BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9332 21. Wahlperiode 09.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider, Norbert Hackbusch und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 02.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Der HSH Nordbank Run darf nicht durch den Gedenkort Hannoverscher Bahnhof führen! Am 1. Juli 17 findet der von der HSH Nordbank und der HafenCity GmbH veranstaltete Benefizlauf „HSH Nordbank Run“ statt. Die Laufstrecke des „HSH-Nordbank Run“ führt durch das „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“, konkret durch die „Fuge“. Der Ort steht mit seinen 20 Namenstafeln für die Erinnerung an mehr als 8.000 Ermordete, von denen die meisten kein eigenes Grab zum Innehalten der Nachgeborenen haben. Viele von ihnen sehen deshalb hier den Ort, um ihrer ermordeten Angehörigen zu gedenken. In seiner Einweihungsrede am 10. Mai 2017 hatte Bürgermeister Scholz treffend ausgeführt: „Mit dem Denkmal Hannoverscher Bahnhof erhält Hamburg mitten in der pulsierenden Hafencity einen Ort des Innehaltens und des Erinnerns an die in Konzentrationslager deportierten Hamburger Juden, Sinti und Roma.“ Die Benutzungsordnung des Lohseparks trägt dem Rechnung: Das Spielen im Park ist erwünscht, auch auf den großzügigen Rasenflächen und Hügeln. Das denk.mal Hannoverscher Bahnhof sei kein Spielbereich. Dennoch – und obwohl es durchaus Alternativen gibt – halten die Veranstalterinnen bisher aus unerfindlichen Gründen daran fest, dass der Lauf mit wahrscheinlich mehr als 20.000 Teilnehmern/-innen durch die „Fuge“ führen soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH wie folgt: 1. Inwiefern ist dem Senat bekannt, dass der Lauf durch das Denkmal führen soll? 2. Inwiefern hält der Senat die Laufstrecke durch die „Fuge“ für vereinbar oder nicht vereinbar mit der Bedeutung des Orts als „Ort des Innehaltens und des Erinnerns“? Bitte begründen. 3. Wurden der Senat und/oder die Opferverbände beziehungsweise ihre Vertreter/-innen um Zustimmung zum Streckenverlauf durch den Gedenkort gebeten? Wenn ja, haben sie ihre Zustimmung gegeben? 4. Inwiefern gedenkt der Senat, die Veranstalterinnen aufzufordern, die Laufstrecke in dem betreffenden Teilabschnitt zu verlegen? Drucksache 21/9332 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Gedenkort „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ ist seit Beginn der Planung Bestandteil der öffentlichen Grünanlage Lohsepark. Die Planungen zur Errichtung des Gedenkortes mit der Fuge sahen von Beginn an vor, dass dieser nicht ein abgeschlossener Bereich, sondern integraler Bestandteil des Lohseparks sein soll. Der Gedenkort sollte dadurch eine größere öffentliche Aufmerksamkeit erlangen und als Teil der alltäglichen Lebensrealität wahrgenommen werden können. Diese Konzeption ist auch von den in der sogenannten Expertengruppe vertretenen Opferverbänden (Jüdische Gemeinde in Hamburg KdöR, Landesverein der Sinti in Hamburg e.V., Rom und Cinti Union e.V., Stiftung Auschwitz-Komitee) ausdrücklich begrüßt worden. Den zuständigen Behörden war die geplante Streckenführung, die unter Berücksichtigung verschiedener städtischer Belange gewählt wurde, bekannt. Um den stillen Besuch des neuen Gedenkortes in den Wochen unmittelbar nach dessen Eröffnung nicht zu beeinträchtigen, hat die HafenCity Hamburg GmbH Gespräche mit dem Veranstalter mit dem Ziel einer geänderten Streckenführung aufgenommen. Die Laufstrecke führt unter Auslassung der Fuge über die Straße „Am Hannoverschen Bahnhof“.