BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/931 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (VII) – Gewährleistungsrelease und Nachfragen Betriebskosten & Release 3 Für Ende Juni 2015 ist gemäß Drs. 21/348 geplant, dass der SoftwareHersteller IBM beziehungsweise dessen Tochterunternehmen Cúram ein „Gewährleistungsrelease“ für Release 2 (Nachfolgesoftware PROJUGA) einspielt . Da es nach der Einführung von Release 2 im November 2014 noch zu einigen Fehlern kam, konnten beispielsweise im Frühjahr 2015 Mündelgelder nicht rechtzeitig ausgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Konnte die Einführung des Gewährleistungsreleases erfolgreich zum 30.06.2015 abgeschlossen werden? Wenn nein, warum nicht? Zu welchen Verzögerungen und Problemen ist es gegebenenfalls gekommen und bis wann sollen diese behoben sein? Das Gewährleistungsrelease wird zum nächst möglichen Wartungsfenster am 14. Juli 2015 umgesetzt. 2. Welche Probleme bestanden mit JUS-IT nach der Einführung von Release 2 Ende 2014? (Bitte auflisten.) Siehe Drs. 21/348. 3. Konnten mit dem Gewährleistungsrelease alle der oben genannten sowie bis zum 30.06.2015 bekannten Probleme mit JUS-IT behoben werden? a. Wenn nein, welche aus welchen Gründen nicht? b. Welche Probleme wurden gegebenenfalls auf welche andere Weise und wessen Kosten gelöst? Wie hoch waren die jeweiligen Kosten dabei? Ja, im Übrigen können bei einer IT-Lösung Fehler auch zukünftig nie ganz vermieden werden, wenn diese zum Beispiel dadurch deutlich werden, dass ein seltener Einzelfall bearbeitet wird oder Fehler als Folge geänderter Programme oder Schnittstellen entstehen. Treten einzelne Fehler auf, werden diese mit einem sofortigen Fehlerfix oder im nächsten Gewährleistungsrelease im November/Dezember behoben. 4. Die Kosten für die Nacherfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Gewährleistungsansprüchen gehen nach geltender Rechtslage und gängiger Rechtsauffassung zulasten des Auftragnehmers beziehungsweise Verkäufers. Drucksache 21/931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Handelt es sich bei dem Gewährleistungsrelease um die Kompensationsleistung in Höhe von 2 Millionen Euro, auf die sich die Freie und Hansestadt Hamburg mit IBM vor dem Hintergrund der Mehrkosten für Projektsteuerung und Migration nach der erneuten Verschiebung von Release 2 im Jahr 2014 verglichen hatte1? a. Wenn ja, worin genau liegt die Kompensation beziehungsweise der grundsätzliche Zweck des besagten Vergleichs, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg eh Gewährleistungsansprüche auf Basis geltendem Vertragsrechts geltend machen konnte oder kann? b. Wenn nein, in welcher anderen Form wurde beziehungsweise wird die Kompensationsleistung wann erbracht? c. Welche anderen Kompensationsformen sind vereinbart? Inwieweit werden beispielsweise die Kosten für PROJUGA im Jahr 2015 durch IBM übernommen? Bei dem Gewährleistungsrelease handelt es sich nicht um die Kompensationsleistung. Es handelt sich um die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche, die zwischen Dataport und der Auftragnehmerin vertraglich vereinbart sind. Die Auftragnehmerin hat sich verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln an Leistungen aus Release 2 beträgt 24 Monate. Die Verjährungsfrist für Mängel an Leistungen hat mit der Abnahme von Release 2 begonnen. Die Vergleichsvereinbarung seitens der Auftragnehmerin steht nicht im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsrelease, sondern bezieht sich auf die Kosten der Projektverzögerung. Die Vergleichsvereinbarung wurde zwischen Dataport und der Auftragnehmerin im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen. Diese Leistungen wurden unter anderem in Form von unentgeltlichen Dienstleistungen erbracht (Unterstützung bei der Abnahme und Produktivsetzung der Lösung). Die Kosten für den längeren Betrieb von PROJUGA wurden im Rahmen der Vergleichsvereinbarung berücksichtigt. 5. In welcher Höhe waren für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und/oder Dataport jeweils welche Kosten mit dem Gewährleistungsrelease verbunden? Für Dataport und die FHH entstehen Kosten für die Durchführung von Tests in Höhe von rund 270.000 Euro und das regelmäßige Ausrollen von Softwareversionen (Deployment) in Höhe von rund 160.000 Euro. 6. Gab es seit dem April 2015 weitere (Versions-)Updates? Befinden sich weitere in Planung? a. Wenn jeweils ja, zu jeweils wann und zu jeweils welchen Kosten erfolgten diese beziehungsweise sollen sie erfolgen? b. Inwieweit waren sie in dem „Gewährleistungsrelease-Paket“ mit enthalten? Versions-Updates enthalten Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Lösungen und sind losgelöst von Gewährleistungen zur Beseitigung von Mängeln zu betrachten. Ein vonseiten IBM vorgesehenes Versions-Update, in der die derzeit im Einsatz befindliche Version 6.04 auf die Version 6.1 gehoben werden soll, ist für das 3. Quartal 2015 vorgesehen. Es wird zusammen mit dem zweiten Gewährleistungsrelease und erforderlichen Änderungsanforderungen im Zeitraum November/Dezember 2015 umgesetzt. Die Änderungsanforderungen betreffen im Wesentlichen Aspekte, die mit dem ursprünglich geplanten Release 3 für die Sozialhilfe umgesetzt werden sollten. Dazu zählen zum Beispiel Funktionalitäten des Rechtsverfahrens, des Stichprobenkontrollverfahrens oder die Verbesserung der Transparenz und Anzeigen. Dafür sind 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 4. b. in Drs. 20/14546. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/931 3 einschließlich Tests Kosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro geplant. Die Kosten sind in der bisherigen Veranschlagung enthalten. 7. Womit erklärt sich der Anstieg der „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit “ im Aufgabenbereich 252 der BASFI (EP 4) von circa 23,7 Millionen Euro auf circa 26,2 Millionen Euro als neues Soll 2015 gemäß Drs. 21/521? Inwieweit spielen dabei die in diesem Kostenblock enthaltenen Betriebskosten von JUS-IT eine Rolle? Der Anstieg des Solls 2015 gegenüber dem Plan 2015 in der Höhe von 2,5 Millionen Euro bei den „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ im Einzelplan 4 in dem Aufgabenbereich 252 lässt sich mit der Durchführung von unterjährigen Sollübertragungen in oben genannter Höhe von der Finanzbehörde aus dem Einzelplan 9.2 erklären. Entsprechende Mittel sind dort zentral veranschlagt. Bei den übertragenden Mitteln handelt es sich nicht um Betriebskosten von JUS-IT. 8. Wie hoch lagen die in Drs. 21/817 dargestellten jährlichen Betriebskosten der in der Anlage der genannten Drucksache aufgeführten Fachverfahren PROSA/DIWOGE, PROJUGA und JUS-IT für Schulung, Betrieb Datawarehouse und Fachliche Leitstellen in den Jahren seit 2009 jeweils? Welche Gesamtbetriebskosten ergeben sich dann unter Einbeziehung der in Drs. 21/817 aufgelisteten Zahlen jeweils in den genannten Jahren? (Bitte jahresweise und nach Verfahren differenziert sowie als Gesamtsumme für alle drei Verfahren darstellen.) Siehe Anlage. Die Kosten spiegeln bei den Altverfahren PROJUGA und PROSA den rückläufigen Aufwand von IT-Verfahren wider, die ersetzt wurden beziehungsweise werden beziehungsweise machen für das neue Verfahren JUS-IT den Aufwand deutlich , der mit der Einführung eines neuen Verfahrens mit erheblich erweiterten Funktionalitäten und Nutzerzahlen verbunden ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/817. Die Kosten sind bei der Veranschlagung der Projektkosten für den geplanten Projektzeitraum bis Ende 2014 in der Drs. 19/7712 entsprechend berücksichtigt worden. 9. Wann sollen die Vorbereitungen zum Vergabeverfahren für Release 3 abgeschlossen sein? Ende 2015. 10. Wann endet der Rahmenvertrag zwischen Dataport und IBM2? Zum 31. Dezember 2016. 11. Gemäß Drs. 21/817 „(…) wurde die Umsetzung von Änderungen mit Blick auf die neuen Verfahren seit 2009 auf die besonders dringlichen Anforderungen beschränkt.“3 Welche Änderungsanforderungen für PROSA/DIWOGE wurden seit 2009 nicht umgesetzt? (Bitte auflisten.) a. Zu welchen Einschränkungen sowie Fehlern kam es seit 2009 aufgrund des Aussetzens der Umsetzung von Software-Änderungen? b. Inwieweit mussten und/oder müssen diese Änderungsanforderungen in Anbetracht der erneuten Verschiebung der Ablösung des Altverfahrens um rund drei Jahre doch noch nachgeholt werden? c. Bis wann soll dies geschehen und welche Kosten sind damit voraussichtlich verbunden? Im Verfahren PROSA/DIWOGE wurden seit 2009 bis 2012 (wie in den Jahren davor) innerhalb der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Änderungsanforderungen 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 21/835. 3 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 2. in Drs. 21/817. Drucksache 21/931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 umgesetzt, die gesetzlich erforderlich oder aus anderen Gründen dringlich waren und die aus Sicht der Anwender einen höheren Komfort bedeuteten. Seit 2013 finden Änderungen im Verfahren nur noch statt, wenn es sich (1) (wie bisher) um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben oder (2) von Vorhaben mit „erheblicher, unaufschiebbarer“ Steuerungsrelevanz beziehungsweise (3) um eine Maßnahme zur „Vermeidung von Mehrbelastungen der Beschäftigten“ handelt. Die Kosten für die Umsetzung derart kategorisierter Maßnahmen sind durch die Betriebskosten gemäß Drs. 21/817 abgedeckt. Nicht mehr umgesetzt werden Änderungsaufträge zum Bescheid-Layout, zur Vordruckgestaltung , zu aufwändigen Programmänderungen mit Eingriff in die PROSAStruktur oder zu Datawarehouse-Erweiterungen. Diese Änderungsanforderungen wurden vom Projekt JUS-IT als Grundlage für die neue IT-Lösung aufgenommen. Zu Einschränkungen oder Fehlern kam es nicht, da technisch nicht unterstütze Arbeitsabläufe in der Regel organisatorisch gelöst werden können. Ob, wann und in welchem Umfang zurückgestellte Änderungsanforderungen innerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nachgeholt werden sollen, wird im Rahmen der Lenkungsgruppen-Sitzungen des Nachfolge-Projektes entschieden werden . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/931 5 Anlage Verfahren Schulungskosten Kosten  Datawarehouse Kosten Fachliche  Leitstelle  Gesamtkosten (nur Pflege  und Wartung,  Rechenzentrumsbetrieb ‐  siehe SKA 21/817 Kosten Pflege, Wartung,  Rechenzentrum,  Datawarehouse  Schulungskosten,  Fachliche Leitstelle PROSA/DIWOGE 2009 200.000                  86.000                    75.000                    5.567.200                                5.928.200                                2010 66.200                    86.000                    75.000                    4.325.050                                4.552.250                                2011 95.000                    86.000                    75.000                    4.325.050                                4.581.050                                2012 111.500                  86.000                    75.000                    4.325.050                                4.597.550                                2013 60.000                    20.000                    75.000                    3.740.000                                3.895.000                                2014 13.000                    8.000                       75.000                    3.740.000                                3.836.000                                1. Hj. 2015 4.500                       ‐                            3.740.000                                3.744.500                                ‐                                              PROJUGA ‐                                              2009 212.000                  20.000                    50.000                    2.006.616                                2.288.616                                2010 170.000                  20.000                    50.000                    2.006.616                                2.246.616                                2011 100.000                  20.000                    50.000                    2.006.616                                2.176.616                                2012 8.300                       ‐                            50.000                    1.776.616                                1.834.916                                2013 1.100                       ‐                            25.000                    1.776.616                                1.802.716                                2014 ‐                            ‐                            25.000                    1.119.330                                1.144.330                                 1. Hj. 2015 ‐                            ‐                            699.330                                    699.330                                    JUS‐IT ‐                                              2009 ‐                            ‐                            ‐                            ‐                                              ‐                                              2010 ‐                            ‐                            ‐                            ‐                                              ‐                                              2011 ‐                            ‐                            ‐                            2.319.312                                2.319.312                                2012 370.025                  166.959                  ‐                            7.173.727                                7.710.711                                2013 358.850                  168.459                  261.332                  9.617.891                                10.406.531                              2014 349.775                  169.490                  561.755                  9.697.026                                10.778.046                              Soll 2015 *) 1.200.000              250.000                  840.000                  8.776.666                                11.066.666                              Ist 2015 **) ‐                            ‐                            ‐                            5.152.761                                5.152.761                                Soll 2016 *) 1.200.000              250.000                  840.000                  8.776.666                                11.066.666                              * Schulung einschließlich Befähigungen beim Übergang Projekt/Betrieb ** Abrechnungen erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2015