BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9359 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Kreative Spielräume in Deutschland – Fanta Spielplatz Fast 20.000 Euro stellt die Firma Coca-Cola 2017 im Rahmen der „Fanta Spielplatz-Initiative“ für eine bessere Spielplatzsituation in Deutschland zur Verfügung. In Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. werden 150 Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden öffentlich zugänglichen Spielplatz oder Spielraum in Deutschland zu sanieren beziehungsweise zu ergänzen oder aber einen Spielplatz beziehungsweise ein bespielbares Gelände in Deutschland neu zu gestalten. Neben Spielplätzen sind auch Bolzplätze und Abenteuerspielplätze sowie öffentlich zugängliche Spielräume (zum Beispiel kreative urbane Spielmöglichkeiten) zur Teilnahme berechtigt. Bewerben können sich unter anderem auch Kommunen, Gebietskörperschaften und öffentliche Träger. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat die „Fanta Spielplatz-Initiative“ bekannt? 2. Wie bewertet der Senat diese gemeinsame Aktion von Coca-Cola und dem Deutschem Kinderhilfswerk e.V.? 3. Welche Bezirksämter oder öffentliche Träger aus Hamburg haben bereits einen Antrag auf Förderung gestellt? Bitte auflisten nach Bezirk und/oder Träger und Beschreibung des Projekts. 4. Welche Bezirksämter oder öffentliche Träger aus Hamburg beabsichtigen noch, einen entsprechenden Antrag zu stellen? Bitte auflisten nach Bezirk und/oder Träger und Beschreibung des Projekts. 5. Sofern keine Bewerbung erfolgt ist beziehungsweise geplant wird: warum nicht? Die „Fanta Spielplatz-Initiative“ gibt es schon seit dem Jahr 2012. In 2017 wird ein Spendenbetrag in Höhe von 198.500 Euro zur Verfügung gestellt, mit dem 150 Spielplätze im Bundesgebiet gefördert werden sollen. Frist für die Antragsstellung war der 31. Mai 2017. Von den 150 Spielplätzen werden 100 nach den Teilnahmebedingungen mit maximal 1.000 Euro gefördert. Die Beantragung einer Förderung und die mit der Förderung verbundene Dokumentation sind, gemessen an der möglichen Förderhöhe, sehr aufwendig . Die mögliche zu erzielende Förderung steht in keinem Verhältnis zu den Bedarfen und den in Hamburg eingesetzten Finanzmitteln für den Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Bürgerschaftliche Ersuchen „Sanierungsfonds Hamburg 2020: Qualität der Spielplätze Drucksache 21/9359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verbessern durch Investition und Sanierung“ (Drs. 21/7015) verwiesen, mit dem den Bezirken für die Jahre 2017/2018 für die Verbesserung öffentlicher Spielplätze 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 von den Bezirksämtern kein entsprechender Antrag gestellt. Über das Antragsverhalten anderer Träger hat die zuständige Behörde keine Kenntnis.