BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9353 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann werden die Lücken im Landschaftsschutz für die Bergstedter Feldmark geschlossen? Im Zuge der vor rund zehn Jahren beschlossenen Bebauungspläne Bergstedt 14 und Bergstedt 23 wurde die Sicherung und Aufwertung der Bergstedter Feldmark mit ihrem wertvollen Knicksystem nördlich des Immenhortswegs beschlossen. Die bis dahin in den Flächennutzungsplänen der Stadt vorgesehene gewerbliche Nutzung am Fischkamp und die von früheren SPD-Senaten vorgesehene dichte Bebauung nördlich des Immenhorstwegs wurde zugunsten der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung gestoppt. In der Drs. 21/2426 hatte der Senat über den Stand der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Flächen berichtet, aber die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet als nicht prioritär bezeichnet. Der fehlende Landschaftsschutz führte dazu, dass bei der Suche nach Flächen für Wohnungsbau und/oder Flüchtlingsunterkünfte auch die Flächen nördlich des Immenhorstwegs immer wieder von den Behörden geprüft oder vorgeschlagen wurden . Nach längerem Zögern hat sich dann im letzten Jahr auch die rot-grüne Mehrheit in der Bezirksversammlung Wandsbek der Forderung des Botanischen Vereins zu Hamburg e.V. angeschlossen, die bislang nicht unter Schutz stehenden Flächen der Bergstedter Feldmark mit einer zeitgemäßen Verordnung unter Landschaftsschutz zu stellen. Im Herbst 2016 hat die Umweltbehörde dann der Bezirksversammlung mitgeteilt, dass das entsprechende Verfahren begonnen werde. Ich frage den Senat: 1. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets für die Flächen der Bergstedter Feldmark ? Mit Schreiben vom 29. September 2016 an die Bezirksversammlung Hamburg- Wandsbek hat die zuständige Behörde zu der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek (Drs. 20-2570.1) wie folgt Stellung genommen: Die Prüfung der grundsätzlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bergstedter Feldmark wurde zwischenzeitlich mit positivem Ergebnis durchgeführt. Insofern wird von der zuständigen Behörde – entsprechend der Eingabe des Botanischen Vereins – die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in den vom Landschaftsprogramm dargestellten Flächen der Bergstedter Feldmark angestrebt. Das Verfahren hierzu wird begonnen, der Zeitpunkt einer konkreten Umsetzung steht derzeit noch nicht fest. Dieser Sachstand hat sich bisher nicht geändert. Drucksache 21/9353 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche einzelnen Verfahrensschritte sind für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes jeweils vorgesehen? Welche Stellen und Institutionen werden jeweils wann am Verfahren beteiligt? Für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes sind folgende Verfahrensschritte vorgesehen: Erarbeitung des Verordnungsentwurfs mit Karte des Geltungsbereichs, Verordnung und Senatsdrucksache mit Begründung, Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Behörde für Umwelt und Energie, externe Abstimmung mit den Fachbehörden, dem betroffenen Bezirksamt und der Senatskanzlei, Befassung der Deputation, öffentliche Auslegung, Beteiligung der Kammern und der Naturschutzvereinigungen , zweite Abstimmungsrunde mit den Fachbehörden, dem betroffenen Bezirksamt und der Senatskanzlei, sofern sich erhebliche Änderungen des Verordnungsentwurfs ergeben haben und abschließende Befassung der Deputation und des Senats, Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt. 3. Welche Regelungen sollen in einer entsprechenden Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet festgelegt werden? Wann wird ein erster Entwurf der entsprechenden Verordnung vorliegen? Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden worden, welche Regelungen eine LSG-Verordnung enthalten soll. Die Verfahrensschritte des Ausweisungsverfahrens sind noch nicht terminiert, deswegen kann kein Zeitpunkt für die Vorlage eines Verordnungsentwurfs genannt werden. 4. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es derzeit für die für eine Kita vorgesehene Gemeinbedarfsfläche am Bredeneschredder in diesem Bereich? Seit Feststellung des Bebauungsplanes Bergstedt 14 im Jahr 2006 sind im Bezirksamt Hamburg-Wandsbek für die Fläche Bredeneschredder 9 keine Anfragen, Vorbescheids - oder Bauanträge aktenkundig.