BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/934 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Was macht eigentlich das „kostenstabile Programmieren“? Im Mai 2014 verabschiedete die Bürgerschaft einstimmig die Drs. 20/11760 und 20/11769. Der SPD-Antrag sah dabei eine Frist bis 31.10.2014, der FDP-Antrag eine bis zum 31.12.2014 vor. Gemäß Drs. 20/14204 hatten im Januar 2015 Senat und zuständige Behörde die „Überlegungen noch nicht abgeschlossen“.1 Aus Drs. 21/192 mit Stand April 2015 folgt, dass „derzeit (…) ein verbindlicher Prozessstandard für die Projektsteuerung und -gestaltung von IT-Projekten entwickelt (wird), der das Ziel einer kostenstabilen Durchführung von IT-Projekten hat.“2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie weit sind die Überlegungen und Arbeiten an dem „Konzept zum kostenstabilen Programmieren“, wie es die Drs. 20/11760 und 20/11769 fordern , mittlerweile? a. Um welche konkreten, bereits erfolgten Arbeitsschritte handelt es sich dabei und jeweils wann wurden diese begonnen sowie abgeschlossen ? b. Welche konkreten (Zwischen-)Ergebnisse liegen aktuell vor? 2. Welche Arbeitsschritte fehlen noch und jeweils wann soll mit ihnen begonnen und jeweils wann sollen sie beendet werden? 3. Bis wann soll das fertige Gesamtkonzept der Bürgerschaft vorgelegt werden? 4. Warum genau konnten die in den Drs. 20/11760 und 20/11769 genannten Fristen vom Senat nicht gehalten werden? a. Welche Anstrengungen hat er seinerzeit unternommen, damit sie gehalten werden können? b. Welche Anstrengungen unternimmt er derzeit, damit die mittlerweile über 13 Monate zurückliegende Beschlusslage der Bürgerschaft zeitnah umgesetzt wird? 5. Inwieweit sollen die erarbeiteten Prozessstandards beziehungsweise das Gesamtkonzept auch noch für bereits laufende IT-Projekte wie zum Beispiel KoPers und JUS-IT, insbesondere dessen neu aufgesetztes Release 3, angewendet werden? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 5. in Drs. 20/14204. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 13. in Drs. 21/192. Drucksache 21/934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche weiteren IT-Projekte mit einem Budget von mehr als 500.000 Euro befinden sich unter Federführung oder im Auftrag jeweils welcher Behörden derzeit in Planung, auf die das besagte Konzept angewendet werden soll? Was haben sie zum Inhalt und wann sollen sie jeweils begonnen werden beziehungsweise wann wurden sie jeweils begonnen? Der Senat hat die Beschlüsse der Bürgerschaft in den Drs. 20/11760 und 20/11769 aufgegriffen und hält an der Zielsetzung fest, bei der Durchführung von IT-Projekten den jeweils bei Beginn beziehungsweise der Entscheidung über das Projekt veranschlagten Kostenrahmen einzuhalten. Er hat die Kostenentwicklung der seit 2014 abgeschlossenen beziehungsweise noch laufenden IT-Projekte ermittelt und der Bürgerschaft hierüber berichtet (siehe Drs. 20/14204). Bei der weit überwiegenden Zahl der IT-Projekte wurden die veranschlagten Kosten eingehalten beziehungsweise unterschritten oder Projekterweiterungen zu den festgelegten Kostensätzen wurden vorgenommen. Kostensteigerungen im engeren Sinne (gegenüber der Planung erhöhte Kosten im Zuge der Umsetzung der geplanten Maßnahmen) sind bei einer vergleichsweise geringen Anzahl der IT-Projekte beziehungsweise in besonderen Einzelfällen aufgetreten. Um diese zu vermeiden, unterstützt die für IT zuständige Behörde die Fachbehörden bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte durch die Beschäftigten eines sogenannten IT-Projektpools. Darüber hinaus bestehen Überlegungen , über die allgemeinen Grundsätze der Projektplanung hinaus eine Richtlinie zur Kostentransparenz und Kostenstabilität von IT-Projekten zu erstellen. Die Überlegungen , Planungen und Abstimmungen hierzu sind weiterhin nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Richtlinie würde gegebenenfalls durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde als verwaltungsinterne Regelung in Kraft gesetzt und dann gemäß § 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes veröffentlicht werden. Im Übrigen: entfällt.