BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9328 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Schutzstatus von Flüchtlingen Aktuellen Medienberichterstattungen zufolge droht eine Klageflut die Verwaltungsgerichte deutschlandweit zu lähmen, da immer mehr Flüchtlinge gegen die Asylentscheidung des BAMF klagen. „Verdoppelte sich die Zahl der eingegangenen Verfahren schon 2016 auf bundesweit gut 181.000 Haupt- und Eilverfahren, gingen alleine im ersten Quartal 2017 rund 97.000 Asylklagen bei den Gerichten ein.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Anzahl der Neuzugänge bei den Klagen in Asylsachen ist bereits in den Monaten März (695, siehe Drs. 21/8557), April (480, siehe Drs. 21/8934) und Mai (503) deutlich niedriger als in den Vormonaten. Damit bestätigen sich die Erwartungen, dass die Eingangszahlen sinken werden (siehe Drs. 21/8334). Die Anzahl der Neuzugänge in diesen Verfahren im 1. Quartal ist für eine Hochrechnung für das gesamte Jahr 2017 daher nicht geeignet. Übereinstimmend mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts hält die zuständige Behörde die Ausstattung des Gerichts und die organisatorischen Maßnahmen für geeignet, mittelfristig die Bestände anhängiger Verfahren abzubauen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass die ergriffenen Maßnahmen und eine fortschreitende Spezialisierung zu einer Erhöhung der Anzahl der Erledigungen führen werden. Im Übrigen wird die aktuelle Situation regelmäßig analysiert und der regelmäßige Austausch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Auch die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht befinden sich in einem ständigen Austausch, in dem unter anderem Handlungsbedarfe im personellen und organisatorischen Bereich identifiziert werden. Seit dem Jahr 2015 wurde das Verwaltungsgericht daraufhin bereits mehrfach deutlich personell verstärkt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie häufig wurde seit dem 1. Dezember 2016 jeweils welcher Schutzstatus zuerkannt? Siehe Drs. 21/7604, 21/8017, 21/8312, 21/8752 und 21/9195. Für den Monat Mai 2017 liegen noch keine Angaben des gemäß § 5 Asylgesetz zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor. 1 Zahl der Asylklagen nimmt sprunghaft zu. „Hamburger Abendblatt“, 23.05.2017, Seite 3. Drucksache 21/9328 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Klagen, die eine Änderung des Schutzstatus zum Gegenstand haben, sind seit dem 1. Dezember 2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ? (Bitte monatlich analog zu Drs. 21/6850/Frage 1. und, wenn möglich, nach Art des Schutzstatus aufschlüsseln.) 3. In wie vielen Fällen fiel die Entscheidung zugunsten des Klägers aus? 4. In wie vielen Fällen fiel die Entscheidung zulasten des Klägers aus? 5. Welche Begründung führten die Gerichte grundsätzlich an? 6. Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei diesen Verfahren? Die Nationalität und die für die Beantwortung der Fragen zu 2. bis 6. erforderlichen Daten über den Inhalt des Klagbegehrens werden statistisch nicht erhoben. Da sich in jedem Asylklageverfahren ein Antrag auf Änderung des Schutzstatus in vielfältiger Ausprägung befinden kann, wäre eine händische Auswertung von rund 4.000 Verfahrensakten erforderlich, die seit dem 1. Dezember 2016 eingegangen sind. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.