BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9235 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Interne Anweisungen der Polizei zum Vorgehen beim Parken in zweiter Reihe? Auch in Hamburg ist das kurzzeitige Parken oder Halten in zweiter Reihe ein Problem. Verstärkt diskutiert wurde dieses Ärgernis im Rahmen der Busbeschleunigung , zum Beispiel am Mühlenkamp. Doch auch für den Radverkehr ist das Blockieren vorhandener Fahrradstreifen problematisch und wegen des notwendigen Ausweichens auf die Autofahrbahn auch gefährlich. Kürzlich wurde bekannt, dass in der Stadt Berlin eine interne Dienstanweisung der Polizei besteht, solche Verstöße nicht zu ahnden (sogenannte Berliner Linie). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Existiert eine Anweisung, wie die Polizei bei Parken/Halten in der Zweiten Reihe sowie bei Blockierung eines Fahrrad(schutz)streifens vorzugehen hat? Falls ja: Welchen Inhalt hat diese Anweisung (ignorieren, verwarnen, anzeigen, abschleppen, verstärkte Kontrollen, ...)? Ja. Zum Inhalt siehe unter folgenden Link im Transparenzportal: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/233ddacc-b2f9-4dd4-aa9a-7da88e491645/Akte_HmbTG_- _zu_veroeffentlichende_Dokumente.pdf. 2. Wie viele Vorkommnisse der unter 1. beschriebenen Art (Parken/Halten in der zweiten Reihe und Blockieren eines Fahrrad(schutz)streifens) wurden im Jahr 2016 erfasst? Laut Statistik des Einwohner-Zentralamtes wurden im Jahr 2016 11.641 Anzeigen wegen eines Verstoßes der unter 1. beschriebenen Art gefertigt. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder will er noch ergreifen, um das Parken in der zweiten Reihe sowie das Blockieren von Fahrrad (schutz)streifen zu unterbinden? Der Zentrale Verkehrsordnungsdienst der Polizei ist schwerpunktmäßig beauftragt, besonders belastete Busstrecken, Haltestellen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sowie unmittelbar angrenzende Örtlichkeiten mobil zu überwachen. Bei den Busstrecken liegt der Überwachungsschwerpunkt insbesondere beim Parken in zweiter Reihe . Darüber hinaus sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung angehalten, auch Parkverstöße zu ahnden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Polizei zwei Flyer zu den Themen „Parken auf Geh- und Radwegen“ sowie „Parken in zweiter Reihe“ erstellt, die bei Messen, Drucksache 21/9235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Infoständen oder festgestellten Verstößen als Aufklärungsmaterial ausgehändigt werden . Das Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr verfolgt diese Ordnungswidrigkeiten in seinen Überwachungsgebieten ebenfalls (siehe Drs. 21/2853). Das richtige Verhalten ist insoweit auch Thema der Verkehrssicherheitsarbeit des LBV, zum Beispiel im Rahmen der Fahrradsicherheitsaktion „schon gecheckt“ (siehe Drs. 21/8355) sowie im Rahmen von Plakataktionen.