BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9375 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator und Dennis Thering (CDU) vom 07.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg G20-Gegner? Laut einem Bericht des „Hamburg Journals“ im NDR Fernsehen vom 25. Mai 2017 (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/G20- Aktivisten-proben-friedlichen-Protest,hamj56784.html) hat die Hamburger Stadtteilschule Walddörfer ihre Räumlichkeiten beziehungsweise Teile des Schulgeländes über das Himmelfahrtswochenende für eine Gruppe von 150 G20-Gegnern der NGO Attac für mehrere Tage zur Verfügung gestellt. Diese nutzten die Flächen, um Strategien für den Widerstand während des Gipfels zu proben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Gemäß der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 04.01.2006 (MBl. Schul 2006, S. 3) stellt die für Bildung zuständige Behörde Räume, Anlagen et cetera der staatlichen Schulen für kommerzielle, kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen und Ähnliches zur Verfügung, sofern hierdurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (siehe hierzu auch Antwort zu 4.). Schulische Räume stehen gemäß dieser Dienstvorschrift grundsätzlich auch politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und anderen zur Durchführung von Veranstaltungen offen. Über die Nutzung entscheidet die Schulleitung. Attac ist ein eingetragener Verein. Die schulischen Räumlichkeiten an der Stadtteilschule Walddörfer wurden Attac bereits vor vier Jahren in den Hamburger Maiferien vom 8. Mai bis zum 12. Mai 2013 zur Verfügung gestellt. Die Vertragspartner waren die damalige Schulleitung und die Attac. Die erste Anmietung der Räume durch Attac 2013 verlief sehr friedlich und ohne besondere Vorkommnisse. Alle Räumlichkeiten wurden ordentlich hinterlassen. Dieser Umstand war nach Angaben des Schulleiters Grundlage für die Entscheidung, die schulischen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde der Sachverhalt bekannt? Die für Bildung zuständige Behörde hat Kenntnis von der Anmietung der Schulräume der Stadtteilschule Walddörfer durch Attac. 2. Wurden der NGO Attac beziehungsweise einer anderen Organisation die Räumlichkeiten der Stadtteilschule Walddörfer bereits zuvor zur Verfügung gestellt? Drucksache 21/9375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, wann und was waren Inhalte der Veranstaltungen? Wer war jeweils der Vertragspartner? Siehe Vorbemerkung. 3. Wurden die Räumlichkeiten beziehungsweise Teile des Schulgeländes anderer Hamburger Schulen für diese Zwecke genutzt? Falls ja, bitte nach Schule, Datum, Inhalt der Veranstaltung sowie jeweiligem Vertragspartner differenziert darstellen. Nein. Der für Bildung zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse über ähnliche Veranstaltungen vor. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an den Veranstaltungen teil und aus jeweils welchen Klassenstufen? Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule Walddörfer haben nicht an der Aktionsakademie von Attac teilgenommen. Es handelt sich hier um keine schulische Veranstaltung , die in den Hamburger Maiferien stattfand, also in der unterrichtsfreien Zeit. 5. Wie kam es zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Schulleitung? Organisatoren der Frankfurter Attac-Zentrale haben den Kontakt mit der Schulleitung bereits im Herbst 2016 aufgenommen. 6. War der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Absichten der Schule und des Vertragspartners informiert? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 7. Wurden die Räumlichkeiten anderer öffentlicher Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg für diese Zwecke zur Verfügung gestellt? Falls ja, bitte nach jeweiligem Gebäude, Datum, Inhalt der Veranstaltung sowie jeweiligem Vertragspartner differenziert darstellen. Keine. Im Übrigen siehe Drs. 21/7164. 8. Wurden für die Veranstaltungen Teilnahmegebühren erhoben? Falls ja, wie hoch waren diese und an wen gingen sie? Sind eventuelle Teilnahmegebühren dieser Veranstaltungen aus öffentlichen Mitteln bezahlt worden? Falls ja, in welcher Höhe? 9. Welche Rückmeldungen sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde aus diesen Veranstaltungen bekannt? Entfällt. 10. Wie steht nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde eine solche Handlungsweise im Einklang mit der Verantwortung und den Aufgaben eines Gastgebers für einen solchen politischen Gipfel ? Siehe Vorbemerkung.