BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9287 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 31.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Studenten und Auszubildende sollen Flüchtlingsquartiere nach „Perspektive Wohnen“ durchmischen – Doch kann Senat diese Zusage überhaupt halten? Am 12. Mai 2017 unterzeichnete die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen , vertreten durch Staatsrat Kock, eine Kooperation mit dem Studierendenwerk Hamburg. Um einen ersten Schritt zur im Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Drs. 21/5231) versprochenen Durchmischung der umstrittenen Flüchtlingsquartiere nach „Perspektive Wohnen“ zu machen, sollen an den Standorten Hörgensweg und Mittlerer Landweg jeweils 50 Wohnungen mit Studenten oder Auszubildenden belegt werden. Voraussetzung für dieses bereits von der Pressestelle des Senats bekannt gemachte Angebot ist allerdings, dass der Eigentümer der Quartiere den Plänen zustimmt und zudem das nötige Planrecht vorliegt. Bezüglich des Planrechts hofft die Behörde, dass dies Anfang 2018 der Fall sein wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Letter of Intent (LOI) als Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Stadtentwicklung (BSW) und Wohnen und dem Studierendenwerk Hamburg AöR (StW) bezieht sich grundsätzlich auf alle Standorte, die im Rahmen des Senatsprogramms Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen entstehen. Ziel ist die Vermittlung von Studierenden und Auszubildenden vom Studierendenwerk an die Vermieter. Damit wollen das Studierendenwerk und die BSW einen Beitrag zu einer gelungenen Durchmischung der Quartiere im Sinne der Drs. 21/1838 und der Bürgerverträge gemäß Drs. 21/5231 leisten. Gleichzeitig werden Studierende und Auszubildende mit Wohnraum versorgt. Eine Vermietung an Studierende kann bei allen Standorten frühestens erfolgen, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnnutzung vorliegen. Die Vorweggenehmigungsreife bei den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen wird voraussichtlich ab 2018 vorliegen. Es kommen nur Wohnungen infrage, die im Zuge der sukzessiven Verkleinerung der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte frei werden. Eine Kontingentierung im Vorhinein erfolgt nicht, sodass auch keine Wohnungen leer stehen . Kern der individuell zu vereinbarenden Kooperationsvereinbarungen zwischen StW und dem jeweiligen Vermieter ist die unmittelbare Werbung für die jeweiligen Standorte bei den Zielgruppen und die Vermittlung des Kontakts zwischen Wohnungssuchenden und Eigentümern. Die BSW unterstützt das StW bei dem Abschluss dieser Vereinbarungen . Erste informelle Gespräche zwischen BSW und Vermietern sind erfolgt. Die letztendliche Auswahl der Mieter verbleibt bei dem Vermieter. Der Mietvertrag wird dabei, wie bei anderen Wohnungen auch, direkt zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen . Um in eine der öffentlich geförderten Wohnungen einziehen zu können, Drucksache 21/9287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 müssen die Studierenden einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die entsprechende Miete richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR. Die Standorte Hörgensweg und Mittlerer Landweg sind aus Sicht des Senats und des StW besonders geeignet für eine Vermietung an Studierende, insbesondere aufgrund der jeweils guten Erreichbarkeit von Hochschulstandorten mit öffentlichen Verkehrsmitteln . Angestrebt ist für diese Standorte jeweils eine Größenordnung von circa 50 Haushalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wieso unterzeichnet der Senat eine Kooperation mit dem Studierendenwerk Hamburg über die Bereitstellung von Wohnraum für Studenten und Auszubildende ohne vorab den Eigentümer hinzugezogen zu haben? a) Warum wurde nicht vorab die Zustimmung des Eigentümers FeWa eingeholt? Wenn er vorab angefragt wurde: Wann von wem mit welchem Ergebnis? b) Liegt die Zustimmung inzwischen vor? Wenn ja, sein wann und entspricht sie vollständig den Vorstellungen des Senats? Wenn nein, warum nicht? c) Welche Miete pro Quadratmeter erhält der Eigentümer von wem für die Wohnungen für Studenten und Auszubildende? d) Mit wem (f & w fördern und wohnen AöR, FeWa, Behörde) schließt das Studierendenwerk Hamburg jeweils was für einen Vertrag? e) Für wie viel Euro pro Quadratmeter sollen die Wohnungen an Studenten und Auszubildende vermietet werden? Siehe Vorbemerkung. f) Gibt es zusätzliche Zuschüsse für diese Wohnungen? Wenn ja, welche in welcher Höhe von wem an wen (Eigentümer, Studierendenwerk) über welche Laufzeit? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 2. Warum betrifft die Kooperation mit dem Studierendenwerk Hamburg nur die beiden genannten Standorte? 3. Gibt oder gab es Verhandlungen zu Unterkünften nach „Perspektive Wohnen“, bei denen die HIG oder fördern und wohnen Investor ist? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? Siehe Vorbemerkung. 4. Für den Hörgensweg sind 50 Wohnungen für Studenten und Auszubildende vorgesehen. Betreffen sie das eigentlich geplante Kontingent von 350 öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU), die auch so vertraglich mit dem Eigentümer vereinbart wurden, obwohl im Konsens zeitgleich nur 175 örU zugesagt worden waren? Wenn ja, wann soll das wie vertraglich mit dem Eigentümer geregelt werden und welche Auswirkungen hat das auf die bisher zugesagten Zuschüsse (Drs. 21/8872 und 21/8881)? Wenn nein, warum nicht? Die Zielzahl von 50 zu vermittelnden Haushalten betrifft alle Wohnungen. Die Gespräche zu den Zuschüssen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8872. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9287 3 5. Welche Folgen hat es auf die Kooperation mit dem Studierendenwerk Hamburg, wenn das erforderliche Planrecht nicht Anfang 2018 vorliegt? Keine. Die Kooperation gilt auch darüber hinaus. 6. Die Belegung Mittlerer Landweg läuft zudem bereits: Müssen Flüchtlinge umgesiedelt werden, um die 50 Wohnungen für Studenten und Auszubildende zum gewünschten Zeitpunkt freizumachen, oder werden diese Wohnungen vorerst nicht belegt? Siehe Vorbemerkung.