BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9233 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulschwimmbegleitung durch schulisches Personal ausweiten – Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung? In ihrem Haushaltsantrag (Drs. 21/6984) beantragten die rot-grünen Senatsfraktionen die Schulschwimmbegleitung in Hamburg durch schulisches Personal auszuweiten. Folgendes Petitum wurde Ende letzten Jahres in der Bürgerschaft beschlossen: „Der Senat wird ersucht, im Rahmen der im Einzelplan 3.1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend des bisherigen zweiten Schulschwimmhalbjahres zukünftig über den gesamten Zeitraum des Schulschwimmunterrichts die Begleitung der Schülerinnen und Schüler durch schulisches Personal zu ermöglichen.“ Ich frage den Senat: Die mit der Drs. 21/6984 beantragten Änderungen betreffen die Wegebegleitung der Schülerinnen und Schüler zum Schulschwimmen in der ersten Schwimmlernphase, die in der Regel in der Jahrgangsstufe 3 stattfindet. Bisher erhielten die Schulen eine Ressourcenzuweisung in Höhe von 360 Euro für jede am Schwimmunterricht in der ersten Schwimmlernphase teilnehmende Schulklasse in ihr sächliches Schulbudget, um damit ehrenamtliche Begleitpersonen zu finanzieren. Ab dem Schuljahr 2017/2018 erhalten alle Grundschulen für die Schulschwimmbegleitung zur ersten Schwimmlernphase anstelle der bisherigen Ressourcenzuweisung einen Erzieherstellenanteil in Höhe von zwei Stunden pro Schwimmeinheit zugewiesen . Dies entspricht der bestehenden Zuweisung für die Schulschwimmbegleitung zur zweiten Schwimmlernphase. Die Schulen haben die Möglichkeit, diese Ressourcen in Rahmen der bestehenden Verfahren in Sachmittel oder Personalmittel für andere Professionen umzuwandeln. Siehe Drs. 21/5940. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gemäß des obig zitierten Beschlusses, wie ist der aktuelle Stand zu dessen Umsetzung und Realisierung? (Bitte bereits erfolgte Umsetzungen und perspektivische Planungen für das laufende Schuljahr 2016/2017 und das kommende Schuljahr 2017/2018 mit Terminierung darstellen.) Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viel zusätzliches schulisches Personal zur Schwimmunterrichtsbegleitung wurde bisher seit Beschlussfassung des Antrags (Drs. 21/6984) an jeder einzelnen Grundschule beziehungsweise jeder einzelnen Grundschulabteilung der Stadtteilschulen in Hamburg eingestellt? (Bitte mit Nennung des Standorts, Sozialindexes und Bezirks sowie dem Zeit- Drucksache 21/9233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 punkt der erfolgten Einstellung in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Um Personal welcher jeweiligen Professionen handelt es sich bei den seit Beschlussfassung des Antrags (Drs. 21/6984) erfolgten Einstellungen von „schulischem Personal“ zur Schulschwimmbegleitung an den einzelnen Grundschulen beziehungsweise den einzelnen Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in Hamburg? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) b. In welchem Stundenumfang pro Woche sind diese Kräfte dabei jeweils beschäftigt, mit welcher Besoldungsstufe und welchem Befristungsgrad? (Bitte Besoldungsstufe, Angabe ob be- oder unbefristet sowie die Wochenarbeitszeitstunden in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 2. angeben.) Da die personalwirtschaftliche Umsetzung der zusätzlichen Bedarfszuweisung zum 1. August 2017 erfolgt, können zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. 3. Wie hoch sind die für diese (siehe Frage 2.) bisherigen zusätzlichen Einstellungen von schulischem Personal zur Schulschwimmbegleitung an den Grundschulen beziehungsweise den Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen notwendigen Finanzmittel und wo genau sind diese im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt? (Bitte mit Nennung von Einzelplan , Aufgabenbereich und Produktgruppe in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Ist sichergestellt, dass diese erforderlichen Finanzmittel weder zulasten der jeweiligen schulischen Budgets am betreffenden Standort noch zulasten der Gesamtheit der schulischen Budgets aller Hamburger Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen gingen/gehen? Wenn ja, wie genau? (Bitte erläutern.) b. Wenn nein, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung geschah dies nicht? (Bitte Stellung nehmen.) c. Wenn nein, wie hoch war/ist die jeweilige Zusatzbelastung der Budgets der einzelnen Standorte beziehungsweise der Gesamtheit aller schulischen Budgets der Grundschulen und Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen durch diese bisherigen Einstellungen von schulischem Personal zur Schulschwimmbegleitung? (Bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 3. angeben.) Entfällt, siehe Antwort zu 2. bis 2. b. 4. Wie viel zusätzliches schulisches Personal zur Schwimmunterrichtsbegleitung soll nach gegenwärtigen Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand Mai 2017) im weiteren Verlauf dieses Schuljahres 2016/2017 und des kommenden Schuljahres 2017/ 2018 an jeder einzelnen Grundschule beziehungsweise jeder einzelnen Grundschulabteilung der Stadtteilschulen in Hamburg eingestellt werden ? (Bitte nach Schuljahren einzeln, mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk mit Zeitpunkt der geplanten Einstellung in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Um Personal welcher jeweiligen Professionen soll es sich nach gegenwärtigem Planungsstand von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde (Stand Mai2017) bei den vorgesehenen Einstellungen von „schulischem Personal“ zur Schulschwimmbegleitung an den einzelnen Grundschulen beziehungsweise den einzelnen Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in Hamburg handeln? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9233 3 b. In welchem Stundenumfang pro Woche sollen diese Kräfte dabei jeweils beschäftigt werden, mit welcher Besoldungsstufe und welchem Befristungsgrad? (Bitte Besoldungsstufe, Angabe ob be- oder unbefristet sowie die Wochenarbeitszeitstunden in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 4. angeben.) Die Planungen zur Personalorganisation für den 1. August 2017 sind noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. bis 2. b. 5. Wie hoch sind die für diese (siehe Frage 4.) zukünftig geplanten zusätzlichen Einstellungen von schulischem Personal zur Schulschwimmbegleitung an den Grundschulen beziehungsweise den Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen als notwendig veranschlagten Finanzmittel im Schuljahr 2016/2017 beziehungsweise 2017/2018 jeweils und wo genau sind diese im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt? (Bitte mit Nennung von Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Ist sichergestellt, dass diese erforderlichen Finanzmittel weder zulasten der jeweiligen schulischen Budgets am betreffenden Standort noch zulasten der Gesamtheit der schulischen Budgets aller Hamburger Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen gehen? Wenn ja, wie genau? (Bitte erläutern.) b. Wenn nein, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung geschieht dies nicht? (Bitte Stellung nehmen.) c. Wenn nein, wie hoch wird die jeweilige Zusatzbelastung der Budgets der einzelnen Standorte beziehungsweise der Gesamtheit aller schulischen Budgets der Grundschulen und Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in 2016/2017 und 2017/2018 durch diese zukünftigen Einstellungen von schulischem Personal zur Schulschwimmbegleitung voraussichtlich sein? (Bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 5. angeben.) Für das Schuljahr 2017/2018 entstehen kalkulatorisch zusätzliche Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 646.000 Euro, die aus den Produktgruppen 241.01 beziehungsweise 241.03 zu finanzieren sind. Die Finanzierung erfolgt nicht zulasten der sächlichen Schulbudgets. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.