BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9311 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 01.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Handyblocker in Hamburger Justizvollzugsanstalten Immer wieder hört man in den Medien, dass Handys in Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelt werden und Strafgefangene somit unkontrolliert mit der Außenwelt in Kontakt stehen. Insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität ist dies ein Problem, von dem hohe Gefahr ausgeht. Um diesen Funkverkehr einzudämmen und möglichst auszuschließen, wurden in der Vergangenheit sogenannte Handyblocker in Haftanstalten installiert. Diese haben sich aber nicht immer als „lückendicht“ erwiesen, zumal eine Schwierigkeit darin liegt, dass die Geräte den Empfang innerhalb der Haftanstalten verhindern, aber nicht darüber hinaus nach außen wirken sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im hamburgischen Justizvollzug sind keine Handyblocker im Einsatz. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind alle Hamburger Justizvollzugsvollzugsanstalten mit sogenannten Handyblockern ausgerüstet? Wenn nein, welche verfügen über eine solche Ausstattung und welche nicht? 2. Wann sind die verschiedenen Haftanstalten mit „Handyblockern“ ausgerüstet worden und welcher finanzielle Aufwand war hierfür notwendig? 3. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Handyblockern in Haftanstalten ? Ist insbesondere von einer lückenlosen Unterbindung des Funkverkehrs auszugehen? Wie sind die Auswirkungen auf die unmittelbare Umgehung außerhalb der jeweiligen Justizvollzugsanstalt? 4. Erfordern Veränderungen und Neuerungen bei den Netzbetreibern (möglicherweise Verbesserung der Netze) auch Nachbesserungen bei den „Handyblockern“? Welche Kosten sind für Wartung und Erneuerung der Geräte angesetzt? Siehe Vorbemerkung.