BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9286 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Karin Prien (CDU) vom 31.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich ein Erfolgsmodell? Drs. 21/8933 ist zu entnehmen, dass sich zum Stichtag 3. Mai 2017 genau 2.496 Schüler im Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM- Dual) befanden. AvM-Dual startete zwar erst ab Februar 2016 im großen Umfang, allerdings vermeldete das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) bereits zuvor, dass durchschnittlich „300 bis 400 neu zugewanderte Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit August 2015 jeden Monat eingeschult“ worden seien. Von Januar bis Juli 2015 seien für sie jeden Monat durchschnittlich vier bis fünf neue Klassen an berufsbildenden Schulen eingerichtet worden, seit Sommer 2015 sogar monatlich rund zwölf neue Klassen. Im November 2015 wurde der Spitzenwert von 33 zusätzlichen Klassen vermeldet. Da die Ausbildungsvorbereitung zwei Jahre dauert, müssten die ersten Flüchtlinge die Maßnahme bereits in diesem Jahr beenden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: AvM-Dual ist seit dem 1. Februar 2016 das dualisierte ausbildungsvorbereitende Bildungsangebot mit integrierter betrieblicher Sprachförderung für schulpflichtige neu zugewanderte Jugendliche ab 16 Jahren und wurde mit der Drs. 21/7872 vom 7. Februar 2017 als zweijähriger Bildungsgang der Berufsvorbereitungsschule rechtlich verankert . Alle Klassen der bisherigen Bildungsangebote VJ-M (für neu zugewanderte Jugendliche ohne gesicherten Aufenthaltsstatus) und BVJ-M (für neu zugewanderte Jugendliche mit sicherem Aufenthaltsstatus), die zum Organisationstermin 1. August 2015 eingerichtet worden waren, wurden rückwirkend am 1. Februar 2016 in AvM- Dual als ganztägiges Angebot überführt. Alle neu zugewanderten schulpflichtigen Jugendlichen wurden beziehungsweise werden regelhaft spätestens vier Wochen nach ihrer Ankunft und einer Erstberatung im Informationszentrum HIBB einer beruflichen Schule zugewiesen. Entsprechend wurden beziehungsweise werden bedarfsgerecht unterjährig immer wieder neue Klasse eingerichtet. In Abhängigkeit vom Eintrittsdatum der Jugendlichen in den Bildungsgang gibt es jedoch keine monatlichen, sondern jährlich zwei Entlassungstermine, jeweils zum 31. Januar und 31. Juli eines Kalenderjahres. Werden im Verlauf des Schulbesuchs neu zugewanderte junge Menschen volljährig, so wandelt sich ihre Schulpflicht in ein Schulbesuchsrecht. Der ganztägige Bildungsgang für alle geflüchteten und neu zugewanderten Jugendlichen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zielt auf eine zügige Integration in Ausbildung und Arbeit. Anders als die Vorgängerangebote bietet AvM-Dual anstelle der Halbtagsschule zur Verbesserung des Lernerfolgs ein Ganztagsangebot. Die Schülerinnen und Schüler lernen zudem sowohl in der Schule als auch im Rahmen betriebli- Drucksache 21/9286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 cher Praktika. Dieses besondere Angebot ermöglicht dem Spracherwerb im sozialen Kontext und eine frühzeitige Sozialisation in der Arbeitswelt. Grundlegend hierfür ist die kontinuierliche Begleitung am Lernort Betrieb durch betriebliche Integrationsbegleiter . Dies ermöglicht erstens eine systematische und enge Verzahnung des individuellen Spracherwerbs im Betrieb mit den schulischen Unterrichtsangeboten, zweitens eine intensive berufliche Orientierung durch praktische Erfahrungen und drittens eine bessere Integration in Gesellschaft, unter anderem indem die neu zugewanderten Jugendlichen Werte und Normen im Betrieb kennenlernen und im Unterricht reflektieren können. Die Auswertung der Übergänge des ersten Durchgangs des Piloten AvM im Sommer 2016 bestätigt die Wirksamkeit dieses Konzept (siehe hierzu Pressemitteilung der BSB vom 11. November 2016). Für die folgenden Absolventinnen und Absolventen von AvM-Dual liegen noch keine Daten zu Übergängen in Ausbildung vor, da der Vermittlungsprozess in Ausbildung bis Oktober des Jahres läuft. Am Übergang von AvM-Dual in Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler durch ihre betrieblichen Integrationsbegleiter und Lehrerinnen und Lehrer unterstützt. Auch für AvM-Dual ist, wie für AvDual, ein systematisches Übergangsmanagement durch die Jugendberufsagentur Hamburg (JBA) aufgebaut worden. Dabei ist der Übergang in Ausbildung das prioritäre Ziel. Der derzeitige Ausbildungsmarkt hat genügend Kapazitäten, dass bei geeigneten Voraussetzungen Chancen auf eine ungeförderte Ausbildung für diese Zielgruppe bestehen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung vorliegen . Für alle anderen Jugendlichen, die noch nicht berufswahlentschieden sind beziehungsweise deren Ausbildungsfähigkeit noch nicht gegeben ist, stehen – wie den hiesigen Jugendlichen auch – grundsätzlich alle Förderangebote der Agentur für Arbeit oder der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung. Die Vermittlung in diese Angebote erfolgt über die JBA nach Abklärung in jedem Einzelfall, ob eine Förderberechtigung entsprechend des vorliegenden Aufenthaltstitels gegeben ist. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/7872. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge haben oder werden in diesem Jahr wann insgesamt AvM-Dual beziehungsweise den Vorgänger Vorbereitungsmaßnahmen für Migranten (VJ-M) beenden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . 2. Wie viele Flüchtlinge werden im Jahr 2018 insgesamt AvM-Dual beenden ? Bitte auch nach Monaten aufschlüsseln. Davon ausgehend, dass auch die im Verlauf des Schulbesuchs volljährig werdenden Schülerinnen und Schüler (SuS) ihr Schulbesuchsrecht bis zum Ende der Bildungsgänge wahrnehmen, ist nach derzeitigem Stand zu erwarten, dass circa 600 Schülerinnen und Schüler (SuS) zum 31. Juli 2017 den Bildungsgang AvM-Dual beziehungsweise die zum Sommer auslaufenden Bildungsgänge VJ-M und BVJ-M verlassen werden und dass circa 700 SuS zum 31. Januar 2018 sowie circa 700 SuS zum 31. Juli 2018 den Bildungsgang AvM-Dual verlassen werden. 3. Bei erfolgreicher Teilnahme und einer abschließenden Prüfung wird ein Abschluss der Berufsvorbereitungsschule erreicht, heißt es. Wie viele von wie vielen bisherigen Absolventen mit Fluchthintergrund haben die Prüfung bestanden? Absolventen der Berufsvorbereitungsschule für Migrantinnen und Migranten in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 nach erworbenem Abschluss Schuljahr Bildungs-gang Abgänger mit Abgangszeugnis * Absolventen Abschluss - zeugnis Abschlusszeugnis und erstem allg. Schulabschluss Abschlusszeugnis und mittlerem Schulabschluss Insgesamt 2014/15 AV-M 1 0 0 2 2 BVJ-M 27 7 42 44 93 VJ-M 100 16 124 48 188 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9286 3 Schuljahr Bildungs-gang Abgänger mit Abgangszeugnis * Absolventen Abschluss - zeugnis Abschlusszeugnis und erstem allg. Schulabschluss Abschlusszeugnis und mittlerem Schulabschluss Insgesamt Insgesamt 128 23 166 94 283 2015/16 AV-M 37 27 59 64 150 BVJ-M 18 13 21 8 42 VJ-M 90 15 131 37 183 Insgesamt 145 55 211 109 375 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 und 2016 ⃰ Schülerinnen und Schüler (SuS), die den Bildungsgang vollständig durchlaufen, erhalten ein Abgangszeugnis, wenn ihre Leistungen den Anforderungen für ein Abschlusszeugnis der Berufsvorbereitungsschule nicht genügen. 4. Erfolgreiche Jugendliche können unterjährig in Ausbildung, die Berufsqualifizierung (BQ) oder Einstiegsqualifizierung (EQ) wechseln. Bei wie vielen Schülern ist das jeweils wohin (Ausbildung, BQ, EQ) erfolgt? Bitte nach Jahren seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln. Auch für AvM-Dual gilt, wie für AvDual, dass erfolgreiche Jugendliche grundsätzlich auch unterjährig in die Einstiegsqualifizierung (EQ), in die Berufsqualifizierung (BQ) oder in Ausbildung wechseln können. Da der Bildungsgang AvM-Dual auf zwei Jahre angelegt ist und am Ende nach Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung ein Gleichwertigkeitsvermerk zum ersten oder mittleren Bildungsabschluss ermöglicht wird, haben bisher von dieser Möglichkeit noch keine Jugendlichen Gebrauch gemacht. 5. Es bestehe für AvM-Dual-Absolventen die Möglichkeit, einen Abschluss zu erwerben, so das Informationsblatt für Betriebe. Dieser Abschluss entspräche in seinen Berechtigungen dem ersten beziehungsweise mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss. Wie viele Flüchtlinge haben diese Option bisher genutzt? Siehe Antwort zu 3. 6. Ist bekannt, wie viele der Absolventen dieses Jahres bereits einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben? Wenn ja, wie viele insgesamt, in geförderter oder nicht geförderter Ausbildung und zudem in welchen Branchen? Wenn nein, warum nicht? 7. Erhalten diejenigen Absolventen, die weder in BQ noch in EQ oder in eine Ausbildung gehen, eine „Anschlussmaßnahme“? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 8. Werden die AvM-Dual-Absolventen auch über die zwei Jahre hinaus betreut? Wenn ja, wie sieht diese Betreuung jeweils aus? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele Klassen AvM-Dual gibt es derzeit in Hamburg? Wie viele Klassen wurden seit Januar 2016 geschaffen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . Zum Stichtag 31.05.2017 gibt es 167 AvM-Dual-Klassen. Die Tabellen zeigen die Anzahl der im jeweiligen Monat neu eingerichteten AvM-Dual Klassen: Drucksache 21/9286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2016 Jan Feb* März April Mai Juni Juli Aug** Sept Okt Nov Dez 9 55 10 8 3 4 7 0 0 0 0 0 2017 Jan Feb*** März April Mai 1 14 3 2 1 * Die hohe Anzahl an neu eingerichteten AvM-Dual Klassen im Februar 2016 erklärt sich aus der Überführung von BVJ-M Klassen in AvM-Dual Klassen, die ab 01.08.2015 bis zum 01.02.2016 eingerichtet wurden. Siehe dazu auch Drs. 21/7872. ** Von August 2016 bis Dezember 2016 wurde neu angekommen SuS in Klassen zugewiesen, die durch Abgänge zum 31.07.2016 frei geworden waren. *** Die hohe Anzahl an neu eingerichteten AvM-Dual Klassen im Februar 2017 erklärt sich aus der Überführung von auslaufenden Alphabetisierungsklassen in AvM-Dual Klassen. 10. Wie viele Lehrer wurden seit dem Jahr 2015 im Zuge der Ausweitung von AvM-Dual neu eingestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 11. Wie viele Lehrer aus dem „Altbestand“ werden derzeit für AvM-Dual eingesetzt ? Den Schulen werden entsprechend der Schülerzahlen bedarfsdeckend Personalressourcen zugewiesen. Der Einsatz der Lehrkräfte obliegt den jeweiligen Schulleitungen . Im Übrigen siehe Drs. 21/6660. 12. Über welche Stelle erfolgt wann jeweils im Laufe der zweijährigen Ausbildungsvorbereitung bei AvM-Dual-Schülern die Berufsberatung? Siehe Vorbemerkung. 13. Wie viele Wochenstunden Unterricht umfasst AvM-Dual derzeit? Welche Fächer werden unterrichtet und wie viele Stunden sind davon Deutschunterricht ? Siehe Drs. 21/4383 und Drs. 21/4655. 14. Wie viele Schüler wurden AvM-Dual seit Juli 2016 insgesamt neu zugewiesen ? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Monatlicher Zuwachs von Schülerinnen und Schülern in AvM-Dual seit Juli 2016: 2016 2017 Aug Sept Okt Nov Dez Jan Feb März April Mai 129 24 48 3 8 56 120 23 17 11 15. Wie alt waren die neu zugewiesenen Schüler jeweils bei ihrem Start? Bitte nach Monaten seit Juli 2016 aufschlüsseln. Sollten die Daten nicht vorliegen: Werden inzwischen auch Schüler über 18 zugewiesen? Wenn ja, in welchem Umfang und anhand welcher Kriterien? Anfängerzahlen im Bildungsgang AvM im Schuljahr 2016/2917 nach Alter* Anzahl Anfänger in AvM Alter* in 2016 20 19 59 18 105 17 87 16 2 15 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 * Alter (nach Geburtsjahr) zum Stichtag der Schuljahresstatistik im September 2016. Die Schülerinnen und Schüler wurden zwischen 1. Mai und dem Stichtag der Schuljahresstatistik aufgenommen wurden. Außerdem wurden 19-jährige und ein Teil der 18-jährigen Schüle- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9286 5 rinnen und Schüler nach dem Durchlaufen der einjährigen Alphabetisierungsklasse im ersten Schulhalbjahr des Bildungsganges AvM-Dual aufgenommen. 16. Bei welchem Alter endet die Möglichkeit einer Neuzuweisung zu AvM- Dual derzeit? Der Zugang zu AvM-Dual ist durch das Hamburgische Schulgesetz geregelt in § 37, Absätze 1 bis 3 (Grundsätze zur Schulpflicht).