BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9232 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Nicht erfüllte Erstwünsche bei der Anmeldung für Klasse 5 an den Stadtteilschulen zum Schuljahr 2017/2018 Die Stadtteilschulen in Hamburg sollen laut Bekundung des Senats als gleichwertige weiterführende Schulform gegenüber den Gymnasien aufgestellt und in ihrer wichtigen Arbeit gestärkt und gefördert werden. Gerade hinsichtlich der Anmeldeerstwünsche der Eltern ist dafür die möglichst hohe Erfüllungsquote in Jahrgangsstufe 5 ein entscheidender Faktor. Aus der Bürgerschaftsdrs . 21/8830 geht jedoch anhand der Datenlage hervor, dass trotz des elterlichen Erstwunsches zur Anmeldung in Klasse 5 zum Schuljahr 2017/2018 an den Stadtteilschulen insgesamt 357 Ablehnungen ergingen. Ich frage den Senat: Zur gezielten Entwicklungsunterstützung der Hamburger Stadtteilschulen seit 2010 siehe Drs. 21/8929. Bei der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern ist gemäß § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz anzugeben, an welcher Schule das Kind nach Möglichkeit aufgenommen werden soll; es sollen Zweit- und Drittwünsche für den Fall erschöpfter Kapazitäten genannt werden. Die Nennung einer Erst-, Zweit- und Drittwunschschule erfolgt einmalig von allen Sorgeberechtigten mit einem standardisierten Anmeldeformular innerhalb der Anmeldefrist . Es gibt keine zeitlich nachgeordnete Anmeldung für eine Zweitwunschschule nur für Schülerinnen und Schüler, deren Erstwunsch nicht berücksichtigt werden konnte. Gleiches gilt für die Anmeldung für eine Drittwunschschule. Da nur die Erfüllung der Erstwünsche zentral erfasst wird, müssten für die Ermittlung der berücksichtigten Zweit- und Drittwünsche sowie für die Anzahl der nicht berücksichtigten Zweit- und Drittwünsche 13.682 Schülerakten händisch ausgewertet werden , siehe auch Drs. 21/8830. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. An welchen Schulen wurden/werden die laut Drs. 21/8830 nicht berücksichtigten Erstwunschanmeldungen an den Stadtteilschulen für die fünften Klassen zum Schuljahr 2017/2018 daraufhin jeweils angemeldet? (Bitte mit Nennung der Stadtteilschule der Erstwunschablehnung sowie des Standorts der aufnehmenden Schule, jeweils für beide mit Angabe von Schulform, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/8830 und Drs. 21/8007. 2. Wie viele elterliche Zweitwünsche auf eine Anmeldung ihrer Kinder für den Jahrgang 5 an den Stadtteilschulen zum Schuljahr 2017/2018 konn- Drucksache 21/9232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand Mai 2017) nicht berücksichtigt werden und an welchen einzelnen Stadtteilschulen war das jeweils der Fall? (Bitte mit Nennung der abweisenden Stadtteilschule in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. An welchen Schulen wurden/werden diese nicht berücksichtigten Zweitwunschanmeldungen an den Stadtteilschulen für die fünften Klassen zum Schuljahr 2017/2018 daraufhin jeweils angemeldet? (Bitte mit Nennung der Stadtteilschule der Zweitwunschablehnung sowie des Standorts der aufnehmenden Schule, jeweils für beide mit Angabe von Schulform, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 2. angeben) 3. Wie viele elterliche Drittwünsche auf eine Anmeldung ihrer Kinder für den Jahrgang 5 an den Stadtteilschulen zum Schuljahr 2017/2018 konnten nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand Mai 2017) nicht berücksichtigt werden und an welchen einzelnen Stadtteilschulen war das jeweils der Fall? (Bitte mit Nennung der abweisenden Stadtteilschule in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. An welchen Schulen wurden/werden diese nicht berücksichtigten Drittwunschanmeldungen an den Stadtteilschulen für die fünften Klassen zum Schuljahr 2017/2018 daraufhin jeweils angemeldet? (Bitte mit Nennung der Stadtteilschule der Drittwunschablehnung sowie des Standorts der aufnehmenden Schule, jeweils für beide mit Angabe von Schulform, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 3. angeben.) Siehe Vorbemerkung.