BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9362 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 06.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Borgwegs (III) Der Senat hat in seiner Antwort auf unsere vorangegangene Anfrage zur Umgestaltung des Borgwegs (Drs. 21/9142) zahlreiche der Fragen nicht beziehungsweise ausweichend beantwortet. Insbesondere die Frage, warum Termine aus Sicht der zuständigen Behörde nur infrage kamen, an denen die kommunalen Gremien tagten, blieb unbeantwortet. Ebenso unbeantwortet blieb die Frage, wer in die Terminfindung einbezogen war und insbesondere, ob auch das zuständige Bezirksamt beteiligt wurde. Vor dem Hintergrund der erneut massiven Einflussnahme seitens der Vertreter des rot-grünen Senats auf die Entscheidungsfindung in der Veranstaltung vom 31. Mai 2017 bedürfen diese Fragen einer Klärung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ein Ziel der Abschlussveranstaltungen zu Beteiligungsverfahren ist es, den Mitgliedern der jeweils zuständigen Ausschüsse die Gelegenheit zu geben, den Entscheidungsprozess für die jeweilige Vorzugsvariante nachvollziehen und ein Stimmungsbild der Teilnehmenden mitnehmen zu können. In der Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren für die Umbaumaßnahmen am Borgweg am 31. Mai 2017 wurden insofern zunächst das bisherige Verfahren mit dem Inhalt der stattgefundenen Termine sowie die dort erarbeiteten Ergebnisse erläutert . Anschließend wurden noch einmal Fragen zu den verschiedenen Varianten beantwortet sowie deren Vor- und Nachteile diskutiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was sprach aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde jeweils dagegen, die Abschlussveranstaltung von vornherein an einem anderen Wochentag (Montag - Freitag) in den Monaten Mai und Juni zu terminieren als am Ursprungstermin? (Bitte für jeden Wochentag in den Monaten Mai und Juni separat die jeweiligen Gründe auflisten.) Die Gründe wurden im Einzelnen nicht dokumentiert. 2. Wer war seitens des Senats beziehungsweise der Leitung der zuständigen Behörde sowie seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord in den Terminfindungsprozess einbezogen? Sofern auch das Bezirksamt Hamburg -Nord einbezogen war: Wie lautete die Stellungnahme des Bezirksamtes ? Sofern das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht einbezogen gewesen sein sollte: Warum nicht und wer hat dies in Abstimmung mit wem wann entschieden? Drucksache 21/9362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wer trägt für die offensichtliche Terminkollision des Ursprungstermins die politische Verantwortung? Organisation und Terminfindung im Rahmen von Beteiligungsverfahren liegen im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Bezirksverwaltungen werden in der Regel nicht direkt beteiligt, da sie hierbei im Rahmen der formellen Beteiligung einbezogen werden. Die mit der Terminfindung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten diverse Aufgaben engagiert, zuverlässig und mit dem Ziel, bestmögliche Lösungen für alle Beteiligten zu erreichen. Dennoch lassen sich Schwierigkeiten bei der Terminkoordination zwischen Bürgerbeteiligungsverfahren und ehrenamtlich durchgeführten Sitzungen auf Bezirksebene nicht in allen Fällen vermeiden.