BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9321 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 01.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Aussetzung der Sammelabschiebung nach Afghanistan infolge des Anschlags am 31.05.2017 Infolge des verheerenden Anschlags in Kabul mit mutmaßlich mindestens 90 Toten, der sich am 31.05.2017 ereignete, ist eine geplante Sammelabschiebung , die ursprünglich am selben Tage stattfinden sollte, verschoben worden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Waren für die ursprünglich am 31.05.2017 geplante Sammelabschiebung auch afghanische Staatsbürger aus Hamburg vorgesehen? Wenn ja, wie viele? Ja, vier Personen. 2. Aus welchem Grund sollten die afghanischen Staatsbürger jeweils abgeschoben werden? Die Abschiebungen sollten zur Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflichten durchgeführt werden. 3. Ist in diesem Zusammenhang von einer Aufhebung oder von einer Aufschiebung der Abschiebungen aus Hamburg auszugehen? Siehe Antwort zu 5. 4. Welches sind die Gründe für eine Aussetzung der ursprünglich für den 31.05.2017 geplanten Sammelabschiebung? Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2017 entschieden, den für diesen Tag vorgesehenen Rückführungsflug zu stornieren. Das Bundesinnenministerium hat dieses mit den Folgen des Bombenanschlags in Kabul an diesem Tag und der daraus resultierenden erheblich eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft begründet . Danach hätte eine ordnungsgemäße Abwicklung des Rückführungsfluges nach Ankunft in Kabul nicht erfolgen können. 5. Sollte der Anschlag vom 31.05.2017 aus Sicht des Senats zu einer Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan führen, die sich auf die Abschiebepraxis auswirken würde? Die Bewertung auswärtiger Sachverhalte, mithin auch die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan, ist Aufgabe der Bundesregierung. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium haben bezugnehmend auf den Anschlag vom 31. Mai 2017 bis Juli eine neue Lagebeurteilung angekündigt. Der Bundesminister des Innern und der Minister für Auswärtiges haben in einer gemeinsamen Erklärung zur Situation in Afghanistan am 1. Juni 2017 die Rückführungen auf Straftäter, Gefährder und Perso- Drucksache 21/9321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nen beschränkt, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern . Darüber hinaus wird die Förderung der freiwilligen Ausreise fortgesetzt.