BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/933 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Verschleppung der Hafen-Westerweiterung durch einen Mitarbeiter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Der kürzlich bekannt gewordene Fall eines Mitarbeiters der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der offenbar durch seine berufliche Stellung die geplante Hafen-Westerweiterung um mehr als ein Jahr verschleppte , ist nicht nur ein handfester politischer Skandal. Auch liegt in diesem Zusammenhang der Verdacht einer schweren Amtspflichtverletzung nahe. Neben seiner Tätigkeit in der Behörde war der für Lärmschutz zuständige Mitarbeiter auch privat als betroffener Anwohner gegen das Projekt des Hafenausbaus vorgegangen. So gehörte er unter anderem zu den Unterzeichnern einer Sammeleinwendung von betroffenen Anliegern am nördlichen Elbufer. Laut Berichterstattung sei der Behördenmitarbeiter sowohl den Planern als auch dem EUROGATE-Konzern durch die zum Teil willkürliche Beurteilung von Gutachten aufgefallen. So habe dieser die Gutachten zum Teil angezweifelt, zum Teil wochenlang Stellungnahmen verschleppt (vergleiche http://www.abendblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/ article205422473/Hafenprojekt-Opposition-fordert-Aufklaerung-ueberVerzoegerung .html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der betreffende Mitarbeiter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) erhob als Privatperson zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens am 14. Oktober 2009 eine Einwendung gegenüber der Planfeststellungsbehörde der BWVI. Der Planfeststellungsbehörde der BWVI wurde auf diesem Weg bekannt, dass ein Mitarbeiter der BSU in einem Bereich wohnhaft ist, der von den Lärmauswirkungen des Vorhabens erreicht wird. Dieser Umstand allein erzeugt auch keinen Interessenkonflikt, der sich automatisch in einer pflichtwidrigen Ausübung des Amtes niederschlägt. Die BWVI hat alle bei der Planfeststellungsbehörde eingegangenen Einwendungen an die HPA als Vorhabenträgerin weitergeleitet, von wo aus die Einwendungen verabredungsgemäß auch an den mitantragstellenden Co-Vorhabenträger EUROGATE weitergeleitet wurden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Wann und wo wurde die Sammeleinwendung, die auch der Mitarbeiter der BSU unterschrieben hat, bei welcher Behörde eingereicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Der Behördenmitarbeiter hat die Gutachten durch ständige Nachfragen verzögert. Hat der Behördenmitarbeiter seine Vorgesetzten bei den Drucksache 21/933 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nachfragen/Korrespondenzen über sein Vorgehen laufend informiert (Stichwort: „Behördenhühnerleiter“)? Wenn ja, welche weiteren Behördenmitarbeiter/leitende Behördenmitarbeiter waren jeweils mit welchen Korrespondenzen befasst und warum haben diese Behördenmitarbeiter/leitende Behördenmitarbeiter nicht steuernd eingegriffen? Der Senat äußert sich nicht zu laufenden personalrechtlichen Verfahren. 3. Seit wann war der Mitarbeiter im Behördendienst der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt oder anderer Behörden tätig? 4. In welchen Abteilungen mit jeweils welchen Zuständigkeiten war der Mitarbeiter im Einzelnen eingesetzt? Bitte mit jeweiligen Zeiträumen angeben . 5. Laut Berichterstattung sei unter anderem die Bearbeitung der Lärmgutachten in den Zuständigkeitsbereich des BSU-Mitarbeiters gefallen. Wie sah das genaue Tätigkeitsbild des Mitarbeiters zuletzt aus? Aus Gründen des Personalaktendatenschutzes gemäß § 28 Absatz 3 Hamburgisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit § 85 Hamburgisches Beamtengesetz, den auch § 1 Absatz 2 Datenschutzordnung der Hamburger Bürgerschaft unberührt lässt, äußert sich der Senat nicht zum beruflichen Werdegang und Umfeld einzelner Beschäftigter. 6. Wann wurde der Interessenskonflikt des Mitarbeiters der BSU und dessen mögliche Amtspflichtverletzung durch wen bekannt? Bitte unter Angabe des genauen Datums. 7. Wann wurde wer bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) über den Vorgang in der BSU in Kenntnis gesetzt? Welche weiteren Schritte hat die BWVI im Zuge des Bekanntwerdens unternommen ? 8. Wann hat wer bei der Hamburg Port Authority (HPA) über den Vorgang in der BSU Kenntnis erlangt? Welche weiteren Schritte hat welcher Personenkreis in der HPA im Zuge des Bekanntwerdens unternommen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/919. 9. Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist die BSU im Einzelnen gegen ihren Mitarbeiter vorgegangen? Wurde der Mitarbeiter in eine andere Abteilung der BSU versetzt? Wenn ja, in welche? Wenn nein, warum nicht? 10. Worin genau ist der Interessenskonflikt des Mitarbeiters der BSU laut des Senats und der zuständigen Behörde begründet, der gegebenenfalls zu einer Versetzung geführt hat? Siehe Antwort zu 2. 11. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde den von den Rechtsanwälten der EUROGATE angekündigten Amtshaftungsanspruch , wonach sich EUROGATE vorbehält, aufgrund von Vermögenseinbußen entsprechende Entschädigungsansprüche gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geltend zu machen? Bislang hat sich das Unternehmen EUROGATE die Geltendmachung von Ansprüchen nur vorbehalten. Einzelne Anspruchspositionen wurden dabei nicht namhaft gemacht. Insoweit können angebliche Ansprüche auch nicht beurteilt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/919. 12. Hat der Mitarbeiter der BSU inzwischen eine eidesstattliche Erklärung darüber abgegeben, dass er keine Dokumente oder sonstige Informatio- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/933 3 nen, die er als Amtswalter der BSU im Planfeststellungsverfahren der EUROGATE-Westerweiterung erlangt hat, an unberechtigte Dritte weitergegeben hat? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2.