BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/928 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger ESA- und MSA-Prüfungen im Schuljahr 2015/2016? Laut Senat werden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) sowie für den mittleren Schulabschluss (MSA) an den Hamburger Stadtteilschulen im kommenden Schuljahr (2015/2016) erheblich zeitiger als in den Jahren zuvor stattfinden. Ein Umstand , der unter vielen Eltern Besorgnis darüber auslöst, ob das Unterrichtspensum in der deutlich knapperen Zeit bis zu den Abschlussprüfungen für ihre Kinder überhaupt zu bewältigen sein kann. Ich frage den Senat: 1. Welche faktischen Gründe machen die nächstjährige Vorverlegung der ESA- und MSA-Prüfungen aus Sicht des Senats unabdingbar? (Bitte ausführlich erläutern.) Ausganspunkt für die Terminierung der ESA- und MSA-Prüfungen war unter anderem die Absprache bezüglich des Termins der Sprachfeststellungsprüfungen mit dem Land Schleswig-Holstein. Der 22. März 2016 ist der am spätesten mögliche Termin für das Land Schleswig-Holstein. Die weiteren Hamburger Prüfungstermine sind daran anschließend gelegt worden, um einen zusammenhängenden Prüfungszeitraum zu ermöglichen. In den beiden vorhergehenden Jahren konnten die ESA- und MSAPrüfungen später stattfinden, da die Sprachfeststellungsprüfung in Absprache mit dem Land Schleswig-Holstein später terminiert werden konnte. Im Zusammenhang mit dem länderübergreifenden Zentralabitur mussten außerdem die schriftlichen Abiturprüfungen in das vierte Semester der Studienstufe verlegt werden . Dafür war es notwendig, alle Prüfungstermine neu zu organisieren. Gerade für Lehrkräfte in den Stadtteilschulen besteht erhöhter Korrekturbedarf, da viele Fachlehrkräfte in den drei Kernfächern sowohl in die ESA-/MSA- als auch Abiturprüfungen eingebunden sind. 2. Erschwerend für die Schüler/-innen der Prüfungsjahrgänge 2015/2016 nehmen sich dabei sowohl der direkte Anschluss der schriftlichen Überprüfungen an die Frühjahrsferien als auch die Terminierung der Osterfeiertage in der Prüfungszeit aus, wie beurteilt der Senat diese Überschneidungen als Belastung der Prüflinge? a. Sieht der Senat die Stadtteilschülerschaft gegenüber den Gymnasien dadurch nicht in unfairem Maße benachteiligt? b. Wenn ja, welche angedachten Maßnahmen ergreift die Schulbehörde zur Entlastung der Prüflinge an den Stadtteilschulen? c. Wenn nein, warum nicht? (Bitte ausführlich begründen.) Drucksache 21/928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Behörde kann keine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in den Stadtteilschulen erkennen, da die Regelungen und Terminsetzungen für die MSAPrüfungen gleichermaßen für die Gymnasien gelten. 3. Ist die terminliche Nähe zu den Abiturprüfungen 2015/2016 ursächlich für die Wahl der Zeitpunkte für die ESA- und MSA-Überprüfungen 2015/2016? (Bitte erläutern.) a. Wenn ja, inwiefern ist für den Senat die dadurch gewonnene Woche (ESA/MSA 2014/2015, 30.03.2015 – ESA/MSA 2015/2016, 22.03.2016) für die Abitur-Prüfungen wertvoller als die damit verlorene Woche für die Stadtteilprüfungen? (Bitte erläutern.) b. Wenn ja, weshalb wurden die Prüfungen im Bereich ESA/MSA zur Entlastung beider Seiten – speziell eingedenk der leistungsabhängigen Wechsel in die Oberstufen – dann nicht einfach um zwei Wochen nach hinten verlegt? (Bitte erläutern.) Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. In 2015/2016 soll es für die schriftliche MSA-Prüfung im Fach Mathematik keine Möglichkeit mehr geben, eine Prüfungsaufgabe, über den allgemeinen Unterrichtsstoff hinaus, im Vorfeld der Prüfung zu streichen. Ist das richtig? a. Wenn ja, wie kommt dieser Unterschied im Vergleich zu den bisherigen Prüfungsverfahren zustande? (Siehe dazu insbesondere die Antwort des Senats auf die Bürgerschaftsdrs. 21/537 zum Sachverhalt in diesem Schuljahr. Bitte ausführlich erläutern.) b. Wenn ja, wie ist, nach Ansicht der Schulbehörde, gewährleistet, dass alle Prüfungsjahrgänge – gerade in Anbetracht der Kürze des Schuljahres 2015/2016 – über einen für die Aufgaben ausreichenden Wissensstand verfügen werden? c. Wenn ja, wie sollen dann, nach Ansicht des Senats, die Prüflinge vor Fragen bewahrt werden, die nicht beziehungsweise nicht angemessen behandelte Stoffkomplexe des Lehrplans umfassen und zwangsläufig zu Ergebnisverzerrungen führen müssen? In der schriftlichen Prüfung zum mittleren Schulabschluss wurden weder bislang noch werden zukünftig Aufgaben gestellt, die über die im Rahmenplan Mathematik formulierten Anforderungen hinausgehen. Mit den schriftlichen Prüfungen wird überprüft, inwieweit die Prüflinge den Anforderungen der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsstandards im Fach Mathematik für den mittleren Schulabschluss genügen. Neu ab dem Prüfungsjahr 2016 ist, dass wie in den Fächern Deutsch und Englisch alle Prüflinge in Hamburg auch im Fach Mathematik dieselben Aufgaben bearbeiten müssen. 5. Würde die Erste Prüfung zur Erlangung von ESA und MSA im Schuljahr 2015/2016 terminlich schlicht hinter die letzte Prüfung verlegt (ESA vom 22.03. auf den 04.04., MSA vom 23.03. auf den 05.04.), verschaffte dies den Prüflingen zumindest eine ganze Woche mehr Vorbereitungszeit auf den schriftlichen Gesamtprüfungskomplex, ohne die sonstigen Abläufe zu beeinträchtigen. Wurde dieses Vorgehen seitens der Schulbehörde bisher bereits erwogen? Ja. a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam man dabei und aus welchen Gründen wurde diese Möglichkeit verworfen? (Bitte ausführlich erläutern.) Die Prüfungstermine sind von der zuständigen Behörde neu festgelegt worden (siehe :). https://www.hamburg.de/contentblob/4460282/data/pdf-termine-schuljahr- 2016.pdf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/928 3 b. Wenn nein, wird dieses Vorgehen geprüft werden und für wie wahrscheinlich erachtet der Senat dessen positive Realisierung? Entfällt. 6. Ist in 2015/2016 ein spezielles, vorbereitendes Intensivlernprogramm an den Stadtteilschulen im Vorfeld der ESA-/MSA-Prüfungen vorgesehen, das über die der Vorjahre hinausgeht, um die zeitliche Knappheit des Schuljahres zu kompensieren? a. Wenn ja, wie genau gestaltet sich dieses? (Bitte erläutern.) b. Wenn ja, mit welchen personellen und zeitlichen Ressourcen ist es ausgestattet und wie wird es finanziert? (Bitte erläutern.) c. Wenn nein, wie wird das begründet? (Bitte erläutern.) Nein. Siehe Drs. 21/537. 7. Besitzt die Schulbehörde hinsichtlich der oben genannten Umstände anderweitige Möglichkeiten, das Niveau der Prüfungsinhalte in Mathematik und den sonstigen Grundfächern für die Prüflinge der Stadtteilschulen in 2015/2016 zu beeinflussen? a. Wenn ja, welche Instrumentarien sind das? (Bitte erläutern.) b. Wenn ja, wird die Behörde davon Gebrauch machen und in welcher Weise soll dies geschehen? (Bitte erläutern.) Für die Fächer der zentralen Abschlussprüfungen Deutsch, Mathematik und Englisch veröffentlicht die BSB jeweils vor Beginn des Prüfungsschuljahres die für die Prüfung geltenden Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben (www.hamburg.de/abschlusspruefungen). Bei der Festlegung der Aufgabenschwerpunkte beziehungsweise der inhaltlichen Abgrenzung der Aufgabenarten wird die zur Verfügung stehende Lernzeit bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen berücksichtigt . 8. Wie begründet der Senat die generell sehr zeitigen ESA- und MSAPrüfungen im März beziehungsweise Anfang April seit den Schuljahren 2013/2014, obschon diese Schuljahre stets erst Anfang bis Mitte Juli endeten? a. Wie begründet der Senat den frühen Prüfungsstart für ESA und MSA gerade für das Schuljahr 2015/2016 (22.März), das mit Beginn zum 27.8.2015 ausgenommen spät beginnen und erst am 21. Juli enden wird? Siehe Antwort zu 1.