BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/930 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Kapazitätsrecht (3) Der Senat hat eine wichtige Frage aus meinen Kleinen Anfragen Drs. 21/307 und 21/394 nicht beantwortet. Ich frage den Senat: Auch vor Inkrafttreten des Ausbildungskapazitätsgesetzes (AKapG) ist es regelmäßig jedes Semester zu Rechtsstreitigkeiten über Fragen der Hochschulzulassung und insbesondere der Kapazitäten gekommen. Die Zahl der hierdurch bedingten außerplanmäßigen Zulassungen lag in der Vergangenheit teilweise sogar über der Zahl der außerplanmäßigen Zulassungen im Wintersemester 2014/2015: Außerplanmäßige Zulassungen WS 2012/2013 WS 2013/2014 WS 2014/2015 Universität Hamburg (UHH) 663 432 429 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 152 265 274 HafenCity Universität (HCU) 140 40 44 Hochschule für bildende Künste (HfBK) 0 0 0 Hochschule für Musik und Theater (HfMT) 0 0 0 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) 17 13 0 GESAMT: 972 750 747 Die Frage, wie viele Rechtsstreitigkeiten es im Wintersemester 2014/2015 gegeben hätte, wenn das AKapG nicht beschlossen worden wäre, und ob die Gerichts- und Anwaltskosten durch die Verabschiedung des AKapG angestiegen oder abgesunken sind, ist rein hypothetisch. Welche Kosten entstanden sind, „weil Gerichte das Ausbildungskapazitätsgesetz als Grundlage für die Beschränkung der Zulassungszahlen als unzureichend gehalten haben“, lässt sich daher nicht feststellen. Vor diesem Hintergrund sind den Hochschulen aufgrund von Zulassungsstreitigkeiten zum Wintersemester 2014/2015 und zum Sommersemester 2015 die folgenden Gerichts- und Anwaltskosten entstanden: Drucksache 21/930 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gerichts- und Anwaltskosten (in Euro) Wintersemester 2014/2015 Sommersemester 2015 Gerichtskosten Anwaltskosten Gerichtskosten Anwaltskosten UHH ca. 60.000 1) ca. 50.000 1) k.A. 2) k.A. 2) HAW 34.866 76.255 22.479 51.630 HCU 22.123 44.481 0 0 HfbK 0 0 0 0 HfMT 0 0 0 0 TUHH 0 0 0 0 Gesamt: Ca. 117.000 Ca. 171.000 22.479 51.630 1) Bei der Erfassung der Kosten wird nicht nach Streitgegenständen unterschieden. Eine händische Aussortierung der Streitigkeiten nach dem AKapG war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die ausgewiesenen Beträge stellen Schätzwerte auf der Basis der Gesamtsummen dar. 2) An der UHH finden zum Sommersemester nur wenige Zulassungen statt, sodass auch nur wenige Rechtsbehelfsverfahren vorliegen. Diese Verfahren wurden ganz überwiegend durch Vergleiche erledigt. Für noch anhängige Verfahren liegen noch keine Kostendaten vor. Eine Summenbildung ist erst nach Abschluss möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die Gerichtskosten, die die Hochschulen tragen mussten beziehungsweise müssen, weil Gerichte das Ausbildungskapazitätsgesetz als Grundlage für die Beschränkung der Zulassungszahlen für unzureichend gehalten haben? Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln. 2. Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten, die die Hochschulen tragen mussten beziehungsweise müssen, weil Gerichte das Ausbildungskapazitätsgesetz als Grundlage für die Beschränkung der Zulassungszahlen für unzureichend gehalten haben? Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. 3. Wie hoch sind die sonstigen Verfahrenskosten, die die Hochschulen tragen mussten beziehungsweise müssen, weil Gerichte das Ausbildungskapazitätsgesetz als Grundlage für die Beschränkung der Zulassungszahlen für unzureichend gehalten haben? Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln . An der HCU sind anlässlich einer Verfassungsbeschwerde Kosten in Höhe von 24.990,00 Euro für die Prozessvertretung angefallen. Im Übrigen sind den Hochschulen neben Gerichts- und Anwaltskosten durch die Sachbearbeitung der Vorgänge allgemeine Verwaltungskosten entstanden, die nicht gesondert erhoben werden.