BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9247 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 29.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Anweisung zu befristeten Arbeitsverhältnissen in der Verwaltung und Landesbetrieben (II) Gemäß Drs. 21/9113 hat das Personalamt am 6.4.2017 eine Anweisung unter dem Titel „Regelungen über den Abschluss von Zeitverträgen“ herausgegeben . In der oben genannten Drucksache wurde gefragt „Wie lautet diese Anweisung … ?“; dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend würde ein Fragesteller hierauf als Antwort den Wortlaut der Anweisung erwarten. Der Senat benennt jedoch nur den Titel und gibt eine inhaltliche Zusammenfassung aus seiner Sicht. Auch nach fast zwei Monaten nach dem Erlass wurde die Anweisung weder der Bürgerschaft vorgelegt noch im Transparenzportal veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet die Anweisung „Regelungen über den Abschluss von Zeitverträgen “ vom 06.04.2017 im Wortlaut? (Bitte das Dokument hinzufügen.) Das Dokument ist zu finden unter: http://www.hamburg.de/contentblob/8718526/0651e0191223afb3a088472c9217850c/ data/regelungen-abschluss-zeitvertraege.pdf. 2. Weshalb wurde die bereits Anfang April 2017 erlassene Anweisung immer noch nicht der Bürgerschaft vorgelegt und im Transparenzportal veröffentlicht? 3. Wann genau wird die Anweisung der Bürgerschaft vorgelegt und im Transparenzportal veröffentlicht? Siehe Antwort Drs. 21/9113.