BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9283 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Daniel Oetzel (FDP) vom 31.05.17 und Antwort des Senats Betr.: AStA Universität Hamburg und G20 (2) Die Antworten des Senates auf die Anfrage Drs. 21/8771 geben Anlass zu Nachfragen. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welchen personellen und sachlichen Aufwand betreibt der AStA für das Bündnis „Gemeinsam gegen G20“ (vergleiche Frage 3.)? Bitte quantifizieren . Nach Auskunft des AStA der UHH ist er nicht Teil eines Bündnisses „Gemeinsam gegen G20“. Im Übrigen siehe Drs. 21/8771. 2. Ist jetzt abschätzbar, welche Kosten durch das Engagement des AStA gegen das G20-Treffen entstehen (Vergleiche Fragen 4. und 5.)? Wenn ja: Wie hoch sind die Kosten? Wenn nein: Warum nicht und wann ist das abschätzbar? Der AStA der UHH kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzen, in welcher Höhe Kosten durch sein Engagement gegen das G20-Treffen entstehen. Die Veranstaltungsplanung sei noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Kampagne kann über die insgesamt angefallenen Kosten berichtet werden. 3. Hat das Präsidium der Universität Hamburg geprüft, ob dieses Engagement mit dem hochschulpolitischen Mandat des AStA vereinbar ist? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen der Rechtsaufsicht eingreifen? Aus Sicht der UHH handelt der AStA im Rahmen der ihm durch § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) zugewiesenen Aufgaben. Insbesondere obliegt ihm nach § 102 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 HmbHG die Aufgabe, „die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern“.