BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9374 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Folgekosten geschlossener Flüchtlingsunterkünfte Nach und nach werden weitere Erstaufnahmeeinrichtungen außer Betrieb genommen oder geschlossen. Die finanziellen Auswirkungen von Standortschließungen sind bisher nicht umfassend bekannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Hinblick auf die Kosten sind die jeweiligen Standorte bezüglich ihrer Fläche, der Gebäude und der Wohneinheiten sehr unterschiedlich und daher sind die entstanden Rückbaukosten nicht vergleichbar. So werden teilweise die Versorgungseinrichtungen zurückgebaut und Container abtransportiert und an anderen Flächen wird ein genutztes Gebäude wie an der Reichspräsident-Ebert-Kaserne zurückgebaut. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe sind über die in Drs. 21/6632 genannten Posten bisher Kosten für den Rückbau von Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise für die Wiederherstellung des Ursprungszustands der Grundstücke beziehungsweise Gebäude entstanden? (Bitte je Standort aufschlüsseln ). 2. An welchen der kürzlich kommunizierten Standorte1, die geschlossen beziehungsweise außer Betrieb genommen werden sollen, werden Kosten für den Rückbau beziehungsweise für die Wiederherstellung des Ursprungszustands der Grundstücke beziehungsweise Gebäude anfallen ? 3. Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat im Zusammenhang mit Frage 2.? Kosten bei abgeschlossenen Baumaßnahmen, die in Drs. 21/6632 noch nicht benannt werden konnten: Standort Rückbaukosten nach Schlussrechnung Blomkamp Sporthalle (Graf-von-Baudissin- Kaserne) 62.251,83 € Kurt-A.-Körber-Chaussee 103.894,15 € Ohlstedter Platz 95.716,50 € Reichspräsident-Ebert-Kaserne 72.642,93 € Rugenbarg 103 90.690,59 € 1 http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/8883964/2017-06-01-zkf-13-weitereerstaufnahmen -werden-bis-ende-2017-ausser-betrieb-genommen-oder-geschlossen/. Drucksache 21/9374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Rückbaukosten nach Schlussrechnung Wiesendamm (Theaterfabrik) 186.700,73 € Darüber hinaus Kosten abgeschlossener Baumaßnahmen, für die noch nicht alle Abschlussrechnungen vorliegen: Standort Rückbaukosten Stand 8. Juni 2017 Oktaviostraße * 1.081.546,43 € Niendorfer Straße 228.827,93 € Schwarzenberg-Festplatz 95.716,50 € Schnackenburgalle/RCU 273.637,00 € * Die Rückbaukosten beinhalten auch Kosten für den Abtrag und die Entsorgung von Erdwällen . Diese Maßnahme wurde für den Bezirk Wandsbek erbracht, der auch die Kosten erstattet . Die Planungen weiterer Baumaßnahmen und damit einhergehende Kostenkalkulationen sind teilweise noch nicht begonnen beziehungsweise abgeschlossen worden. 4. Mit welchen Folgekosten kalkuliert der Senat bei der beabsichtigten2 Schließung von Standorten? (Bitte ausführen, welche vertraglichen Verpflichtungen zu welchen Kostenarten und Kostenhöhen führen, soweit dies im Rahmen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse möglich ist.) Kosten im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme oder Schließung von Unterkünften können sich aus dem Rückbau, der Herstellung eines Zustandes als Reservestandort und/oder fortlaufenden Mietkosten und Mietnebenkosten je nach Objekt ergeben. Die Planung für die einzelnen Objekte erfolgen bereits, lassen Auskünfte im Sinne der Fragestellung noch nicht zu, da, auch in Gesprächen mit Vermietern oder gegebenenfalls Nachnutzern stets nach kostengünstigen Lösungen gesucht wird. 5. In welcher Höhe fallen Kosten für bereits geschlossene Flüchtlingsunterkünfte an? (Bitte je Standort aufschlüsseln.) 6. In welcher Höhe fallen Miet- und Pachtzahlungen für bereits geschlossene Standorte an? (Bitte jährlich aufschlüsseln, welcher Betrag sich für die Jahre 2016 – 2019 aus den vertraglichen Verpflichtungen ergibt, die der Senat eingegangen ist.) 7. In welcher Höhe fallen Betriebskosten für leer stehende Standorte an, die für den Fall steigender Zugangszahlen vorgehalten werden? (Bitte je Standort aufschlüsseln.) Die Auswertung der im Jahr 2016 in den Bereichen Wachdienst, Catering, Reinigung und Personal angefallenen Kosten kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/. Die darüber hinausgehende Auswertung der weiteren Kosten sowie der im Jahr 2017 angefallenen Kosten ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 8. Wie viele Mitarbeiter haben zum Zeitpunkt der jeweiligen Außerbetriebnahme der in diesem Jahr zu schließenden Einrichtungen noch laufende Arbeitsverträge und wo beziehungsweise wie werden die Personen dann eingesetzt? (Bitte je Standort und Mitarbeiterzahl aufschlüsseln.) Schriftliche Verträge mit einer Hilfsorganisation enden zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung. Die Betreiberverträge regeln auch die Übernahme der Kosten der Beschäftigten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht konkret vorhersehbar, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen, deren Einsatz noch offen ist, nach Schließung der jeweiligen Standorte weiter zu beschäftigen sind. Sofern die Arbeitsverträge im Einzelfall nicht zum Schließungsdatum auslaufen, wird das Personal in anderen Unterkünften des jeweiligen Betreibers 2 Siehe Pressemitteilung zur ersten Fußnote. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9374 3 eingesetzt, solange die vertragliche Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Beschäftigtem besteht. Standort Geplantes Schließdatum Beschäftigte mit noch laufendem Vertrag zum Stand 9. Juni 2017 Geplanter Einsatz der Beschäftigten Asklepiosklinik 30.06.2017 4 noch offen Dratelnstraße 31.12.2017 10 noch offen Geutensweg 30.06.2017 13 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Eichrichtungen Neuland I, Vogt-Kölln-Straße und Flagentwiet eingesetzt. Grellkamp 30.09.2017 12 noch offen Heselstücken 15.07.2017 17 noch offen Holstenhofweg 30.09.2017 14 noch offen Jenfelder Moorpark 30.09.2017 11 noch offen Karl-Arnold-Ring 31.07.2017 12 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Eichrichtungen Neuland I, Vogt-Kölln-Straße und Flagentwiet eingesetzt. Kieler Straße 30.06.2017 21 Einsatz im Standort Fiersbarg Kurdamm 30.06.2017 1 noch offen Osterrade 30.06.2017 5 noch offen 9. In welcher Höhe fallen weiterhin Catering-, Wach-, Reinigungsdienstleistungen und sonstige Kosten für Standorte an, die bereits außer Betrieb gegangen sind/geschlossen wurden beziehungsweise außer Betrieb gehen/geschlossen werden? (Bitte je Standort zum aktuellen Stichtag aufschlüsseln.) In einigen Erstaufnahmeeinrichtungen können Kosten anfallen, auch wenn keine Belegung mehr erfolgt. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für den Schutz vor Vandalismus und Diebstahl oder für erforderliche Reinigungsmaßnahmen nach dem Rückbau . Die Höhe der Kosten pro Standort ist derzeit nicht bezifferbar. Dies liegt unter anderem auch daran, dass Buchungen auch noch nach der Leistungserbringung erfolgen können und dadurch zeitliche Verschiebungen erfolgen. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. bis 7. und Drs. 21/6632.