BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9284 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Kopfsteinpflaster Autos und Radfahrer müssen in Hamburg immer noch über Kopfsteinpflaster fahren. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern auch laut. Und bei Nässe kann es die Unfallgefahr erhöhen. Ich frage den Senat: Wie in vielen deutschen Städten gibt es auch in Hamburg Straßen, deren Fahrbahnen mit Kopfsteinpflaster befestigt sind. Die neben der Fahrbahn liegenden Geh- und Radwege und Fahrbahnen von stark befahrenden Hauptverkehrsstraßen sind dagegen nur in Ausnahmefällen gepflastert. Aufgrund vielfacher Arbeiten in den Straßen, sei es aus Anlass von Sanierungen oder Leitungsarbeiten, können Belagsarten wechseln . Diese Veränderungen werden anlassbezogen nicht statistisch erfasst und es liegen keine auswertbaren Daten für Hamburg vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Autorität AöR (HPA) wie folgt: 1. Auf welchen Streckenabschnitten haben Straßen und Radwege derzeit in Hamburg Kopfsteinpflaster? Bitte genau bezeichnen und die jeweilige Streckenlänge angeben. Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Gesamtlänge haben die Straßen und Radwege insgesamt und wie viele Kilometer davon haben Kopfsteinpflaster? Die Gesamtlänge der Straßen (Stand 2017) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jeweilige Straßenlänge (Stand 2017) (in km) Gesamtlänge der Straßen in Hamburg 3972 Davon: Bundesautobahn Betriebsstrecke 80 Bundesstraßen 110 Hauptverkehrsstraßen ohne Bundestraßen 450 Weitere Straßen 3332 Zur Gesamtlänge von Radwegen in Hamburg siehe Drs. 20/13037. Die Gesamtlänge von Straßen und Radwegen mit Kopfsteinpflaster wird statistisch nicht gesondert erfasst. 3. An welchen Stellen wurde seit 2011 Kopfsteinpflaster beseitigt beziehungsweise mit einem gleichförmigen Belag überzogen? Drucksache 21/9284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 4. An welchen Stellen wurde seit 2011 Kopfsteinpflaster neu eingerichtet beziehungsweise freigelegt? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viel höher ist die Lärmbelastung bei Kopfsteinpflaster gegenüber normalem Asphalt und gegenüber Flüsterasphalt? Bitte sowohl für Autos als auch für Radfahrer angeben. In der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS 90) werden Korrekturparameter für Kraftfahrzeuge genannt. Hiernach hat Pflaster, abhängig von Geschwindigkeit und Pflasterart, zwischen 2 und 6 dB(A) höhere Werte als der Referenzbelag. Ein Vergleich von Pflaster mit offenporigen Belegen (Flüsterasphalt) ist nicht möglich, da keine Werte in gemeinsamen Geschwindigkeitsklassen vorliegen. Für Fahrräder liegen solche Werte nicht vor. 6. Wie viel höher ist das Unfallrisiko auf Kopfsteinpflaster gegenüber Asphalt? Bitte getrennt für Autos und Radfahrer angeben. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt in Hamburg nicht vor. Verkehrsunfälle werden durch die Polizei in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte zur statistischen Auswertung erfasst, wobei keine Daten zum Fahrbahnbelag erhoben werden. 7. Gibt es denkmalschutzrechtliche Bedenken gegen die Beseitigung von Kopfsteinpflaster? Wenn ja: In welchen Fällen wurde deshalb seit 2011 auf die Beseitigung von Kopfsteinpflaster verzichtet? Ja, denkmalschutzrechtliche Bedenken kann es in den Fällen geben, in denen gepflasterte Flächen zu einem Denkmal oder einem Denkmalensemble gehören und den Denkmalwert mit ausmachen, zum Beispiel innerhalb der Speicherstadt. Diese Fälle werden statistisch nicht erfasst und können im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht ermittelt werden, weil dafür ein Bestand von etwa 10.000 Akten händisch ausgewertet werden müsste.