BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9330 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann entscheidet der Senat endlich über die Form der Nachmittagsbetreuung für die Schüler an der Schule Schwarzenbergstraße? Knapp 80 Millionen Euro steckt der Senat in die sogenannte Standortoptimierung für die Schulen im Harburger Zentrum. Diese Standortoptimierung ist notwendig, muss aber auch mit entsprechender Sorgfalt und Kompetenz vorgenommen werden. Keineswegs darf der Schulunterricht oder die Nachmittagsbetreuung darunter leiden, auch wenn Schulen mit Um- und Neubauten sowie Umzügen stark strapaziert werden. In diesem Zusammenhang steht unter anderem die Zusammenlegung der Förderschule Schwarzenbergstraße, der Sprachheilschule Baererstraße und der Harburger Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS), welche zusammen an der Schwarzenbergstraße das Regionale Bildungsund Beratungszentrum (ReBBZ) bilden. Seit mindestens einem Jahr steht eine Entscheidung über die Form der Nachmittagsbetreuung an, da beide Schulen bisher unterschiedliche Systeme der Nachmittagsbetreuung mit unterschiedlichen Kooperationspartnern anbieten. Die Anmeldezeiträume für die Eltern für die Nachmittagsbetreuung im kommenden Schuljahr, die von der Schulbehörde vorgegeben sind, sind schon verstrichen, ohne dass hier eine Entscheidung gefällt worden ist. Eltern, Schüler und das Personal sind nicht darüber informiert, in welcher Form die Nachmittagsbetreuung künftig stattfinden wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung der Schulbehörde über die Form der Nachmittagsbetreuung an dem Schulstandort Schwarzenbergstraße zu rechnen? 2. Welche Gründe haben zu der Verzögerung bezüglich der zwingend notwendigen und mittlerweile dringenden Entscheidung geführt? Der Schulleitung wurde die Entscheidung über die Form der Nachmittagsbetreuung am 30. Mai 2017 telefonisch und am 2. Juni 2017 schriftlich mitgeteilt. Es galt dabei, die unterschiedlichen Wünsche aller Beteiligten mit den Erfordernissen für die Schülerinnen und Schüler des ReBBZ abzuwägen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Welche Verträge mit welchen Laufzeiten und Konditionen bestehen im Rahmen der bisherigen Nachmittagsbetreuung? Drucksache 21/9330 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am Standort Schwarzenbergstraße gibt es einen GBS-Kooperationsvertrag mit dem Jugendhilfeträger Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, der die Nachmittagsbetreuung zu den Konditionen des GBS-Landesrahmenvertrages anbietet. Am Standort Baererstraße gibt es einen Dienstleistungsvertrag (GTS Modell) mit dem Jugendhilfeträger Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und dem Haus der Jugend Steinickestraße. Die Verträge sind unbefristet. Es greifen die üblichen Kündigungsfristen beziehungsweise die Möglichkeiten zur einvernehmlichen Aufhebung. 4. Welche Kriterien sind bezüglich der künftigen Nachmittagsbetreuung für die Schulbehörde bei der Entscheidungsfindung wesentlich? Wesentliches Kriterium bei der Entscheidungsfindung ist die Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung. Die Zusammenlegung der bisherigen Standorte an einem Standort legt es nahe, den Standort mit einem einheitlichen Ganztagskonzept zu betreiben. Zudem ist es gerade angesichts der besonderen Aufgaben eines ReBBZ von großer Bedeutung, das Vormittags- und das Nachmittagsangebot nach einheitlichem Konzept zu organisieren und auch die Nachmittagszeit für Bildungsangebote zu nutzen.