BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9306 21. Wahlperiode 27.06.17 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann, Dr. Joachim Körner, Dr. Alexander Wolf (AfD) und Fraktion vom 01.06.17 und Antwort des Senats Betr.: W.I.R-Kunden auf dem Arbeitsmarkt – Arbeitsverhältnisse und Bezuschussung Bereits in der Drs. 21/9126 vom 16.05.2017 wurde nach dem Verbleib der 97 Geflüchteten, die erfolgreich das W.I.R-Programm durchlaufen haben und in Arbeit vermittelt werden konnten, gefragt. Auf den Inhalt der Drucksache wird verwiesen. Mehr als die Hälfte der Fragen beantwortete der Senat mit der Begründung, es sei eine händische Auszählung erforderlich und diese sei in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, inhaltlich nicht. Um dem Senat für die Auswertungen bezüglich der 97 Personen mehr Zeit zu gewähren , werden die Fragen nun erneut gestellt, diesmal aber im Rahmen einer Großen Anfrage. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hamburg waren zum 30. November 2016 insgesamt 6.843 Personen aus den acht nicht europäischen Asylherkunftsländern (Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dass die Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe gelingt, belegen die Zuwachsraten: Seit November 2015 haben 1.354 Personen aus diesen Asylherkunftsländern eine Beschäftigung aufgenommen , das entspricht einem Zuwachs von 20,0 Prozent. Damit liegt die Dynamik des Arbeitsplatzaufbaus bei Geflüchteten weit über dem Beschäftigungszuwachs auf dem gesamten Hamburger Arbeitsmarkt (+ 2,1 Prozent) und mehr als doppelt so hoch wie der Zugewinn an Arbeitsplätzen von Beschäftigten aus der EU (+ 11,4 Prozent). Der Anteil der von Flüchtlingen aus den nicht europäischen Asylherkunftsländern besetzten Arbeitsplätze an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze beträgt in Hamburg 0,7 Prozent, das ist der höchste Beschäftigungsanteil aller Bundesländer. Ein ähnliches Bild bietet die Entwicklung der ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Auch hier konnten Geflüchtete aus den acht nicht europäischen Asylherkunftsländern einen deutlichen Zugewinn an Beschäftigung verbuchen. Ende September 2016 waren dort 2.238 Personen beschäftigt, 192 oder 9,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat . Dieser Anstieg ist umso bemerkenswerter als die Gesamtzahl der ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auf dem Hamburger Arbeitsmarkt im gleichen Zeitraum um 1.107 Plätze oder 1,0 Prozent zurückging. In beiden Beschäftigungsformen konnten damit innerhalb eines Jahres (November 2015 – November 2016) 1.546 Geflüchtete zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Drucksache 21/9306 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die vorgenannten Zahlen beruhen auf Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe. Hier wird monatlich (stichtagsbezogen) mit sechs Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berichtet. Zu den Abgängen in Erwerbstätigkeit aus Arbeitslosigkeit siehe im Einzelnen Drs. 21/9356. In den Monaten Januar bis Mai 2017 haben insgesamt 935 Personen aus den acht nicht europäischen Asylherkunftsländern eine Erwerbstätigkeit aufgenommen . Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter). Basis der Auswertung ist aufgrund des Fehlens anderer Erhebungsmöglichkeiten eine händisch durchgeführte Verlaufskontrolle einer Teilgruppe der in W.I.R insgesamt aufgenommen Geflüchteten von 1.068 Geflüchteten, die vom 1. November 2015 bis zum 30. April 2016 in das Programm W.I.R. aufgenommen wurden (Verlaufsstichprobe). Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 1. Wie viele der 97 in Arbeit vermittelten Personen sind in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt? a. Wie viele dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft angestellt? b. Wie viele dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Arbeitnehmer auf Helferniveau? Zwischenzeitlich sind die Vermittlungen in Beschäftigung weiter angestiegen. Mit Stand vom 8. Juni 2017 haben von den ursprünglich 1.068 Geflüchteten (Basis aktuell : 995 Personen), deren Verlauf im Rahmen der oben genannten Stichprobenbetrachtung regelmäßig betrachtet wird, 142 Personen eine Arbeit aufgenommen, davon 90 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 52 eine geringfügige Beschäftigung . 16 haben ein Ausbildungsverhältnis und 111 ein Praktikum aufgenommen. Von den Personen, die vom 1. November 2015 bis zum 31. Dezember 2016 eine Arbeit aufgenommen haben, waren 41 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt , davon a) 15 als Fachkraft und b) 26 auf Helferniveau. Die übrigen Personen übten eine selbstständige Tätigkeit aus oder waren geringfügig beschäftigt. 2. Wie viele der 97 Personen erhalten ergänzend zur Aufstockung des Lohnes Sozialleistungen? a. Wie viele derer sind als Fachkraft angestellt? b. Wie viele derer sind Arbeitnehmer auf Helferniveau? 58 Personen erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2016 (den Lohn aufstockende) Leistungen nach dem SGB II, davon a) 10 als Fachkraft und b) 48 auf Helferniveau. 3. Wie viele Arbeitgeber der 97 Personen erhielten beziehungsweise erhalten öffentliche Fördergelder für die Einstellung dieser Personen? Bitte Art und Höhe der jeweiligen Förderung benennen! In keinem Fall wurden/werden dem Arbeitgeber öffentliche Fördergelder nach dem SGB III oder SGB II gezahlt. 4. Wie viele der Arbeitgeber dieser 97 Personen sind a. reine Privatunternehmen, b. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9306 3 c. Ämter und Behörden? a) 76 b) 13 c) 0 Unter a) befinden sich auch drei Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen . Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 5. In der Antwort zu Frage 2. der Drs. 21/9126 wird angegeben, dass für acht der 97 Personen keine Zuordnung in die Kategorien Fachkraft oder Tätigkeit auf Helferniveau vorgenommen werden kann. a. Weshalb kann diese Zuordnung nicht erfolgen? b. Wie kann die Tätigkeit dieser acht Personen mit Blick auf das Tätigkeitsniveau denn eingeordnet werden? Die Überprüfung der Daten durch das Jobcenter hat ergeben, dass in acht der genannten 97 Fälle keine Beschäftigungsaufnahme erfolgte, in drei Fällen wurde bei der ersten Erhebung von einer Arbeitsaufnahme ausgegangen, obwohl es sich um ein Praktikum handelte, fünf Fälle können im Nachhinein nicht mehr geklärt werden.