungen und Verordnungen vom Krankenpflegepersonal begleitet. Wenn es hier zu personellen Ausfällen kommt, fällt auch die Sprechstunde aus. Psychiatrische Sprechstunde Monat Anzahl Sprechstundenausfall Begründung September 2016 2 Urlaub Facharzt Mai 2017 3 1x mangels Personal, 1x Erkrankung , 1x Terminabsage durch den Psychiater Zahnarztsprechstunde Monat Anzahl Sprechstundenausfall Begründung Mai 2016 8 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall Juni 2016 3 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall Juli 2016 2 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall August 2016 3 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall September 2016 5 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall November 2016 3 1x wegen Wartungsarbeiten im Bereich, ansonsten krankheits- /urlaubsbedingter Ausfall Januar 2017 1 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall Februar 2017 1 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall März 2017 4 1x mangels Personal (wegen Vertretung in der UHA), ansonsten krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9230 3 Monat Anzahl Sprechstundenausfall Begründung April 2017 2 krankheits-/urlaubsbedingter Ausfall 2. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8980 heißt es: „Die grundsätzliche Ausgabe von Arzneimitteln durch das medizinische Personal ist gewährleistet. Nach Nr. III.1 dieser Verfügung ist eine Ausgabe der „unter Sicht Medikation“ durch den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) dann ausnahmsweise zulässig, wenn kein medizinisches Fachpersonal in der Anstalt anwesend ist und der Einnahmezeitpunkt aus medizinischen Gründen zwingend einzuhalten ist. Nach Nr. IV.1 der Verfügung kann eine Ausgabe von nicht ärztlich verordneten Arzneimitteln , die nicht verschreibungspflichtig sind, vom AVD dann ausnahmsweise vorgenommen werden, wenn zum Einnahmezeitpunkt kein medizinisches Fachpersonal in der Anstalt ist.“ a. Wie häufig ist seit April 2016 der Ausnahmefall nach Nummer III.1 der Verfügung eingetreten und eine Ausgabe der „unter Sicht Medikation “ durch Bedienstete des AVD erfolgt? Bitte pro Monat angeben . b. Wie häufig ist seit April 2016 der Ausnahmefall nach Nummer IV.1 der Verfügung eingetreten und eine Ausgabe von nicht ärztlich verordneten Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, durch Bedienstete des AVD erfolgt? Bitte pro Monat angeben. Im April 2016 wurde die Nachtmedikation an fünf Tagen, von Mai 2016 bis einschließlich Dezember 2016 an allen Tagen, im März 2017 an 29 Tagen und im Mai 2017 an 13 Tagen (einschließlich 31. Mai 2017) durch den AVD ausgegeben. Alle anderen Ausgaben erfolgten über medizinisches Fachpersonal. Auf die personelle Situation im Bereich der medizinischen Versorgung hat die zuständige Behörde bereits reagiert (siehe Vorbemerkung, Antwort zu 3. und Drs. 21/8985). Bei der Nachmedikation geht die beziehungsweise der für die Medikation eingeteilte Bedienstete mit der Liste der Patienten, die eine solche Medikation erhalten, auf die jeweiligen Stationen. Die Medikamente befinden sich in bereits gepackten Dispensern. Die Dispenser werden immer durch die Mitarbeiterinnen beziehungsweise den Mitarbeiter der Ambulanz mit den Medikamenten befüllt und durch Beschriftung den Patienten zugeordnet. Der Fall der Nachmedikation durch den AVD bedeutet nicht, dass der AVD etwaige Entscheidungen im Hinblick auf die Medikation vornimmt. Auf der jeweiligen Station wird die beziehungsweise der für die Medikation eingeteilte Bedienstete von den zwei anwesenden Stationsbediensteten zu den einzelnen Hafträumen begleitet . Dort erhält der Patient das Medikament aus dem Dispenser direkt auf die Hand und wird – nach Einnahme mit Trinkwasser – gebeten, den Mund zur Kontrolle zu öffnen. Die Zahlen zur Ausgabe von nicht ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln, da die Dokumentation nicht ärztlich verordneter Medikamente lediglich in der Gesundheitsakte des einzelnen Patienten abgeheftet wird. Es müssten sämtliche Gesundheitsakten im gesamten Anfragezeitraum händisch ausgewertet werden. Allein von Januar bis Mai 2017 gab es monatlich 400 bis 500 Zugänge. 3. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8985 wird angegeben, dass sich aktuell eine Stellenausschreibung (sieben Stellen) für Pflegekräfte im Auswahlverfahren befindet und eine weitere Stellenausschreibung (neun Stellen bis Ende 2017) zur Genehmigung beim Personalamt anhängig ist. a. Wie viele Stellen für Pflegekräfte wurden seit April 2016 ausgeschrieben ? 15. b. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen? Drucksache 21/9230 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 33. c. Wie viele der ausgeschriebenen Stellen konnten erfolgreich besetzt werden? 7. d. Welche Anreize zur Erhöhung der Bewerberzahlen hat die zuständige Behörde geschaffen beziehungsweise plant sie? Die zuständige Behörde hat das Bewerberfeld um examinierte Altenpflegekräfte erweitert. Parallel zu der Veröffentlichung der vakanten Stellen in den Stellenausschreibungen des Senates erfolgen Veröffentlichungen in einem Online-Stellenportal und in einer Fachzeitschrift. 4. In der JVA Billwerder sind seit dem Jahre 2016 zehn von zwölf Stellen besetzt. a. Seit wann konkret sind zwei Stellen unbesetzt? Ein Dienstposten ist seit dem 1. Oktober 2016 unbesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/8985. b. Wie hoch ist die durchschnittliche Fehlzeitenquote der Pflegekräfte in der JVA Billwerder seit April 2016? Siehe Antwort zu 1. c. Wie wird der durch Fehlzeiten bedingte Personalmangel in der JVA Billwerder kompensiert? Andere, nicht der Ambulanz angehörende Bedienstete der JVA Billwerder unterstützen , indem sie Aufgaben übernehmen, die nicht zwingend vom medizinischen Fachpersonal wahrgenommen werden müssen (zum Beispiel Hol- und Bringedienst). In besonderen Lagen erfolgt auch Unterstützung durch Pflegekräfte des Zentralkrankenhauses beziehungsweise der Ambulanzen anderer Justizvollzugsanstalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.