BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9373 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Anschlussverwendung bei Außerbetriebnahmen von Flüchtlingsunterkünften Der Senat kommunizierte im Rahmen einer Pressemitteilung1 am 01.06.2017, dass 13 weitere Erstaufnahmeeinrichtungen bis Ende 2017 außer Betrieb genommen beziehungsweise geschlossen werden sollen. Geschlossen werden sollen demnach folgende Erstaufnahmen: Gewerbehalle an der Osterrade (420 Plätze) – 30. Juni 2017, Geutensweg 30 (500 Plätze ) – 30. Juni 2017, Kieler Straße (ehemalige „Medimaxx“-Halle, 359 Plätze) – 30. Juni 2017, Kurdamm (130 Plätze) – 30. Juni 2017, Karl-Arnold-Ring (160 Plätze) – 31. Juli 2017, Bad Segeberg (512 Plätze) – 01. Juli 2017, Jenfelder Moorpark (400 Plätze) – 30. September 2017, Hellmesberger Weg (400 Plätze) – 30. Oktober 2017, Holstenhofweg (200 Plätze) – 30. September 2017, Dratelnstraße (900 Plätze) – 31. Dezember 2017, Heselstücken (500 Plätze) – 15. Juli 2017, Grellkamp (450 Plätze) – 30. September 2017. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche oben genannten Einrichtungen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und welche im Privatbesitz? Die Standorte Osterrade und Kieler Straße sind im privaten Eigentum Dritter, die Standorte Geutensweg, Kurdamm, Karl-Arnold-Ring, Jenfelder Moorpark, Hellmesbergerweg , Holstenhofweg, Datelnstraße, Heselstücken und Grellkamp befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. 2. Welche Nutzungsdauern wurden in den Miet- und Pachtverträgen zu den Grundstücken beziehungsweise Gebäuden beziehungsweise Containern für die oben aufgezählten Standorte vereinbart? (Bitte einzeln aufführen je Standort und vertraglich vereinbarter Nutzung.) Die jeweilige Mietdauer ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Schließung am/ gepl. Schließung Nutzungsdauer Grundstücke/Gebäude Nutzungsdauer Container Osterrade 30.06.2017 16.10.2015 - 31.12.2020 24 Monate Geutensweg 30 30.06.2017 15.09.2015 - 30.09.2025 12,16 u. 24 Monate Kieler Straße 30.06.2017 09.10.2015 - 31.12.2020 24 Monate Kurdamm 30.06.2017 01.10.2015 - 30.06.2017 12 u. 24 Monate Karl-Arnold-Ring 31.07.2017 01.11.2014 - 31.07.2017 6 u. 12 Monate Bad Segeberg 01.07.2017 15.07.2016 - 14.07.2018 / 1 http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/8883964/2017-06-01-zkf-13-weitereerstaufnahmen -werden-bis-ende-2017-ausser-betrieb-genommen-oder-geschlossen/. Drucksache 21/9373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Schließung am/ gepl. Schließung Nutzungsdauer Grundstücke/Gebäude Nutzungsdauer Container Jenfelder Moorpark 30.09.2017 15.07.2015 - unbest. Zeit 12 u. 24 Monate Hellmesberger Weg 30.10.2017 16.10.2015 - 30.09.2025 24 Monate Holstenhofweg 30.09.2017 05.11.2015 - 30.06.2017 12 u. 24 Monate Dratelnstraße 31.12.2017 01.09.2015 - 31.12.2017 12 Monate Heselstücken 15.07.2017 15.05.2015 - 31.12.2017 24 Monate Grellkamp 30.09.2017 keine Dauer vereinbart 24 Monate 3. Welche Nutzungsdauer wurde in den Miet- und Pachtverträge zu den Grundstücken beziehungsweise Gebäuden beziehungsweise Containern für weitere Standorte vereinbart, die in 2016 beziehungsweise 2017 außer Betrieb gingen beziehungsweise außer Betrieb gehen sollten? Die jeweilige Nutzungsdauer ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Schließung am/ gepl. Schließung Nutzungsdauer Grundstücke/Gebäude Nutzungsdauer Container Behrmannplatz 02.12.2016 16.10.2016 - 02.12.2016 / Wiesendamm 3 02.12.2016 05.04.2016 - 28.02.2017 24 Monate Oktaviostraße 02.12.2016 20.06.2015 - 31.03.2017 17 Monate Ohlstedter Platz 30.10.2016 15.08.2015 - 31.10.2016 3 Monate Blomkamp 30.10.2016 11.09.2015 - 31.12.2016 10 Monate Reichspräsident- Ebert-Kaserne 30.10.2016 11.09.2015 - 31.12.2016 / Münzstraße 30.09.2016 keine Dauer vereinbart / Schaarsteinweg 30.09.2016 keine Dauer vereinbart / Rugenbarg 22.09.2016 23.09.2015 - 22.09.2016 24 Monate Kurt - A.- Körber - Chaussee 22.09.2016 23.09.2015 - 22.09.2016 24 Monate Hörgensweg 6 31.03.2016 02.10.2015 - 31.03.2016 24 Monate Melanchthonstraße 7a 23.04.2016 15.01.2016 - 30.04.2016 / Beim Rauhen Haus 29.04.2016 01.12.2015 - 29.04.2016 / Wiesendamm 30.06.2016 16.10.2015 - 30.06.2016 / 4. Sehen die Miet- und Pachtverträge Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Beendigung des Betriebes/Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung vor? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und an welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht? Für alle bisher zur Schließung oder Außerbetriebnahme vorgesehenen Objekte gibt es Anschlussverwendungen, siehe Antwort zu 5. Vor dem Hintergrund der Objektstrukturen mit einem hohen Anteil städtischer Objekte und der damaligen Markt- und Unterbringungssituation wurden die Mietkonditionen im Gesamtportfolio so gestaltet, dass über verschiedene Regelungen sowohl kurzfristige Anpassungen bei gleichzeitiger Sicherung als auch langfristige Kapazitäten gewährleistet waren. Sonderkündigungskonditionen waren vor diesem Hintergrund fachlich nicht notwendig und angesichts der Marktsituation teilweise auch nicht realistisch. 5. Wie werden die inzwischen geschlossenen beziehungsweise außer Betrieb genommenen Standorte der Flüchtlingsunterbringung zurzeit genutzt? (Nutzungen und rechtliche Nutzungsmöglichkeiten bitte aufführen .) Die Anschlussnutzungen sind abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen, die mit den vorherigen Nutzern oder Vermietern getroffen wurden. Oftmals wurde eine Rückgabe vereinbart, damit die Standorte wieder dem bisherigen Nutzungszweck zugeführt werden können oder weil Vorgaben aufgrund der Bebauungspläne bestehen. Die rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten waren daher deutlich eingeschränkt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9373 3 Folgende ehemalige Erstaufnahmeeinrichtungen konnten zurückgegeben werden: Standort Nutzung Behrmannplatz Rückgabe an den DRK-Landesverband HH e.V. Asklepiosklinik Harburg Rückgabe an AK Harburg Beim Rauhen Hause 21 Rückgabe an das Rauhe Haus Blomkamp Sporthalle (Graf-von- Baudissin -Kaserne) Rückgabe an die Bundeswehr HeliosKlinik Mariahilf Rückgabe an die Klinik Hörgensweg (ehem. Praktikermarkt) Rückgabe an den Vermieter Kurt-A.-Körber-Chaussee Rückgabe an den Vermieter Melanchthonstraße 7a Rückgabe an die Kirche Münzstraße Rückgabe an das Winternotprogramm 2016/2017 Reichspräsident-Ebert-Kaserne Rückgabe an die Bundeswehr Rugenbarg (ehem. Max Bahr) Rückgabe an den Vermieter Schaarsteinweg Rückgabe an das Winternotprogramm Schwarzenberg-Festplatz Rückgabe an den Bezirk Harburg zur Nutzung als Festwiese Wiesendamm (Theaterfabrik) Rückgabe an das Theater Wiesendamm (im Museum der Arbeit) Rückgabe an das Museum der Arbeit Folgende Standorte sind im Nutzungszweck beschränkt: Standort Nutzungszweck rechtliche Nutzungsmöglichkeiten Ohlstedter Platz Nutzung als Grünfläche Nutzung beschränkt als Grünfläche Albert-Einstein-Ring Öffentlich-Rechtliche Unterkunft Nutzung beschränkt als Bürofläche/Gewerbegebiet Geutensweg Vorhaltung als Reservestandort Nutzung beschränkt als Bürofläche/Gewerbegebiet Kieler Straße 433 (ehem. Medimaxx -Halle) Prüfung einer Verwertung Nutzung beschränkt als Bürofläche/Gewerbegebiet Neuland II Nutzung durch die Polizei, siehe Drs. 21/7488 Nutzung beschränkt als Bürofläche/Gewerbegebiet Niendorfer Straße Abgabe an einen Investor Nutzung beschränkt als Grünfläche Oktaviostraße Fläche wird für den Wohnungsbau freigegeben Nutzung beschränkt als Grünfläche Wendenstraße 162 (Sporthalle 3- Feld-Halle) Nutzung als Sporthalle und Vorhaltung als Reservestandort Gebäude öffentl. Art/ Industriegebiet (Baustufenplan ) 6. Gibt es für die zu schließenden Einrichtungen Konzepte zur Zwischenbeziehungsweise Anschlussnutzung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) Standort geplante Anschlussnutzung Bad Segeberg Rückgabe an das Land Schleswig-Holstein Dratelnstraße 15 und 17 Fläche wird für den Wohnungsbau freigegeben Grellkamp Vorhaltung als Reservestandort bis zu einer Verwertung Hellmesbergerweg Vorhaltung als Reservestandort Heselstücken Gewerbeansiedlung Holstenhofweg Rückgabe an den Bezirk Wandsbek Jenfelder Moorpark Rückgabe an den Bezirk Wandsbek Karl-Arnold-Ring Rückgabe an Schulbau Hamburg (SBH) Osterrade Reservestandort bis zu einer Nutzungsregelung 7. Welchen Einfluss kann der Senat bei den gemieteten beziehungsweise gepachteten Einrichtungen auf Folge- beziehungsweise Zwischennut- Drucksache 21/9373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zung nehmen und welchen Einfluss hat der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörde darauf genommen? Soweit eine Unternutzung oder eine Rückgabe vertraglich zulässig ist, hat beziehungsweise nimmt die zuständige Behörde in Abstimmung mit den Bezirken Einfluss auf die Folge- beziehungsweise Zwischennutzung. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 6.