BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9249 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 30.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie läuft die Umsetzung der Einigung des Senats mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“? Ganztätige Bildung und Betreuung ist ein wichtiges Ziel von Bildungspolitik, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt und ein wertvolles Element in der psychosozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellt . Die Realität an den Hamburger Ganztagsschulen wird dem aber häufig nicht gerecht. Es ist daher kein Wunder, dass sich eine Volksinitiative gegründet hatte, die eine breite Unterstützung für echte Verbesserungen erhielt. Bei der Einigung von SPD und GRÜNEN mit dieser Volksinitiative „Guter Ganztag“ wurden den Schulen Verbesserungen zugesagt.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 ist ein mehrjähriger Prozess in Gang gesetzt worden, den es gemeinsam mit Schulleitungen, Schüler -, Eltern- und Lehrerschaft, pädagogischen Fachkräften, Kooperationspartnern, Jugendhilfeträgern, Verbänden sowie bei Bedarf weiteren Experten auszugestalten gilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen können die Schulen ihr Budget eigenständig für Ausgaben im Bereich Ganztag verwalten? Siehe Drs. 21/5940. 2. Welche Mittel sind vorgesehen für die Zeit der Ferienbetreuung? Unter welchen Bedingungen sind hier zum Beispiel Ausflüge möglich? Für die Zeit der Ferienbetreuung erhalten die Kooperationspartner an den GBS- Standorten und die Dienstleister an GTS kindbezogene Entgelte pro gebuchte Ferienwoche . An den GTS, die die Ferienbetreuung mit eigenem Personal durchführen, erhält die Schule eine schülerbezogenen Personalressource in Form von Erzieherbeziehungsweise Sozialpädagogenstunden pro Ferienwoche. Diese Ressourcen reichen bei entsprechender Schwerpunktsetzung aus, um mit den Kindern zum Beispiel auch Ausflüge zu unternehmen. Zu den ergänzenden Leistungen unter anderem aus dem Bildungs- und Teilhabepaket siehe Drs. 21/8699. 3. Haben die Ganztagskoordinatoren an den einzelnen Schulen feste Funktionsstunden ? a. Wenn ja: wie viele? b. Wenn nein: warum nicht? 1 Vergleiche Drs. 21/4866, 21/5236. Drucksache 21/9249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Plant der Senat Änderungen? Die zuständige Behörde unterstützt mit der bestehenden Stellenzuweisung an die Schulen die Einsetzung von Ganztagsschulkoordinatoren und -koordinatorinnen, damit diese die vielfältigen organisatorischen und konzeptionellen Aufgaben im Kontext des Ganztags und dessen qualitativer Weiterentwicklung gebündelt wahrnehmen und vorantreiben können. Die Vergabe von Zeiten für einzelne Funktionen an den Schulen obliegt der jeweiligen Schulleitung und ermöglicht dieser, eine Schwerpunktsetzung entsprechend der pädagogischen Konzepte der Einzelschule vorzunehmen. Die zuständige Behörde beabsichtigt derzeit nicht, Änderungen hieran vorzunehmen. 4. Gibt es Vorgaben für die Schulen zur Nutzung der zusätzlichen Ressourcen für den Ganztag? a. Wenn ja: welche? b. Wenn nein: warum nicht? c. Plant der Senat Änderungen? Vorgaben für die Nutzung der zusätzlichen Ressourcen ergeben sich aus der Drs. 21/4866, siehe auch Antwort zu 5. und 6. Diese sind maßgeblich für die Umsetzung durch die zuständige Behörde. 5. Sind die Mittelausschüttungen an die einzelnen Schulen bereit durchgeführt worden, die gemäß der Einigung des Senats mit der Volksinitiative fließen sollen (1.500 Euro pro Klasse)? Wenn nein: warum nicht? 6. Wurde beziehungsweise wird bei diesen Zahlungen differenziert nach Schulform, Trägerschaft der Schule, Sozialindex KESS oder anderen Faktoren? Wenn ja: bitte begründen. Die Zuweisung von Mitteln aus dem „Sonderfonds Guter Ganztag“ ist gemäß Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zu Ziffer 3. b der Drs. 21/4866 an ein kriteriengestütztes Antragsverfahren sowie die Erstellung von schulischen Raumkonzepten gebunden. Die hierfür notwendigen Formulare und Unterstützungsmaterialien sind den Schulen im März 2017 zugegangen. Derzeit liegen noch keine Anträge von Schulen zur Bescheidung vor. 7. Welche Schulen erhalten die vereinbarten 50 Vitalküchen? Nach welchen Kriterien wurden beziehungsweise werden diese Standorte ausgewählt ? In der von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Drs. 21/4866 ist keine zahlenmäßige Vorgabe zur Einrichtung von Vitalküchen enthalten. Zum Verfahrensablauf siehe Drs. 21/7319. 8. Inwieweit sind die vom Senat angekündigten Personalaufstockungen im Bereich Ganztag bereits umgesetzt worden? Wird hierbei differenziert nach Schulform, Trägerschaft der Schule, Sozialindex KESS oder anderen Faktoren? Wenn ja: bitte begründen. Entsprechend der Drs. 21/4866 wurde die Zuweisung an Anbieter der freien Kinderund Jugendhilfe, die als Kooperationspartner von Grundschulen die ganztägige Bildung und Betreuung am Nachmittag realisieren, zum Schuljahr 2017/2018 erhöht. Die Grundschulen mit dem Ganztag in schulischer Verantwortung erhalten zum Schuljahr 2017/2018 für die Klassenstufen VSK, 1 und 2 zusätzliche Personalressource bezogen auf eine Gruppengröße von 19 Schülerinnen und Schülern an Schulen mit dem Sozialindex 1 oder 2 beziehungsweise bezogen auf eine rechnerische Gruppengröße von 23 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen mit dem Sozialindex 3 bis 6. Weiterführende Schulen als Ganztagsschule nach Rahmenkonzept sowie die Gymnasien als Ganztagsschule besonderer Prägung erhalten eine zusätzliche Ressource für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9249 3 die Klassenstufe 5. Ab dem Schuljahr 2019/2020 folgen in den Grundschulen die Zuweisungen für die Klassenstufe 3 und 4, in den weiterführenden Schulen für die Klassenstufe 6. 9. In welchem Umfang ist der Bereich Ganztag Teil der aktuellen Reform der Lehrerausbildung? Zum Auftrag der Expertenkommission „Reform der Lehrerbildung“ siehe Drs. 21/3198. Im Übrigen sind die Beratungen und somit die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen. 10. Gibt es an allen Schulen einen Ganztagsausschuss? Wenn nein: an welchen nicht und warum? 11. Wenn nein: Leitet der Senat hieraus ein Handlungserfordernis ab? Wenn ja: welches? Wenn nein: warum nicht? Von 335 allgemeinbildenden Schulen (ohne Inselschule Neuwerk) hatten mit Stand 21. April 2017 255 Schulen einen Ganztagsausschuss gebildet. 64 weitere Schulen haben die Einsetzung des Ganztagsausschusses bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 geplant. Bei 16 Schulen wird die Planung zur Einsetzung des Ganztagsausschusses derzeit mit der jeweils zuständigen Schulaufsicht abgestimmt. 12. Welche Ziele und Aufgaben erfüllt der Ganztagsausschuss an GTS- Schulen in Abgrenzung zum Ganztagskoordinator? Zu den Zielen und Aufgaben des Ganztagsausschusses siehe Drs. 21/4866, hier insbesondere den Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Ergänzung des Hamburgischen Schulgesetzes. Zu den Aufgaben von Ganztagsschulkoordinatoren siehe Antwort zu 3. sowie Drs. 21/7756. 13. Welche rechtlichen und welche praktischen Möglichkeiten sieht der Senat, um zur besseren Verzahnung von Vor- und Nachmittag das Personal der Ganztagsbetreuung auch am Vormittag in Schulen einzusetzen ? Sofern es sich um zur Schule gehöriges Personal handelt, ist ein Einsatz im Vormittag unbegrenzt möglich. Es sind allein die vertraglichen Vereinbarungen zur Arbeitszeit oder bestehende Dienstvereinbarungen zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beachten. Sofern es sich um Personal eines Anbieters der freien Kinder- und Jugendhilfe handelt , sind zwingend die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten . Ein Einsatz ist daher im Rahmen von jugendhilfebezogenen Leistungen außerhalb der schulischen Stundentafeln möglich, soweit die Schule nicht über den Einsatz des Personals des Trägers disponiert. Ein Einsatz des Personals eines Anbieters der freien Kinder- und Jugendhilfe am Vormittag ist zudem im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsverhältnisses mit der betreffenden Schule, zum Beispiel im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Job) möglich.