BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/924 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Karin Prien (CDU) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen jetzt auch auf P+R-Flächen im Bezirk Nord? Immer mehr Flüchtlinge strömen nach Hamburg. Die Situation der Flüchtlingsunterbringung verschärft sich dadurch täglich weiter; geplante weitere Unterkünfte müssen erst errichtet werden. Die zuständige Behörde ist aus diesem Grund auf der Suche nach Plätzen für eine temporäre Unterbringung von Flüchtlingen und plant nunmehr unter anderem, Flüchtlinge vorübergehend auf den P+R-Flächen Kiwittsmoor und Langenhorn Nord unterzubringen . Die Unterbringungsnot ist nachvollziehbar. Um den anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen auch räumlich zu bewältigen, werden neue Flächen benötigt. Dass die Not des Senats allerdings jetzt als so groß erachtet wird, dass auch noch die P+R-Flächen am Kiwittsmoor und in Langenhorn Nord umgenutzt werden sollen, begegnet Bedenken, denn P+R Flächen scheinen wenig geeignet . Darüber hinaus bergen provisorische Massenquartiere, die auf Rechtsgrundlage des SOG eingerichtet und ohne vorherige Information der Bevölkerung gebaut werden, die Gefahr, von der Nachbarschaft abgelehnt zu werden. Der Senat und das Bezirksamt Hamburg-Nord sollten aus der fehlerhaften Informationspolitik, zum Beispiel in Bezug auf die Unterbringung am Eschenweg, gelernt haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Flüchtlingsunterkünfte mit jeweils wie vielen Plätzen gibt es zurzeit in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Nord? Bitte pro Stadtteil und Einrichtung darstellen. 2. Wie stellt sich die tatsächliche Belegung in den einzelnen Einrichtungen dar? Bitte pro Stadtteil und Einrichtung darstellen. Bestehende Standorte öffentlich-rechtlicher Unterbringung in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Nord: Bezirk Standort Stadtteil Geplante Nutzungsdauer Plätze Stand 31.05.15* Hamburg-Nord Alsterberg Alsterdorf unbefristet 245 Hamburg-Nord Borsteler Chaussee Groß Borstel unbefristet 93 Hamburg-Nord Eschenweg Fuhlsbüttel 5 Jahre 278 Hamburg-Nord Dakarweg Winterhude zunächst bis 31.12.2016 228 Hamburg-Nord Erdkampsweg Fuhlsbüttel unbefristet 78 Hamburg-Nord Fibigerstraße Langenhorn unbefristet 232 Drucksache 21/924 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Standort Stadtteil Geplante Nutzungsdauer Plätze Stand 31.05.15* Hamburg-Nord Güntherstraße Hohenfelde Der Standort muss in 9/15 aufgegeben werden. Seit Mai finden die notwendigen Rückbaumaßnahmen statt. 0 Hamburg-Nord Jugendpark Langenhorn Mindestlaufzeit von 5 Jahren 143 Hamburg-Nord Langenhorner Chaussee Langenhorn unbefristet 85 Hamburg-Nord Opitzstraße Winterhude unbefristet 320 Hamburg-Nord Tessenowweg/ Hebebrandstrasse Winterhude zunächst bis 31.12.2015 418 * Quelle: f & w fördern und wohnen AöR 3. Welche dauerhaften Flüchtlingsunterkünfte mit jeweils wie vielen Plätzen sind im Bezirk Nord auf welcher Rechtsgrundlage geplant und wann ist jeweils mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Bitte pro Stadtteil und Einrichtung darstellen. 4. Welche temporären Flüchtlingsunterkünfte mit jeweils wie vielen Plätzen sind im Bezirk Nord auf welcher Rechtsgrundlage geplant und wann ist jeweils mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Bitte pro Stadtteil und Einrichtung darstellen. 5. Wie lange sollen die temporären Flüchtlingsunterkünfte nach derzeitiger Planung der zuständigen Behörden als solche genutzt werden? Geplante Standorte öffentlich-rechtliche Unterbringung im Bezirk Hamburg-Nord nach Stadtteilen: Bezirk Standort Stadtteil Geplante Nutzungsdauer Plät ze* Rechtsgrundlage Inbetriebnahme Hamburg - Nord Jugendpark – Erweiterung Langenhorn 5 Jahre mit Verlängerungsoption 192 § 28 BezVG am 27.08.2013 1. Bauabschnitt IV. Quartal 2015/ 2. Bauabschnitt II. Quartal 2016 Hamburg - Nord Holsteinischer Kamp 51 BarmbekSüd unbefristet 100 § 28 BezVG am 27.02.2015 4. Quartal 2015 Hamburg - Nord Freiligrathstraße Hohenfelde Juni 2020 mit Verlängerungsoption 200 § 28 BezVG am 18.03.2015 2015 SOG Notmaßnahme Hamburg - Nord HeinrichHertz - Straße 125 BarmbekSüd unbefristet 116 § 28 BezVG am 16.01.2015 I. Quartal 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/924 3 Bezirk Standort Stadtteil Geplante Nutzungsdauer Plät ze* Rechtsgrundlage Inbetriebnahme Hamburg - Nord P&R Parkplatz Kiwittsmoor Langenhorn Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen 2015 SOG Notmaßnahme Hamburg - Nord P&R Parkplatz Langenhorn -Nord Langenhorn Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen 2015 SOG Notmaßnahme Hamburg - Nord Hufnerstraße BarmbekNord 2, 5 Jahre + Optionen (1/2 jährlich) 157 § 28 BezVG am 01.07.2015 Voraussichtlich Spätherbst 2015 * Quelle: f & w fördern und wohnen AöR Darüber hinaus prüft die zuständige Behörde ständig weitere Standorte für öffentliche Unterbringung in allen Hamburger Bezirken. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wann wurde von wem entschieden, dass die P+R-Plätze am Kiwittsmoor und in Langenhorn Nord der temporären Unterbringung von Flüchtlingen dienen sollen? 7. Inwiefern wurde der Bezirk Nord, die Bezirksversammlung Nord und/ oder ihre Ausschüsse wann an der Entscheidung beteiligt? Für den Fall, dass die Bezirksabgeordneten nicht einbezogen wurden: Wieso glaubt der Senat, auf die starke örtliche Kompetenz der demokratisch gewählten Mitglieder der Verwaltung verzichten zu können? 8. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der P+R-Plätze am Kiwittsmoor und in Langenhorn Nord? 9. Welche Planungen bestehen seitens der zuständigen Behörde in Bezug auf Parkmöglichkeiten für Pendler nach der Umgestaltung der P+RPlätze zur Flüchtlingsunterbringung? Siehe Drs. 21/918. 10. Welche Kosten entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Einrichtung der Unterbringungen auf den P+R-Flächen? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.