BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9309 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Förderung parteinaher politischer Stiftungen Die parteinahen politischen Stiftungen werden unter anderem aus den Haushalten der Länder institutionell und projektbezogen gefördert. Aus öffentlichen Mitteln der Freie und Hansestadt Hamburg werden derzeit mindestens folgende parteinahe politischen Stiftungen in Hamburg gefördert: die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Heinrich-Böll-Stiftung (GRÜNE) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE). Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie für die politische Bildung und der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung Zuwendungen zur Förderung von Veranstaltungen oder Projekten der politischen Bildung. Die parteinahen politischen Stiftungen gehören zum Kreis der zuwendungsberechtigten Einrichtungen, wenn sie die in der Förderrichtlinie beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was sind die wesentlichen Kriterien für die Mittelverteilung an parteinahe politische Stiftungen? Bitte umfassend erläutern. 2. Mit welchen Geldbeträgen unterstützt/e der Senat in den vergangenen drei Jahren parteinahe Stiftungen? Bitte im Einzelnen aufschlüsseln und jeweils den Anlass der Zuwendung angeben. 3. Wie kontrolliert der Senat die Mittelverwendung? Wie stellt er insbesondere sicher, dass Mittel nicht zweckentfremdet werden? Die Kriterien für die Mittelvergabe und der Anlass der jeweiligen Zuwendung sind in der Förderrichtlinie für die politische Bildung unter den Artikeln 1 bis 3 aufgeführt. Die Mittelvergabe und das Nachweisverfahren sind unter Artikel 6 geregelt. Siehe http://www.hamburg.de/zuwendungen/72642/foerderrichtlinie/. Im Übrigen siehe Drs. 21/8807. Die Höhe der Zuwendungen betrug in den vergangenen Jahren für die oben genannten Stiftungen: Einrichtung 2014 2015 2016 Konrad- Adenauer- Stiftung 37.670 € 37.670 € 37.670 € Friedrich-Ebert-Stiftung 37.000 € 37.000 € 37.000 € Drucksache 21/9309 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einrichtung 2014 2015 2016 Umdenken – Heinrich- Böll-Stiftung 92.000 € 92.000 € 92.000 € Friedrich-Naumann- Stiftung 27.000 € 27.000 € 27.000 € Rosa-Luxemburg- Stiftung 47.000 € 47.000 € 47.000 € Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Juni 2017