BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9349 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Hafen-Westerweiterung (IV) – Hat der Senat eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung erteilt? Seit dem Jahr 2005 laufen die Planungen zur Westerweiterung des Eurogate Container Terminals und zur Erweiterung des Drehkreises im Hafen. Am 6. Dezember 2016 wurde der Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Gegen diesen wurde eine Sammelklage mehrerer Kläger erhoben. Solange die aufschiebende Wirkung der Klage anhält, kann der Ausbau insbesondere des Drehkreises nicht baulich vollzogen werden.1 Eine sofortige Vollziehung hatte die zuständige Behörde bisher nicht angeordnet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Inwieweit ist die Klagebegründung der Sammelklage bei der zuständigen Stelle eingegangen? a. Wenn ja, seit wann liegt die Klagebegründung vor? Die Klagbegründung liegt der zuständigen Behörde seit dem 13. April 2017 vor. b. Wenn ja, wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle die in der Klagebegründung vorgebrachten Einwendungen für den weiteren Verfahrensprozess? Die Klagebegründung wird derzeit geprüft. Darüber hinaus nimmt der Senat zu laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung. 2. In der Drs. 21/8039 antwortet der Senat, dass es „zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines besonderen Vollziehungsinteresses bedarf, das über das Interesse, das der Umsetzung generell innewohnt, hinausgeht . Insoweit erfolgt eine Prüfung, sobald ein entsprechendes Begehren der Vorhabensträger die zuständige Behörde erreicht hat.“2 a. Inwieweit hat die zuständige Behörde die Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Maßnahmen Westerweiterung EUROGATE Container Terminal und Erweiterung des Drehkreises gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung geprüft? Was sind die Ergebnisse? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7521 vom 12.01.2017. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8039 vom 28.02.2017, Seite 3 folgende. Drucksache 21/9349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Hat ein Begehren des Vorhabenträgers zur Anordnung der sofortigen Vollziehung die zuständige Behörde nun erreicht? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? c. Hat die zuständige Behörde mittlerweile einen Antrag auf sofortige Vollziehung gestellt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Ein entsprechender Antrag wäre vom Vorhabensträger vorzulegen. Bisher liegt ein Antrag nicht vor. Die zuständige Behörde wird die Voraussetzungen prüfen, sobald ein entsprechendes Begehren der Vorhabensträger eingegangen ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/8039. 3. Wie ist der Zeitplan vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde ab Genehmigung der Maßnahme? Wie lange wird es aus Sicht der zuständigen Behörde dauern, bis dann die Erweiterung des Drehkreises realisiert ist? Siehe Drs. 21/8039. 4. Gibt es Abweichungen zu den in der Dr. 21/8039 dargestellten Kostenermittlungen und Kostenplanungen bis 2022? Wenn ja, welche und seit wann (bitte die Abweichungen begründen)? Nein.