BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9264 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Michael Kruse (FDP) vom 30.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wartezeiten bei Standesämtern (II) In der Drs. 21/9165 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zur Wartezeit bei Standesämtern in Hamburg. Unter anderem konnte ein erheblicher Unterschied zwischen der Anzahl der Feststellungen der Ehefähigkeit und der in Hamburg geschlossenen Ehen festgestellt werden. Weiter teilte der Senat mit, dass die Eheschließung zwischen 30 und 90 Minuten in Anspruch nimmt. Aus der reinen Anzahl der Vollzeitäquivalente kann aufgrund der vielfältigen Aufgaben des Standesamtes nicht ein direkter Rückschluss auf eine mögliche Unterbesetzung gezogen werden. Daher wird zudem die Personalausstattung im Bereich Feststellung der Ehefähigkeit und im Bereich der Eheschließung abgefragt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Stellen besetzen, die in Frage 1. aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9165 abgefragt wurden? Welcher Anteil entfällt auf die Aufgabenbereiche „Feststellung der Ehefähigkeit“ sowie „Eheschließung“? Prüfung der Ehe beziehungsweise Fähigkeit zur Eingehung der Lebenspartnerschaft, Durchführung von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften innerhalb und außerhalb des Standesamtes, Beurkundung von Geburten, Beurkundung von Sterbefällen, familienrechtliche Beurkundungen, Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen , Fortführung der Personenstandsregister und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit teilweise auch mehrsprachigen Personenstandsurkunden. Die Zeitanteile für die Bearbeitung einzelner Aufgaben werden nicht gesondert dokumentiert . 2. Wie oft wurde die Eheschließungsfähigkeit in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt? Bitte detailliert nach Bezirken beziehungsweise Standesämtern darstellen. 3. Wie viele Ehen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 geschlossen? Bitte detailliert nach Bezirken beziehungsweise Standesämtern darstellen. Siehe Anlage. 4. Wie erklärt sich der Senat den erheblichen Unterschied zwischen der Anzahl der Feststellungen der Eheschließungsfähigkeit und der geschlossenen Ehen in den einzelnen Standesämtern? a) Zieht der Senat aus dieser Diskrepanz Schlüsse für die personelle Ausstattung der Standesämter? Wenn ja, welche? Drucksache 21/9264 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? b) Zieht der Senat aus dieser Diskrepanz sonstige Schlüsse für das zukünftige Handeln in diesem Bereich? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Eheschließungen können bei jedem deutschen Standesamt erfolgen, nicht nur bei dem Standesamt, das das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Die Feststellung der Ehefähigkeit erfolgt im Übrigen auch bei der Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen für Eheschließungen im Ausland. Darüber hinaus hat der Senat die Daten nicht im Einzelnen analysiert. 5. Welche Umstände genau wurden in den 16 Beschwerden (vergleiche Drs. 21/9165, Frage 9.) kritisiert? Wie hat der Senat auf die Beschwerden reagiert? Konnte den Beschwerden abgeholfen werden? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Die Beschwerden bezogen sich auf die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung von Sterbeurkunden sowie Wunschtermine für Eheschließungen außerhalb des Standesamtes . In allen Fällen konnte den Beschwerden abgeholfen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/9264 3 Anlage Eheschließungsfähigkeit Bezirksamt Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 1727 2096 1854 2530 1749 663 901 2016 1650 1668 1592 2603 1846 655 716 2017 (bis 30.05.2017) 769 807 883 1484 1009 364 319 Quelle: Angaben der Bezirksämter Eheschließungen Bezirksamt Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 865 1059 1156 1443 818 476 611 2016 841 1132 1142 1369 782 507 644 2017 (bis 30.05.2017) 249 283 368 450 182 153 211 Quelle: Angaben der Bezirksämter