BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9240 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Kuhnsweg in Winterhude – Sozialer Wohnungsbau statt Abriss Im Kuhnsweg in Winterhude befindet sich ein Hochbunker, der für Wohnungsbau umgenutzt werden kann. Eigentümerin des Bunkers die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA ist bereit, den Bunker zu verkaufen. Das Erstzugriffsrecht liegt bei der Stadt Hamburg. Inwieweit der Senat sich mit Kaufabsichten trägt, ist bisher nicht bekannt. Laut einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs der Bundesministerium für Finanzen vom 22.8.2016 auf eine Berichtsanforderung wird zwischen der BImA und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zumindest der Kontakt gehalten. Erwirbt die Freie und Hansestadt Hamburg Bunker und Grundstück zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, so der Staatssekretär in der Antwort, erfolgt auf den gutachterlich zu ermittelnden Verkehrswert ein Kaufpreisabschlag von 25.000 Euro pro neu geschaffene Wohneinheit. Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude (RegA EWI) hat aufgrund der Erfahrungen in den letzten fünf Jahren mit drei abgerissenen Bunkern in Winterhude, die durch teure Eigentumswohnungen ersetzt wurden , aufgrund der Belastung der Anwohner/-innen beim Abriss der drei Bunker durch teilweise unerträgliche Lärm- und Staubimmissionen sowie Erschütterungen , aufgrund der Tatsache, dass der Bunker Kuhnsweg mitten im Wohngebiet in einer kleinen Seitenstraße steht, beschlossen, dass der Bunker nicht abgerissen, sondern zu bezahlbarem Wohnraum mit sozial-kultureller Nutzung umgebaut werden soll. Dass dieses machbar ist und städtebaulich ein Gewinn sein kann, zeigt der Erhalt und Umbau des Bunkers an der Barmbeker Straße 183 (Nähe Winterhuder Markt). Zur Umsetzung des Beschlusses müsste der Bunker durch die Freie und Hansestadt Hamburg von der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) erworben werden und konzeptbezogen weitergegeben werden an eine/n Investor/in oder eine Baugemeinschaft, die den Beschluss des RegA EWI respektieren und umsetzen will. Im Stadtteil setzt sich die Initiative „Wir sind Winterhude“ für die Umsetzung des Beschlusses des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude ein. Drucksache 21/9240 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Daneben hat sich eine Projektgruppe „Kunterbunker“ zusammengefunden, die einen ökologischen und ressourcenschonenden Umbau des Bunkers zu einem Mehrgenerationenwohnhaus mit sozial-kultureller Nutzung im Erdgeschoss plant. Die Initiative hat sich vor einigen Monaten mit Briefen und Petitionen an den Finanzsenator Tschentscher und den Bürgermeister Olaf Scholz gewandt. Diese blieben bisher ohne konkrete Antwort. Ich frage den Senat: 1. Welche Gespräche und Kontakte über den Bunker Kuhnsweg haben wann zwischen dem Senat (zum Beispiel vertreten durch den LIG) und der BImA stattgefunden? Bitte jeweils Datum des Gesprächs/Kontaktes und Inhalt benennen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen stehen im regelmäßigen Austausch zu den Bundesimmobilien in Hamburg, insbesondere auch zur genannten Immobilie im Kuhnsweg , die aber nicht im Einzelnen gesondert dokumentiert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Seit wann prüft der Senat, ob er vom Erstzugriffsrecht Gebrauch machen will? Falls das nicht geprüft wird: weshalb nicht? Der zuständigen Behörde liegt das Immobilienangebot der BImA seit August 2016 vor. Der BImA wurde der Wunsch zur Gewährung des Erstzugriffsrechtes am 2. Mai 2017 übermittelt. 3. Welche Kriterien werden bei einem Hochbunker wie im Kuhnsweg für die Ermittlung des Verkehrswertes angewandt? 4. Von welchem Verkehrswert (geschätzt) geht der Senat aus? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Buch- oder Verkehrswerte beziehungsweise Kaufpreisangebote zu einzelnen Immobilien zu veröffentlichen. 5. Gibt es von der BImA bereits Angaben zum Verkehrswert? Falls ja: Wie hoch wird der Verkehrswert angesetzt? 6. Hat der Senat bereits ein konkretes Gebot bei der BImA abgegeben? Wenn ja: in welcher Höhe? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. 7. Welche Investoren/-innen hat der Senat bisher angesprochen, um ein soziales Projekt im Kuhnsweg umzusetzen? Die SAGA und die f & w fördern und wohnen AöR. 8. In Rissen hat die BImA beim Verkauf eines Grundstücks zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf die SAGA als Käuferin bestanden. Kommt aus Sicht des Senats die SAGA im Kuhnsweg als Käuferin in Betracht? Falls ja: Welche Erfahrungen hat die SAGA mit Bau-/Wohnprojekten? Ja. Die SAGA verfügt über umfassende Erfahrungen im Geschosswohnungsbau, aber auch in der Entwicklung besonderer Wohnungsbauprojekte.