BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9347 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Prüfung der Übertragung fauler Schiffskredite an die hsh portfoliomanagement AöR Zum 30. Juni 2016 wurden Schiffskredite der HSH Nordbank im Buchwert von knapp 5 Milliarden Euro zu einem Kaufpreis von circa 2,43 Milliarden Euro an die hsh portfoliomanagement AöR übertragen. Grundlage hierfür waren gutachterliche Bewertungen eines von der EU-Kommission beauftragten Beratungsunternehmens sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Gab oder gibt es zwischenzeitlich eine oder mehrere Prüfungen durch Dritte hinsichtlich der Übertragung der Schiffskredite der HSH Nordbank an die hsh portfoliomanagement AöR? a. Wenn ja, durch wen beziehungsweise welches Unternehmen mit jeweils welcher Aufgaben- beziehungsweise Zielstellung und über welchen jeweiligen Auftragszeitraum? b. Wann wurde beziehungsweise wurden diese Prüfung(en) durch jeweils wen in Auftrag gegeben? 2. Wurde in diesem Rahmen auch die Bewertung der Schiffskredite zum Übertragungszeitpunkt überprüft? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis beziehungsweise welchen Ergebnissen ? Wie viele der Schiffskredite waren zu hoch bewertet? Um welche Summe handelt es sich dabei? b. Wenn nein, warum nicht? 3. Welche sonstigen Ergebnisse hatten diese Prüfungen hinsichtlich der unter Frage 1.a. aufgeführten jeweiligen Aufgabenstellungen erbracht? Für die Übertragung des Portfolios hat die Europäische Kommission (KOM) Marktwerte festgelegt, die auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung durch das Unternehmen Oliver Wyman ermittelt wurden. Die Wertermittlung erfolgte unter Zugrundelegung der vorsichtigen und konservativen Bewertungsansätze der KOM (siehe Drs. 21/7385). PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) hat im Auftrag der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg eine Prüfung hinsichtlich des von der KOM festgelegten Wertes für das übernommene Portfolio dahin gehend durchgeführt, ob der Marktwert für dieses Portfolio zum 30. Juni 2016 mindestens auf der Höhe des von der EU-Kommission festgelegten Wertes von 2,43 Milliarden Euro Drucksache 21/9347 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lag. Die Prüfungsleistung erfolgte als unabhängiger Wirtschaftsprüfer unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (siehe Drs. 21/7385 und 21/7398). Darüber hinaus war die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die HSH Nordbank mit Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Portfolios notleidender Kredite an die Abwicklungsanstalt der Länder beauftragt (siehe Drs. 21/8925). Mit Schreiben vom 6. Februar 2017 hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber der Finanzbehörde angekündigt, eine Prüfung der Wirtschaftsführung der hsh pm durchzuführen. Die Prüfung ist nach Kenntnis der Finanzbehörde noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten zur Ausrichtung der Prüfung sind dem Senat nicht bekannt.