BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9345 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: HVV-Garantie Der HVV wirbt vollmundig mit dem Slogan „HVV-Garantie. Pünktlich oder Geld zurück“. Tatsächlich erfolgt eine Fahrpreiserstattung erst bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten und auch nur in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises. Ich frage den Senat: Der HVV hat als erster großer Verbund in Deutschland eine weitreichende Regelung flächendeckend für alle Verkehrsmittel geschaffen. Eine Entschädigung im Rahmen der HVV-Garantie erfolgt bei einer um mehr als 20 Minuten verspäteten Ankunft am Fahrtziel. Dies schließt auch Fahrtausfälle und verpasste Anschlüsse ein, die zu einer Gesamtverspätung von mehr als 20 Minuten führen . Entsprechend sind auch kleine Verspätungen, die zu einem Anschlussverlust führen, in die Entschädigungsregelung einbezogen. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) entschädigt seine Fahrgäste auch bei allen fremd verursachten Verspätungen und höherer Gewalt, obwohl er diese Ursachen, die für einen erheblichen Anteil der Verspätungen und Ausfälle verantwortlich sind, nicht durch eigenes Handeln beeinflussen kann. Diese Leistung geht weit über die gesetzliche Regelung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr hinaus, welche sich in Verkehrsverbünden auf Regional- und S-Bahn- Züge beschränkt, nur Verspätungen von mindestens 60 Minuten berücksichtigt, nur 25 Prozent des Fahrpreises erstattet und betriebsfremde Verspätungsursachen ausschließt . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH wie folgt: 1. Warum erfolgt eine Fahrpreiserstattung erst bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten? Im HVV verkehren 30 Unternehmen mit verschiedenen Verkehrsmitteln, einer Vielzahl von Anschlüssen und großer Varianz der Taktdichte in einem inhomogenen Bedienungsgebiet . Diese Aspekte mussten bei der Entwicklung einer einheitlichen und klar verständlichen Regelung zur HVV-Garantie berücksichtigt werden. 2. Welche Verkehrsverbünde in Deutschland erstatten den Fahrpreis schon bei kürzeren Verspätungen? Über die einzelnen Regelungen der mehr als 100 Verbünde in Deutschland liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Warum wird eine Fahrpreiserstattung nicht auch dann gewährt, wenn ein Fahrzeug des HVV zu früh abfährt? Drucksache 21/9345 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HVV-Garantie gilt auch, wenn Fahrgäste aufgrund einer verfrühten Abfahrt ihr Ziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen. 4. Warum wird selbst bei einer solchen enormen Verspätung nur die Hälfte des Fahrpreises erstattet? Ein Großteil der Verspätungen liegt ursächlich außerhalb des Einflussbereichs der Verkehrsunternehmen, die HVV-Garantie gilt jedoch ohne Ausschlussgründe. Während die gesetzlichen Fahrgastrechte bei Einzelfahrscheinen eine maximale Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten vorsehen, gilt dies im HVV bereits ab 20 Minuten Verspätung. Die Entschädigungshöhe beträgt hierbei mindestens 1 Euro. In vielen Fällen (vor allem bei Zeitkarten ) ist dies deutlich mehr als 50 Prozent des anteiligen Fahrpreises. 5. Welche Verkehrsverbünde in Deutschland erstatten den vollen Fahrpreis ? Siehe Antwort zu 2. 6. Warum muss beim HVV der Anspruch innerhalb drei Tagen geltend gemacht werden? Der HVV möchte den Aufwand bei der Abwicklung auf ein zumutbares Maß beschränken . Unter anderem müssen Fahrtdaten rückwirkend bereitgehalten und ausgewertet werden. Darüber hinaus erhöht sich die Fehlerquote bei der Antragstellung, wenn die Fahrt länger zurückliegt. Der Erstattungsbetrag kann innerhalb von drei Monaten abgeholt werden. 7. Welche Verkehrsverbünde in Deutschland haben längere Fristen zur Anmeldung des Anspruches? Siehe Antwort zu 2. 8. Warum muss der Erstattungsbetrag in bar abgeholt werden und kann nicht überwiesen werden? Maßgeblich für die Höhe der Entschädigungssumme ist die genutzte Fahrkarte. Eine Voraussetzung für die Auszahlung der Ansprüche ist daher die Überprüfung der Angaben durch Vorlage der Fahrkarte in einer Servicestelle. 9. Welche Verkehrsverbünde in Deutschland überweisen den Erstattungsbetrag ? Siehe Antwort zu 2. 10. Wie oft wurde seit 2011 beim HVV ein Antrag auf Fahrpreiserstattung gestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2011: 58.897 2012: 44.529 2013: 56.258 2014: 56.690 2015: 70.523 2016: 70.553 11. Wie oft kam es seit 2011 bei den HVV-Unternehmen zu Verspätungen von mehr als 20 Minuten? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Eine Auswertung der Fahrtdaten erfolgt im Rahmen des Qualitätssteuerungsverfahrens im HVV, bei dem unter anderem die Pünktlichkeit des Angebots berücksichtigt wird. Für die Entwicklung der Pünktlichkeitsquoten der Schnell- und Regionalbahnen siehe Drs. 21/8240. Für den Busbereich gibt es gemäß dem Qualitätssteuerungsverfahren im HVV keine Vorgaben. Verspätungen von mehr als 20 Minuten gelten überdies im Schnellbahnbereich in der Regel als Ausfälle, da die Taktfolgezeiten zumeist maximal 20 Minuten betragen.