BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9241 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2017 Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich, dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge nach 23 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Aufgrund der Verweigerungshaltung des Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden gegen Fluglärm bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt angeben. Für die Jahre 2011 – 2016 siehe Drs. 21/7460. Mit der Verabschiedung des Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetzes in 2016 ist die zuständige Behörde gehalten, neben der Zahl der Beschwerden auch die Anzahl der Beschwerdeführer zu registrieren und zu dokumentieren. Siehe dazu ebenfalls Drs. 21/7460. Eine monatliche Auswertung dieser Kennzahlen kann zu Fehlinterpretationen führen und auch Rückschlüsse auf Beschwerdeführer zulassen, die aus Datenschutzgründen zu vermeiden sind, sodass diese Zahlen nur noch einmal jährlich, zu Beginn des Folgejahres, veröffentlicht werden. 2. Wie hat sich die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt angeben. Für die Jahre 2011 – 2016 siehe Drs. 21/7460. Flüge 23 – 24 Uhr in 2017 Start Landung Januar 12 40 Februar 4 22 März 9 22 April 20 42 Drucksache 21/9241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Flüge 23 – 24 Uhr in 2017 Start Landung Summe 45 126 3. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2017 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2017 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 5. Wurde/wird der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl-Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Jahr 2017 täglich durchgeführt? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der DFS. Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs- und Bahnverhältnisse dies erfordern. Die Verteilung der Flugbewegungen auf die Richtungen hängt daher stark von der Wetterlage und Pistenbedingungen ab. Da der Zeitraum bis 23 Uhr zu den regulären Betriebszeiten zählt, erfolgt die Darstellung der An- und Abflüge nach 22 Uhr unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. Dabei bedeuten 023 – Anflug aus Richtung Nordosten sowie 05 – Abflug in Richtung Nordosten. Zu den jeweiligen Gründen siehe: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9241 3 http://www.hamburg.de/contentblob/4549916/8836bdd6e20a161425d6c727c6d8ccbb/ data/d-bahnbenutzungsregel.pdf sowie Drs. 21/8145. 6. Ist der Senat mit der Entwicklung der Fluglärmbeschwerden zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? 7. Ist der Senat mit der Entwicklung der Starts und Landungen nach 23 Uhr zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? Siehe Drs. 21/7460. Im Übrigen erwartet die zuständige Behörde, dass die neue Entgeltordnung ihre Lenkungswirkung entfaltet, siehe dazu auch Drs. 21/8809.