BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9288 21. Wahlperiode 06.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 31.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Setzt sich der Hamburger Senat gegen die Enteignung geistigen Eigentums der Hamburger Medienbranche ein, wie es Bundesjustizminister Heiko Maas plant? Bundesjustizminister Heiko Maas arbeitet seit Wochen an einer Reform des Urheberrechts. Mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) soll es Universitäten , Hochschulen und Bibliotheken einfacher gemacht werden, digitale Inhalte für Bildung und Forschung nutzbar zu machen. Der Entwurf geht dabei sehr weit und macht geistiges, privatwirtschaftlich entstandenes Eigentum im Prinzip zum kostenfreien Allgemeingut. Bundesjustizminister Maas muss dringend zurückrudern und die Gesetzesvorlage anpassen. Das neue Gesetz droht zum Boomerang zu werden. Wenn Archive zukünftig quasi kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, bricht für Verlage eine wichtige Einnahmequelle weg, die gerade erst als Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung etabliert wurde. Es droht eine massive Konsolidierung und ein Wegsterben insbesondere kleiner Fachverlage . Aber auch die großen Medienhäuser sind betroffen. In der Konsequenz wird ein Einmaleffekt für die Wissenschaft erreicht: alte Informationen stehen dann zwar kostenfrei zur Verfügung, ob jedoch weiterhin neue Materialien in Form von Artikeln und Dossiers produziert werden, ist bei ausbleibenden Einnahmen fraglich. Offenbar ist dem SPD-Minister privatwirtschaftlich erarbeitetes, geistiges Eigentum nichts wert. Der Hamburger Senat ist dringend gefordert, sich im Interesse der Hamburger Verlage gegen den Entwurf des Bundesjustizministers zu stellen. Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft wird den rot-grünen Senat zunächst um Auskunft seines Engagements für Wissenschaft und Medienhäuser ersuchen. Wer die Wissenschaft an dieser Stelle stärken will, der muss ihr mehr finanziellen Spielraum verschaffen, aber nicht privates, geistiges Eigentum enteignen. Dafür wird sich die CDU weiterhin mit aller Kraft einsetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Entwurf der Bundesregierung. Hamburg hat dazu im üblichen Bundesratsverfahren Stellung bezogen und die Stellungnahme des Bundesrates (Drs. 312/17) unterstützt, mit welcher der Bundesrat auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungsfreiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hinweist, die privatwirtschaftliche Sicherstellung von Journalismus betont und dazu auffordert, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Presse- Drucksache 21/9288 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 freiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen. Da es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt, sind die konkreten Auswirkungen des Gesetzes weder auf die Medienbranche noch auf die Hochschulen derzeit zu spezifizieren. Der Senat wird sich auch weiterhin für einen angemessenen Ausgleich der infrage stehenden Belange einsetzen. Im Übrigen pflegen Senat und die zuständigen Behörden den regelmäßigen Kontakt zu und den Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche zu allen aktuellen medien- und medien-standortpolitischen Themen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat in der letzten Zeit einen Austausch mit der Medienbranche zum UrhWissG geführt? Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 2. Hat sich der Senat gegenüber Bundesjustizminister Heiko Maas für die Medien- und Verlagsbranche und gegen die geplante Reform des Urheberrechts eingesetzt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen des Gesetzes auf die Hamburger Medienbranche? Bitte konkret spezifizieren. 4. Welche Einsparvorteile sieht der Senat durch das neue Gesetz bei den Hamburger Universitäten und Hochschulen? Bitte konkret spezifizieren. 5. Wird sich der Senat mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine Stärkung von Wissenschaft und Medienwirtschaft und gegen das Ausspielen der beiden Bereiche gegeneinander einsetzen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.