BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9238 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Die Olympia-Bewerbungsgesellschaft läuft und läuft Beim Olympia-Referendum am 29. November 2015 sprachen sich 51,6 Prozent der abstimmenden Hamburger/-innen dafür aus, keine Olympischen Spiele 2024 auszurichten. Dass nach diesem Entscheid gewisse Verpflichtungen und Versprechungen abzuwickeln waren, liegt in der Natur der Sache. Doch nahezu anderthalb Jahre nach dieser für den von SPD und GRÜNEN getragenen Senat so bitteren Abstimmungsniederlage ist noch immer keine Schlussabrechnung über die aufgelaufenen Gesamtkosten der Olympiabewerbung erfolgt. Hierfür steht insbesondere die Olympia-Bewerbungsgesellschaft, die ihrem Geschäftsführer Dr. Nikolas Hill noch bis mindestens Ende November 2016 monatlich 12.000 Euro für seine Liquidationstätigkeit zahlte. Der Wechsel in die Privatwirtschaft von Herrn Hill wurde einen Tag nach einer entsprechenden Mitteilung der Linksfraktion per Senatspresseerklärung vom 29. November 2016 bekannt gegeben. Doch die Liquidation der Bewerbungsgesellschaft war damit noch lange nicht beendet. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/6588 vom 15.11.2016) kündigte der Senat an, dass „die Liquidationsschlussbilanz zum 31. März 2017 und möglichst kurzfristig im Anschluss daran die Liquidationssteuererklärung“ zu erstellen sein würde. Tatsächlich ist weder das eine noch das andere passiert. Mit Datum vom heutigen Tage taucht im Registerportal der Länder noch immer die „Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH“ (Amtsgericht Hamburg HRB 137335) auf, ist also noch nicht gelöscht worden (siehe https://www.handelsregister.de/rp_web/ mask.do?Typ=e). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH wie folgt: 1. Welche Tätigkeiten sind seitens der Olympia-Bewerbungsgesellschaft seit meiner letzten Anfrage zum Thema (Drs. 21/6944 vom 9.12.2016) verrichtet worden und wie viel Zeitaufwand ging damit einher? Im Wesentlichen erfolgten – neben der laufenden Buchhaltung, die durch einen externen Dienstleister erledigt wird – die Erstellung des Abschlusses zum 28. Februar 2017 und der Liquidationsschlussbilanz zum 31. März 2017 sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Der Zeitaufwand des Liquidators hierfür beträgt circa acht Stunden monatlich. Drucksache 21/9238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viel Personalkapazitäten sind in diese Tätigkeiten seit dem 9. Dezember 2016 geflossen? Bitte um Angaben zu den Stellen beziehungsweise Teilzeitverträgen. Stellen oder Teilzeitverträge bestehen nicht, als Liquidator ist ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte beschäftigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wann endete das Beschäftigungsverhältnis von Herrn Dr. Hill? Herr Dr. Hill wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. 4. Wie viel staatliche Mittel sind bisher insgesamt in die Bewerbungsgesellschaft , wie viel seit dem 9. Dezember 2016 geflossen? Die Einlage der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt 5,5 Millionen Euro, seit dem 9. Dezember 2016 sind keine weiteren Einlagen getätigt worden. 5. Wie ist der aktuelle Stand des Liquidationsverfahrens, wann ist mit der Liquidationsabschlussbilanz, wann mit der Liquidationssteuererklärung zu rechnen? Die Liquidationsschlussbilanz ist bereits erstellt worden. Die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz kann aus formalen Gründen erst im Anschluss an die Feststellung des Abschlusses zum 28. Februar 2017 erfolgen. Die Feststellung des Abschlusses zum 28. Februar 2017 wiederum kann erst erfolgen, wenn die Testierung durch die Wirtschaftsprüfer vorliegt. Die Abschlussprüfung wurde im Mai 2017 abgeschlossen, sodass in Kürze mit einem testierten Abschluss zu rechnen ist. Nach Feststellung der Liquidationsschlussbilanz wird die Liquidationssteuererklärung erstellt. 6. Warum hat sich die Fertigstellung der Liquidationsschlussbilanz offenbar verzögert, sollte sie doch zum 31. März 2017 abgeschlossen sein? Eine Verzögerung ist nicht eingetreten, die inhaltliche Prüfung der Liquidationsschlussbilanz durch den Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen, siehe zu den weiteren Verfahrensvoraussetzungen Antwort zu 5. 7. In diesen Tagen ist viel von „Haltung zeigen“ die Rede, gerade auch von Herrn Dr. Hill. Welche Haltung nimmt der Senat dazu ein, dass immer noch Steuergelder für eine Bewerbungsgesellschaft verausgabt werden, deren ureigentliches Anliegen seit fast anderthalb Jahren obsolet geworden ist? Siehe Antworten zu 4. bis zu 6. Die getätigten und noch zu tätigenden Schritte für die Liquidation der Bewerbungsgesellschaft folgen den einschlägigen rechtlichen Vorgaben . 8. Bezieht Herr Dr. Hill von der Freien und Hansestadt Hamburg gegenwärtig noch Zuwendungen, Gehalt oder Honorare? Herr Dr. Hill erhält Leistungen aus seiner zurückliegenden Tätigkeit als Staatsrat. Zu den geltenden gesetzlichen Regelungen siehe im einzelnen Drs. 21/6944. Herrn Dr. Hill wurden vom 1. Januar 2017 bis 31. März 2017 seine Bezüge gemäß § 5 Absatz 1 HmbBesG weitergewährt. Seit dem 1. April 2017 hat er für mindestens sechs Monate Anspruch auf Zahlung erhöhter Ruhegehaltsbezüge gemäß § 16 Absatz 5 HmbBeamt VG. Darüber hinaus: nein. Wenn ja, für welche Tätigkeiten? 8.1. Unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Initiative „Haltung zeigen“ und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls Herrn Dr. Hill? Wenn ja, in welcher Form und Dimension? Mit Datum vom 15. Mai 2017 hat die Hamburger Hochbahn AG bekannt gegeben, die Initiative durch Zurverfügungstellung eines „Tour-Busses“ an mehreren Wochenenden zu unterstützen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8669.