BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/927 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Campus Steilshoop – Das richtige Konzept für den Stadtteil? (2) Am Gropiusring in Steilshoop befindet sich mit dem Campus Steilshoop das größte Hamburger Schulneubauprojekt in Planung. Das gegenwärtige Bildungszentrum beinhaltet neben der Stadtteilschule am See, der Beruflichen Schule H20 und einer Kita unter anderem auch die Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Haus der Jugend“, eine Elternschule und die Arbeitsgemeinschaft Deutsch-Ausländische Zusammenarbeit e.V. Der Neubau sieht vor, neben der Grundschule, welche sich am Borchertring befindet, zusätzlich das Quartierszentrum Steilshoop in den neu entstehenden Gebäudekomplex zu integrieren. Zudem sollen eine Produktionsküche der Alraune gGmbH und eine öffentliche Bücherhalle darin untergebracht sein. Die Gesamtkosten des Bauprojektes belaufen sich nach gegenwärtigen Schätzungen auf 35 Millionen Euro, von denen 29 Millionen in den Schulbau und 6 Millionen in das Quartierszentrum fließen sollen. Die zweigliedrige Neubaustruktur wird dabei zukünftig das noch bestehende, teilsanierte Gesamtgebäude ersetzen. Durch diese räumliche Trennung wird der unmittelbare Kontakt von schulischem Bereich und den freien Trägern im neuen Quartierszentrum absehbar erheblich erschwert. Die Behörde plant den Campus als Bildungsmittelpunkt und Begegnungszentrum für den ganzen Stadtteil Steilshoop. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbh wie folgt: 1. Welche Einrichtungen schulischer und nicht schulischer Art (freie Träger, Kita et cetera) befinden sich derzeit in der noch existierenden Bausubstanz des Bildungszentrums Steilshoop, auf welcher Fläche und mit wie vielen Räumlichkeiten sind sie jeweils ausgestattet? Die Stadtteilschule am See (4.300 m²), die H20 (3.505 m²), das Regionale Bildungsund Beratungszentrum (ReBBZ, 600 m²), Alraune gGmbH (Mitnutzung der schulischen Flächen), das Haus der Jugend (HdJ, 700 m²), eine Elternschule (270 m²), die Volkshochschule (Mitnutzung der Stadtteilschule am See). a. Wo genau sind sie im bestehenden Komplex verortet und ist dieser Bereich saniert? (Bitte jeweils einzeln nach Einrichtung und Sanierungsstand angeben.) Der Gebäudeteil I ist nicht saniert und wird von der Stadtteilschule am See, der H20, Alraune, der Volkshochschule und dem HdJ genutzt. Gebäudeteil I a wird von Alraune und dem HdJ genutzt. Gebäudeteil II wird von der H20, der Elternschule und dem ReBBZ genutzt. Zur Sanierung siehe Drs. 21/908. Drucksache 21/927 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wo verbleiben diese Einrichtungen für die Zeit von Abriss bis Neueröffnung /Inbetriebnahme des Neubaukomplexes? Die Stadtteilschule wird übergangsweise im Gebäudeteil I, die Berufsbildende Schule H20 im Tessenowweg, das ReBBZ in der Hammer Straße 124 und das HdJ im Gebäudeteil I untergebracht. Elternschule und Nordlicht e.V. beziehen einen Pavillon in der Schule Edwin-Scharff-Ring. Die Volkshochschule bezieht einen Pavillon und weitere Räume im Fachtrakt der Schule an der Seebek, Fabriciusstraße. Die Mütterberatung nutzt Beratungsräume in der Elternschule. Die Alraune gGmbH nutzt die ehemalige Schule Walddörfer Straße und weitere eigene Räumlichkeiten im Stadtteil. Im Übrigen siehe Drs. 21/908. c. Welche von ihnen werden ebenfalls im Neubaukomplex ansässig sein und auf welcher Fläche und mit wie vielen Räumlichkeiten werden sie ausgestattet? Alle Einrichtungen mit Ausnahme des ReBBZ (siehe auch Antwort zu 1.). d. Welche Einrichtungen kommen zusätzlich im Neubaukomplex hinzu, auf welcher Fläche und mit wie vielen Räumlichkeiten ausgestattet? Die Gemeinnützige Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) und die Arbeitsgemeinschaft Deutsch-Ausländische Zusammenarbeit (AGDAZ). Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2. Gegenwärtig befindet sich die im Stadtteil sehr angesehene Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Haus der Jugend“ in den bestehenden Schulstandort eingegliedert. Ihre Öffnungszeiten sind von 12.45 Uhr bis 20.45 Uhr. Wie sind deren Angebote in den Schulalltag integriert und in welchem Umfang werden sie angenommen? (Bitte ausführlich schildern.) a. Wie wird der integrative Wert des „Hauses der Jugend“ für die Schulgemeinschaft beurteilt? Positiv. b. Welche Funktionen/Angebote nimmt es im Einzelnen wahr/bietet es an? Angeboten werden Kurse im Bereich Videoproduktion, ein Fußballkurs, ein Kulturprojekt und Hausaufgabenhilfe. c. Wie ist es räumlich ausgestattet? (Bitte Anzahl der Räume und deren jeweilig Flächenzahl in m² sowie deren Nutzungen angeben.) Das HdJ verfügt über einen Clubraum (500 m2) einen Gruppenraum (50 m2), einen Videoraum (50 m2), Büros für Leitung und Miarbeiter (insgesamt circa 50 m2) sowie Nebenräume (50 m2). Außerdem kann das HdJ für den Schulbetrieb nicht mehr notwendige Schulräume (circa 430 m2) ausschließlich nutzen. Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Räume der Schule für Gruppenangebote temporär mitgenutzt werden. d. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt es in seiner bisherigen Funktionsweise , wie sind diese angestellt? (Bitte nach Vertragsverhältnis und Wochenstunden angeben.) Zwei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit insgesamt 78 Wochenstunden und fünf Erzieherinnen und Erziehern mit insgesamt 160,5 Wochenstunden. e. Welchen Anteil hat das „Haus der Jugend“ am Ganztagsbetreuungskonzept der Stadtteilschule? (Bitte aufgabengebunden und detailliert erläutern.) Die Kooperation zwischen dem HdJ und der Stadtteilschule findet in folgenden Bereichen statt:  Zwei Kurse „Mediale Bildung“ in der Jahrgangsstufe 5 im Umfang von jeweils zwei Unterrichtsstunden pro Woche, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/927 3  ein Kurs „Fußball“ für die Jahrgangsstufen 7 und 8 im Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Woche,  an vier Wochentagen „Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenangebot“ im HdJ in der Mittagspause (13.30 – 14.30 Uhr)  einmal im Schuljahr gastiert eine internationale Kulturgruppe (Tanz, Theater, Musik und anderes) eine Woche in der Schule und im HdJ. f. Welche Pausen- sowie außerschulischen Freizeit- und Lernangebote stellt das „Haus der Jugend“ für die Schüler/-innen bereit? (Bitte ausführlich erläutern.) Während der Unterrichtspausen und der unterrichtsfreien Zeit bietet das HdJ pädagogische Betreuung in den Bereichen Alltags- und Konfliktbewältigung sowie eine Hausaufgabenhilfe an. Darüber hinaus stehen den Schülerinnen und Schülern auch alle außerschulischen Angebote offen. Hierzu gehören unter anderem Ferienangebote, Ferienreisen und ein internationaler Jugendaustausch. 3. Die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit „Haus der Jugend“ wird laut Plankonzept des Neubaus aus dem direkten Schulbereich räumlich entfernt und auf nun zwei Etagen, statt bisher ebenerdig, angelegt werden. Welche Beeinträchtigungen in seiner bisherigen integrativen Funktion werden dadurch erwartet? (Bitte detailliert erläutern.) a. Welche Auswirkungen wird die Auslagerung auf die Ganztagsbetreuung haben? Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht muss der Dienstplan des pädagogischen Personals der neuen räumlichen Situation (zwei Etagen) angepasst werden. b. Welche räumlichen Veränderungen gehen damit genau einher? (Bitte mit Flächenzahl, Raumangebot und Raumnutzungskonzept auflisten .) c. Wird es im Zuge der örtlichen/räumlichen Veränderung absehbare Kürzungen des Angebots des Trägers geben? d. Wenn ja, werden diese mit personellen Einsparungen einhergehen? (Bitte in Art und Umfang erläutern.) Die Fläche des HdJ vergrößert sich um circa 100 m2. Eine ausschließliche Nutzung von Räumen anderer Träger ist nicht vorgesehen. Insgesamt steht durch die Vereinbarung der gegenseitigen Mitnutzung von Räumen eine vergleichbare Fläche zum Status quo zur Verfügung. Darüber hinaus haben die zukünftigen Nutzer des Quartierszentrums und der Schule eine gegenseitige temporäre Mitnutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten vereinbart. Zudem soll das Angebotsprogramm grundsätzlich weitergeführt werden. Einzelne Angebote werden im Rahmen einer fortlaufenden Bedarfsanpassung gegebenenfalls verändert werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Ist es richtig, dass die Einrichtung „Haus der Jugend“ während der notwendigen Abrissarbeiten für den Neubau – aus ihren jetzigen, sanierten und angemessen ausgestatteten Räumlichkeiten – in den dann noch nicht abgerissenen, aber unsanierten, Teil des Gesamtkomplexes überführt werden und dort verbleiben soll/wird? a. Wenn ja, in welchem Teil des bestehenden Altkomplexes wird sie untergebracht? b. Wenn ja, genügt der Altbaubestand baulich (insbesondere Dämmung ) sowie technisch (explizit Wasser- und Heizungsinstallation) den geltenden Auflagen für den Schulbetrieb beziehungsweise für die Kinder- und Jugendbetreuung? (Bitte erläutern.) Ja, im westlichen Teil des sogenannten Bauteils I. Die Räume werden den für den Schulbau gültigen Normen entsprechen. Drucksache 21/927 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Wenn ja, wie wird diese Interimsverbringung räumlich, sanitär- und ausstattungstechnisch hergerichtet, um die Arbeit der Einrichtung mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau zu garantieren? Durch wen wird diese Herrichtung erfolgen und wer wird die dafür anfallenden Kosten tragen? (Bitte im Einzelnen aufzählen.) Die Räume werden für die Belange des HdJ hergerichtet. Im Übrigen sind die Planungen und Abstimmungen noch nicht abgeschlossen. d. Wenn ja, wie wird die Beeinträchtigung ihrer Arbeit durch Lärm- und Schmutzbelastung eingeschätzt, mit welchen Maßnahmen wird dieser entgegengewirkt? e. Wenn ja, wie lange soll dieser Zustand genau andauern? f. Wenn ja, wohin zieht der Jugendhilfeträger in der kritischen Phase des Übergangs um, in der die Neubauten noch nicht abgeschlossen /bezugsbereit sein werden, aber die Altsubstanz für die Fertigstellung des Campus Steilshoop weichen muss? g. Werden dem Träger dadurch Kosten anfallen? Wenn ja, in welcher angenommenen Höhe und wie werden diese kompensiert? h. Wenn nein, wohin weicht der Träger ab Ende des Schuljahres bis zur Inbetriebnahme des Neubaus dann aus? Die Interimsmaßnahmen werden vor dem Umzug des HdJ durchgeführt. Die Abrissund Neubaumaßnahmen können zu den bei Baumaßnahmen üblichen Lärm- und Schmutzbelastungen führen. Im Übrigen: entfällt. 5. Von wem und aus welchen Mitteln werden die laufenden Betriebskosten des Neubaus zukünftig finanziert? (Bitte nach den einzelnen Bereichen Schule, Produktionsküche, freie Träger, Quartierszentrum et cetera ausweisen .) a. Wie und von wem sollen dessen Verwaltung und Organisation (Center Management/Facility Management, Reinigung et cetera) jährlich finanziert werden? 6. In den Projektplanungen ist auch die Angliederung einer öffentlichen Bücherhalle erwähnt; wo genau soll diese ihren Platz im Neubau des Campus Steilshoop erhalten? 7. Die bestehende Elternschule soll, den Planungserläuterungen zum Neubau nach, zukünftig im Erdgeschoss des Quartierszentrumskomplexes untergebracht sein. Wird diese bauliche Zusage eingehalten werden? Wenn nein, weshalb nicht? (Bitte erklären.) a. Wo genau werden sich deren Räumlichkeiten befinden und wie groß werden sie sein? (Bitte mit Raum- und Flächenzahl angeben.) Die Kosten werden von den Einrichtungen und Trägern im Rahmen ihrer jeweiligen Finanzierungen getragen. Im Übrigen sind die Abstimmungen und Planungen noch nicht abgeschlossen. 8. Inwieweit finden sich, abseits der städteplanerischen Aspekte, fachliche Ansätze und Standards der Schul- beziehungsweise integrativen Kinderund Jugendarbeit – gerade hinsichtlich des Ganztagsgedankens – im Neubauprojekt reflektiert und welche zukunftsweisenden Ideen sind das im Einzelnen? (Bitte direkt am Bauvorhaben erläutern.) a. Wie erklären und lösen die zuständigen Behörden, vor diesem Hintergrund , die Diskrepanz der räumlichen Trennung von Schule und offener Kinder- und Jugendarbeit im geplanten Campus Steilshoop? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/927 5 b. Welche Vorteile bietet diese bauliche Struktur in pädagogischbetreuerischem Zusammenhang? Die räumliche Trennung zwischen Schule und HdJ im geplanten Campus Steilshoop stellt kein Problem für die Zusammenarbeit dar. Es ergibt sich vielmehr die Möglichkeit , verschiedene Zonen mit unterschiedlicher pädagogischer Nutzung einzurichten. 9. Wie hoch werden die tatsächlichen Gesamtkosten des Neubauprojektes Campus Steilshoop inklusive Abriss des Altbestandes und zwischenzeitlicher Übergangslösungen (zum Beispiel Auslagerungen der Stadtteilschülerschaft ) veranschlagt? (Bitte jeweils explizit nach Bauphasen und Zusatzaufwendungen benennen und beziffern.) a. Wie und durch wen werden diese im Einzelnen erbracht? (Bitte nach Kostenposten und Kostenträger aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/908. Im Übrigen sind die Abstimmungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.